2008
27.11.2008: Änderungen in Vorstand und Aufsichtsrat der Business Keeper AG
29.05.2008: Abrechungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen verschlingen Milliarden – Einsatz des BKMS® Systems bei der KKH
26.05.2008: Deutsche Bahn AG internationalisiert Korruptionsbekämpfung
18.04.2008: Gegen die Kultur des Schweigens – Aktiv gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen – Einsatz des innovativen Hinweisgebersystems BKMS® System bei der AOK Bayern
2007
20.06.2007: Hilfe zur Selbsthilfe – Kenias Kampf gegen Korruption
2006
01.12.2006: Mangelhafter Informationsfluss macht es Korruptions-Tätern leicht – absichtlich?
PRESS RELEASE
Dublin, 25. November 2010
Germany’s leading anti-corruption and whistleblower service provider announces entry to Ireland with ACERTUM Ltd.
ACERTUM, an anti-corruption service provider today announced the start of its operations in Ireland. To mark the commencement of its activities, ACERTUM held a briefing in Dublin for organisations in the financial services and insurance industry; law enforcement; and the Irish semi-state sector. ACERTUM will provide Irish private and public organisations with their own centrally hosted, secure, online whistle-blowing service. ACERTUM has partnered with Berlin based Business Keeper AG to provide the service in Ireland.
According to Denis Madden, Acertum’s managing director, Business Keeper AG is the leading, secure, online whistleblower service provider worldwide. The technology was developed over 10 years in Germany and has been deployed in Asia and Europe. The secure online whistleblower service protects the identity of the person willing to speak-up and report on wrong doing or fraud. Confidential, and if preferred anonymous, communication is facilitated between the party reporting and the examiner dealing with the report.
Speaking at the Dublin briefing, to mark the launch in Ireland of the new venture, Kai Leisering, Executive Board Member of Business Keeper AG said, “ that The Business Keeper system was developed in Germany for corporations, police forces and public authorities. It is in use today with major banks such as Commerzbank AG; public and private corporations, including Deutsche Telekom, Deutsche Bahn, Bertelsmann and M.A.N. German state police forces have also adopted the system to tackle crime. We are delighted now to partner with Acertum to bring the service to Irish organisations”.
Acertum’s managing director Denis Madden described the Business Keeper service as “an innovative way of providing a service 24/7 in a cost efficient and highly secure manner. People are becoming much more familiar with web-based form filling, and feel more comfortable communicating online. Secure online whistleblowing is just another channel to report concerns. Just as text messaging, Skype, Twitter have changed how we communicate, online whistleblowing will become the norm.”
“We have founded Acertum in Ireland in difficult recessionary times. However, we believe that there is an even stronger demand now at all levels to tackle white collar crime in Ireland. The Business Keeper system does this, both by encouraging whistleblowing and acting as a deterrent to fraud.” added Denis Madden.
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 25. August 2010
Internationale Expansion der Korruptionsbekämpfung über das Internet
Zunehmend nutzen auch Behörden und Unternehmen anderer Nationen die von der Berliner Business Keeper AG entwickelte Kommunikationsplattform BKMS® System zur Korruptionsbekämpfung. Vorreiter ausländischer Behörden war im Jahre 2006 die Kenianische Anti-Korruptions Kommission, gefolgt sind seitdem Indonesien und Marokko. In diesen Projekten geht es um die grundlegende Stärkung der Zivilgesellschaft durch eine sichere Kontaktmöglichkeit des einzelnen Bürgers zu den verantwortlichen staatlichen Korruptionsbekämpfern im Lande.
Im Bereich der Wirtschaftsunternehmen ist die polnische Telekom (PTC) jüngstes Beispiel. Obwohl die Deutsche Telekom AG bereits seit 2005 erfolgreicher Nutzer des BKMS® Systems auch auf internationaler Ebene ist, hat sich die polnische Tochtergesellschaft dazu entschlossen, eigenständig gegen Korruption vorzugehen. Seit Anfang des Monats können Mitarbeiter über das internetbasierte System auf Missstände hinweisen, ohne persönliche Nachteile befürchten zu müssen. „Erreicht wird diese Sicherheit durch dem Patentverfahren unterliegende Verschlüsselungs- und Anonymisierungstechniken“, erklärt Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG. „Da unser Konzept mit 11jähriger Erfahrung europaweit einzigartig ist, kommen neben unserem deutschen Markt auch immer mehr ausländische Organisationen auf uns zu.“
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 04. Juni 2010
Zweiter BKMS® Experience Day vermittelt wichtige Informationen zu Compliance
An dem hochkarätig besetzten Expertenaustausch BKMS® Experience Day 2010 nahmen am vergangenen Freitag rund 70 geladene Gäste aus Wirtschaftsunternehmen verschiedenster Branchen teil. Referenten aus Wissenschaft und Wirtschaft berichteten über Theorien und Erfahrungen zu den Themen Compliance und Hinweisgebersysteme. Bei einer Podiumsdiskussion wurden die verschiedenen Motivationen von Hinweisgebern erörtert.
Die Anwender des BKMS® Systems konnten in einem geschlossenen Kreis ihre Erfahrungen mit Hinweisen und deren Bearbeitung austauschen. Kai Leisering, Vorstand der Business Keeper AG, stellte Neuerungen im internetbasierten Hinweisgebersystem vor: „Das Bearbeitermodul ist jetzt neben Deutsch und Englisch auch auf Französisch erhältlich. Für den Hinweisgeber haben wir sogar 23 Sprachen zur Verfügung.“
Am Vorabend fand ein Rahmenprogramm rund um den Frankfurter Flughafen statt. Nach einer Besichtigung der Großbaustelle zur neuen Landebahn NordWest gab es ein Get-Together im speziell schallgeschützten DaVinci-Haus direkt an der Start- und Landebahn. Ein weiterer Glanzpunkt der Veranstaltung war dort die Fahrt des neuen Airbus A 380, der die deutsche Fußball-Nationalmannschaft heute nach Südafrika gebracht hat.
PRESSEMITTEILUNG
Berlin, 26. Mai 2010
School GRC: MBA-Stipendium von Business Keeper ausgelobt
Nicht alle Fortbildungswilligen haben das Glück, einen MBA von ihrem Arbeitgeber bezahlt zu bekommen. Umso wichtiger ist es, dass Unternehmen über Stipendien geeignete Kandidaten bei einer derartig qualifizierten Ausbildung unterstützen.
So ermöglicht das Berliner Unternehmen Business Keeper AG einem Bewerber ab Oktober ein Stipendium für das berufsbegleitende MBA-Studium an der School of Governance, Risk & Compliance (School GRC). Bewerben können sich Absolventen sämtlicher Fachrichtungen von Universitäten und Fachhochschulen, sofern sie einen überdurchschnittlich guten Hochschulabschluss sowie Berufserfahrung in den Bereichen Compliance oder Fraud Management nachweisen können. Die Förderung setzt auf Praxisbezug in der Ausbildung, denn das Projektthema des MBAs betreut Business Keeper. Das Unternehmen hat ein Hinweisgebersystem in den Bereichen Wertemanagement, Compliance und Revision entwickelt. „Unser Unternehmen setzt auf Werte, da ist es uns ein Anliegen, auch selbst einen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten“, so Kenan Tur, Unternehmensgründer und Vorstandsmitglied.
Birgit Galley, Direktorin der School GRC begrüßt es, dass die Zahl der Unternehmen und Verbände, die ein Stipendium für einen Studierenden übernehmen, steigt. “In einer Zeit, in der in vielen Branchen Kosten zwingend gesenkt werden und damit auch in der Fortbildung gespart wird, ist es umso wichtiger, dass andere soziales Engagement zeigen und Stipendien ausloben. Wirtschaftskriminalität muss auch in wirtschaftlich mageren Zeiten bekämpft werden, denn die Täter nehmen auf Krisen keine Rücksicht.“
Die über zwei Jahre gehende MBA-Ausbildung zeigt auf, wie bei Wirtschaftskriminalität unternehmensintern und international zu ermitteln ist. Erlernt werden die dafür wichtigen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen sowie Interview- und Befragungstechniken. Gelehrt wird auch, was Unternehmen vorbeugend gegen Bilanzmanipulation und Geldwäsche leisten können. Die Ausbildung ist vielfältig: Die Studierenden werden sich beispielsweise in einem professionellen Krisenmanagement aber auch einem Medientraining ausprobieren.
Das Stipendium umfasst 14.500 Euro und entspricht der Hälfte der anfallenden Studiengebühren. Die Bewerbung muss bis zum 31. Juli direkt bei der School GRC, Stichwort „Business Keeper-Stipendium“ eingegangen sein.
Weiterführende Informationen zum Stipendium und zum MBA sind unter www.school-grc.de zu finden.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 15.03.2010
Gemeinsam gegen Wirtschaftskriminalität: digital spirit und Business Keeper vereinbaren Partnerschaft
digital spirit, Experte für Compliance eTraining, und Business Keeper, exklusiver Anbieter des elektronischen Hinweisgebersystems BKMS®, beschließen eine strategische Partnerschaft. Ziel ist es, das gegenseitige Leistungsangebot zu ergänzen und den Kundenkreis zu erweitern.
„Die Kernkompetenzen von digital spirit und Business Keeper ergänzen sich optimal und unterstützen jede nachhaltige Compliance-Strategie“, so Dr. Enno Müller, Geschäftsführer von digital spirit. „Während digital spirit mit eLearning ganz klar den Fokus auf die Prävention legt, gibt Business Keeper mit Hinweisgebersystemen Unternehmen die Möglichkeit, Compliance Verstöße und Risiken frühzeitig aufzudecken.“ „Gemeinsam wollen wir Mitarbeiter und Unternehmensführung im Kampf gegen Wirtschaftskriminalität unterstützen“, erklärt Kai Leisering, Vorstand der Business Keeper AG.
Über digital spirit
Die digital spirit GmbH ist einer der renommiertesten Anbieter für Corporate eLearning- & eTraining-Content im deutschsprachigen Raum. Mit didaktischem Know-how erstellt das Unternehmen hochwertige multimediale Lernlösungen, insbesondere für international agierende Großunternehmen. Schwerpunkte sind die Themenbereiche Compliance, Finance und Healthcare. digital spirit gehört zu infinitas learning, einer Gruppe von führenden europäischen Bildungsverlagen.
Über Business Keeper
Die Business Keeper AG entwickelt und vertreibt das internetbasierte BKMS® System. Das zertifizierte Verfahren bietet Unternehmen einen sicheren und effektiven Zugang zu Informationen über Missstände und Risiken. Gleichzeitig werden die internen Ermittlungen durch diskreten Kontakt mit dem Informationsträger unterstützt.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 15. Dezember 2009
Korruptionsbekämpfung und Datenschutz ist kein Widerspruch
Als einziges webbasiertes Hinweisgebersystem im Bereich Compliance wird das BKMS® System des Potsdamer ASP-Dienstleisters Business Keeper AG derzeit einer umfassenden datenschutzrechtlichen Zertifizierung unterzogen. Sowohl auf deutscher als auch europäischer Rechtsgrundlage werden staatliche Behörden die Kompatibilität des BKMS® Systems mit der Einhaltung von Datenschutzvorschriften bestätigen. Bereits heute ist das Whistleblowingsystem im Einsatz bei Kunden von der als besonders kritisch geltenden französischen Datenschutzbehörde CNIL anerkannt. Dazu Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG: „Aus unserer Sicht ist die Entsprechung der Datenschutzrichtlinien für das BKMS® System eine Selbstverständlichkeit. Meist sind es die Prozesse in den Unternehmen, die datenschutzkonform abgestimmt werden müssen. Hier erarbeiten wir gemeinsam mit den staatlichen Behörden Empfehlungen, die wir Unternehmen und Behörden bei der Einführung des BKMS® Systems an die Hand geben.“
Die hohe Akzeptanz gründet neben der ausgefeilten Datenverschlüsselung und Sicherheit insbesondere auch auf der integrierten Datenschutzfunktion im BKMS® System. Diese ermöglicht eine fallbezogene Zusammenarbeit mehrerer Ermittler ohne direkten Zugriff auf personenbezogene Daten. „In der Praxis hat sich das System über Jahre bewährt und stellt einen sicheren Kommunikationskanal für Unternehmen und Ombudsleute her, so dass eine permanente Erreichbarkeit in beliebigen Sprachen gegeben ist. Dies schätzen insbesondere weltweit tätige Unternehmen“ erläutert Kai Leisering, Vorstand der Business Keeper AG.
Auch das komplexe Sicherheitskonzept des BKMS® Systems wird regelmäßig zertifiziert. Neben der technischen Begutachtung durch einen vereidigten Sachverständigen wird das Hinweisgebersystem so genannten Penetrationstests unterzogen. Bei dieser Maßnahme versuchen Computerexperten, die Verschlüsselungs- und Sicherheitstechnik des Systems in der Praxis aufzubrechen.
Auf der neu gestalteten Webseite der Business Keeper AG finden Sie neben diesen Themen umfangreiche Informationen, Literaturtipps und Statistiken zu den Bereichen Whistleblowing, Wirtschaftsethik und Wirtschaftskriminalität. Zudem sind zahlreiche Fachartikel beispielsweise zu Gesetzen, zu Täterprofilen oder zur Betriebsratsarbeit abrufbar.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 18. August 2009
Korruptionsbekämpfung durch Whistleblowing jetzt auch in Indonesien
Seit heute können auch die Bürger Indonesiens etwas gegen Korruption in ihrer Regierung und Wirtschaft tun: landesweit wurde ein internetbasiertes Hinweisgebersystem installiert, das jedem Einzelnen ermöglicht, Korruption auch vollkommen anonym an die Anti-Korruptionsbehörde KPK (Komisi Pemberantasan Korupsi) zu melden. Die Anonymität des Hinweisgebers ist vor allem dort wichtig, wo Bekämpfer der Korruption Bedrohung durch die delinquenten Akteure fürchten müssen.
Die Technik für dieses innovative System kommt aus Potsdam: mit Unterstützung der GTZ (Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit) und des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) hat die Business Keeper AG ihr weltweit einzigartiges BKMS® System an die indonesischen Bedürfnisse angepasst. Vor drei Jahren wurde das Hinweisgebersystem bereits in Kenia für einen vergleichbaren Anwendungsbereich implementiert und wird seitdem sehr erfolgreich genutzt.
„Gerade in großflächigen Ländern wie Indonesien mit seinen zahlreichen Inseln muss der Zugang für die Bürger zur Anti-Korruptionsbehörde erleichtert werden“, erklärt Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG. „Dies gelingt uns durch die geschützte Nutzung des Internets. Entgegen der verbreiteten Meinung in westlichen Ländern – gerade in Entwicklungsländern trägt das Internet stark zur Vernetzung bei. In der kleinsten Hütte findet sich oftmals Platz für ein Internetcafé.“
Eine Besonderheit des zertifizierten BKMS® Systems ist der Dialog zwischen Hinweisempfänger und Hinweisgeber trotz Anonymität. So kann motiviert, informiert und weiter befragt werden, um Missverständnissen sowie Denunziantentum vorzubeugen und Ermittlungen zu beschleunigen.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 9. Juni 2009
Große Resonanz beim exklusiven Experience Day der Business Keeper AG
Am 28. Mai veranstaltete die Business Keeper AG den ersten BKMS® Experience Day in der Bertelsmann Repräsentanz, Unter den Linden 1, in Berlin. An der exklusiven Fachveranstaltung nahmen rund 70 ausschließlich geladene Gäste aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft teil.
Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, erklärte dazu: „Der Experience Day findet in geschlossenem Teilnehmerkreis statt, um einen offenen Austausch zwischen den Anwendern des BKMS® Systems zu den Themen Compliance und Hinweisgebersysteme zu ermöglichen. So kann jeder von den Fragestellungen und praktizierten Lösungen der anderen lernen.“
Nach fundierten Referaten zu verschiedenen Aspekten des Wertemanagements, Compliance und Whistleblowing rundete eine hochkarätig besetzte Podiumsdiskussion mit Frau Prof. Dr. Bannenberg, Herrn Prof. Dr. Bussmann, Herrn RA Hocker, Herrn Dr. Morenz, Herrn Tams sowie Herrn Prof. Dr. Wieland die Veranstaltung ab.
„Die Anregung zu dem Treffen kam von unseren Kunden selbst, die sich einen Rahmen zum Erfahrungsaustausch für ihre tägliche Arbeit in der Compliance-, Rechts- oder Revisionsabteilung gewünscht haben“, so Kai Leisering, Vorstand der Business Keeper AG.
Aufgrund des großen Erfolges wird angedacht, den BKMS® Experience Day und Anwenderkreis jährlich stattfinden zu lassen.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 12. Februar 2009
Prävention gegen Korruption beim Flughafenausbau in Frankfurt
Seit dem 15. Januar ist das internetbasierte Hinweisgebersystem BKMS® System der Potsdamer Business Keeper AG bei der Fraport AG im Einsatz, um Mitarbeitern und Lieferanten eine sichere Anlaufstelle zur Meldung von Missständen anzubieten. Mit Hilfe des Systems verfolgt der Betreiberkonzern des Flughafens Frankfurt das Ziel, Korruption und sonstigen Unregelmäßigkeiten entschieden entgegenzuwirken.
Die Fraport AG hat sich bereits im Jahr 2003 mit der Einführung eines Werte-Managementsystems eindeutig zu integerem Geschäftsverhalten bekannt. Seit dieser Zeit steht den Mitarbeitern zur Meldung von Missständen ein interner Ombudsmann zur Verfügung. Der bisherige Kommunikationsweg wird jetzt durch das zeit- und ortsunabhängige BKMS® System ergänzt. „Der unmittelbar bevorstehende Ausbau unseres Flughafens bedeutet große Investitionen, die sicherlich auch Begehrlichkeiten wecken werden“, so Otto Geiß, Leiter der Internen Revision bei Fraport. Korruption und Wirtschaftskriminalität, aber auch andere Sachverhalte wie zum Beispiel Vandalismus und Ausweismissbrauch können ab sofort von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Lieferanten über die Homepage www.fraport.de sicher und wenn gewünscht auch vollkommen anonym gemeldet werden.
„Die Nutzung des zertifizierten BKMS® Systems ermöglicht es den Mitarbeitern, integeres Verhalten im Rahmen des Wertemanagements selbständig und freiwillig basierend auf ihrer Selbstverantwortung für ihr Unternehmen sicherzustellen“, erklärt Kenan Tur, Vorstand der Business Keeper AG. „Große Konzerne wie die Bertelsmann AG, Deutsche Telekom AG, RTL Group, Talanx AG und andere sind nicht nur von der Effektivität dieses elektronischen Hinweisgebersystems überzeugt, sondern schätzen auch dessen präventive Wirkung.“
Mit der Einführung des BKMS® Systems und ihrem überzeugten Eintreten gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität zeigt die Fraport AG, dass wirtschaftlicher Erfolg und unbedingte Einhaltung der Regeln nicht im Widerspruch stehen müssen. Im Gegenteil: beides sind Bedingungen für eine nachhaltig positive Unternehmensentwicklung.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 27. November 2008
Änderungen in Vorstand und Aufsichtsrat der Business Keeper AG
Die Business Keeper AG gibt folgende Veränderungen in Vorstand und Aufsichtsrat bekannt:
Dr. Hans-Joachim Dölemeyer schied aus dem Unternehmen aus. Der Vorstand besteht jetzt aus Kai Leisering und dem Gründer Kenan Tur.
Vom neu besetzten Aufsichtsrat wurde Dr. Arno Morenz zum Vorsitzenden gewählt. Weitere Mitglieder sind Prof. Dr. Uwe Hellmann und Erik Masing.
Kurz-Portraits
Kai Leisering, geboren 1966, graduierte 1995 zum Diplom-Kaufmann. In seiner Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter der Wagemann & Partner – new consulting - Unternehmensberatung GmbH und später als Mitgesellschafter des IT-Systemhauses connect Organisation und Netzwerk GmbH stand immer die Analyse bestehender Prozesse und die Erarbeitung neuer Strategien im Mittelpunkt seiner Arbeit. International hat Kai Leisering in dieser Zeit erfolgreich den Aufbau von Integra International betrieben, einem weltweiten führenden Netzwerk von Unternehmens- und Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüfern. Als Vorstand der Business Keeper AG ist Kai Leisering verantwortlich für den Vertrieb des BKMS® Systems und hilft damit Unternehmen, ihren ethisch-moralischen Anspruch in ein praktikables System umzusetzen. Außerdem ist Kai Leisering stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Hansen & Heinrich AG, Berlin.
Kenan Tur, geboren 1964, wurde bei der Adam Opel AG ausgebildet und absolvierte das Studium zum Diplom-Wirtschaftsinformatiker als Werkstudent.
Bei General Motors arbeitete Kenan Tur an der Implementierung von "Lean Management"-Prozessen sowie im Controlling und in der Revision des Einkaufs. Als "European Team Manager" war er für den strategischen Einkauf bestimmter Artikel verantwortlich.
Diese Erfahrungen und sein Interesse für Wirtschaftsethik reizten Kenan Tur zur Entwicklung eines elektronischen "Whistleblowing"-Systems und damit zur Gründung der Business Keeper AG. In mehrjähriger Entwicklung reifte das erste elektronische Hinweisgebersystem - das BKMS® System - zum heutigen Standard in der Prävention und Bekämpfung von Unregelmäßigkeiten in Wirtschaft und Verwaltung.
Kenan Tur ist "akkreditierter Auditor" für das Wertemanagementsystem nach ZfW-Standard (Zentrum für Wirtschaftsethik), betätigt sich im Arbeitskreis "Whistleblowing" von Transparency International Deutschland, ist Autor zahlreicher Fachartikel und Referent bei Fachveranstaltungen zur Korruptionsprävention und zum Compliance Management. Außerdem ist er Mitbegründer des Forums Berlin des Deutschen Netzwerks Wirtschaftsethik (dnwe) und „Vertrauensmanager“ im Rahmen der Begabtenförderung für Stipendiaten und Doktoranden für die Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw).
Dr. Arno Morenz, geboren 1939, ist in Köln promovierter Wirtschaftswissenschaftler. Er begann seine Laufbahn als Korrespondent für das Handelsblatt in New York. Danach hatte er leitende Positionen beim Handelsblatt in Düsseldorf, bei European Enterprise Development in Paris sowie der Banque de la Société Financière Européenne in London inne.
Arno Morenz war Vorstand der Vereinigte Haftpflicht Versicherung (VHV) in Hannover und Vorstandsvorsitzender der Aachener Rückversicherungs-Gesellschaft.
Heute ist er Vizepräsident der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Er gehört als Vorsitzender dem Aufsichtsrat der alfabet AG in Berlin sowie als Mitglied dem Aufsichtsrat der Salzgitter AG sowie dem Board of Directors der Fidelity Funds an. Bei Fidelity ist er weiter als Independent Director Mitglied des Audit Committee sowie des Aufsichtsrats der FIL Investment Services GmbH in Kronberg.
Prof. Dr. Uwe Hellmann, geboren 1955, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld. Nach dem Staatsexamen 1981 wechselte er an die Universität Osnabrück, an der er 1986 promovierte und sich 1992 habilitierte. Nach Lehrtätigkeiten an den Universitäten Heidelberg, Trier und Bochum wurde er 1994 auf den Lehrstuhl für Strafrecht, insbesondere Wirtschaftsstrafrecht, an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam berufen.
Erik Masing, geboren 1965, graduierte 1991 als Diplom-Kaufmann der ebs European Business School. Heute ist er Vorsitzender des Vorstands des Berliner Softwareunternehmens alfabet AG, Marktführer für Informationssysteme im IT Business Management, welches er 1997 mit einem Partner gründete. Zuvor war Erik Masing Mit-Gründer und Geschäftsführer der bmp management consulting GmbH. Von 1991 bis 1993 hatte er bei HBS Consulting Partners die Position eines Senior Managers für die Verteidigungs- und Hightech-Branche inne.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 29. Mai 2008
Abrechungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen verschlingen Milliarden – Einsatz des BKMS® Systems bei der KKH
Im Kampf gegen Abrechnungsbetrug und Korruption verwendet die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) mit Hauptsitz in Hannover das Business Keeper Monitoring System (BKMS® System). Mit dem elektronischen Hinweisgebersystem ermöglicht es die KKH allen Versicherten und Leistungserbringern, Hinweise zu Abrechnungsmanipulation und sonstigem Fehlverhalten im Gesundheitswesen namentlich oder vollkommen anonym abzugeben.
Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, erklärte dazu: „Personen, die Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen haben, wagen es oft nicht, diese persönlich weiterzugeben. Sie genießen keinen rechtlichen Schutz, fürchten sich vor Verlust des Arbeitsplatzes.“ Daher setzt die KKH das zertifizierte Hinweisgebersystem BKMS® ein, das trotz Anonymität des Hinweisgebers einen Dialog zur Überprüfung der Meldung und damit eine bessere Fallaufklärung ermöglicht. Solange der Hinweisgeber seinen Namen nicht bekannt gibt, wird seine Identität technisch durch das System geschützt. Anonyme Hinweise werden von der KKH selbstverständlich besonders sorgfältig überprüft.
Der Einsatz des BKMS® Systems erweist sich damit auch im Gesundheitswesen als großer Erfolg und wichtiger Schritt gegen die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Auch die AOK Bayern nutzt das elektronische Hinweisgebersystem seit Beginn des Jahres 2008. Beide Krankenkassen setzen mit der Nutzung des elektronischen Hinweisgebersystems neben den bereits vorhandenen Meldewegen ein deutliches Zeichen gegen Korruption im Gesundheitswesen.
Das KKH BKMS® System ist unter https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=118kkh&language=ger zu erreichen.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 26. Mai 2008
Deutsche Bahn AG internationalisiert Korruptionsbekämpfung
Ab heute weltweiter Einsatz des BKMS® Systems
Die Deutsche Bahn AG hat sich in ihren Verhaltensrichtlinien zu ethischen Werten und Grundsätzen verpflichtet. Ein Kernthema dieser Verpflichtung ist die Prävention und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption. Bereits im Jahr 2000 wurde ein umfangreiches Antikorruptionsprogramm gestartet. Seitdem nehmen zwei Ombudsleute als externe Vertrauensanwälte Hinweise entgegen. Seit heute werden die bisherigen Maßnahmen durch den Einsatz des zertifizierten Hinweisgebersystems BKMS® System (Business Keeper Monitoring System) erweitert. Die Deutsche Bahn beweist damit einmal mehr ihre Vorreiterrolle in Sachen Korruptionsbekämpfung.
Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner können das internetbasierte BKMS® System rund um die Uhr, orts- und sprachunabhängig nutzen. Meldungen können namentlich oder auf Wunsch absolut anonym abgegeben werden, um weltweit auf Missstände im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Korruption aufmerksam zu machen. Die unternehmensinternen Bearbeiter des Bereichs DB Compliance können über einen anonymen Dialog im BKMS® System Hintergründe und weitere Informationen über den Vorfall vom Hinweisgeber erfahren. Solange der Hinweisgeber seine Identität nicht preisgibt, wird seine Anonymität durch das BKMS® System technisch geschützt.
Mit dem Einsatz des internationalen Whistleblowing-Systems verfolgt die Deutsche Bahn AG das Ziel, den Aktionsradius ihres Compliance Teams auch im Hinblick auf das weltweite Logistiknetz von DB Schenker und weiteren Tochtergesellschaften auszuweiten. Die von Integrität, fairem Verhalten und Transparenz geprägte Unternehmenskultur der Deutschen Bahn AG wird dadurch weiter gestärkt.
Der Zugang zum BKMS® System der Deutschen Bahn AG erfolgt über:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=4db2&language=ger
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 18. April 2008
Gegen die Kultur des Schweigens – Aktiv gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen – Einsatz des innovativen Hinweisgebersystems BKMS® System bei der AOK Bayern
Eine innovative Maßnahme hat die AOK Bayern mit der Einführung der sehr erfolgreichen Anwendung des Business Keeper Monitoring Systems (BKMS® System) gestartet. Das BKMS® System wird bereits in der Wirtschaft, Behörden und Ermittlungseinheiten für die Aufdeckung von Missständen und Fehlverhalten eingesetzt und wurde von der Business Keeper AG in Potsdam entwickelt. Seit Beginn des Jahres wird dieses Hinweisgebersystem auch von der AOK Bayern zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen verwendet. Es unterstützt die bereits gemäß § 197a SGB V eingerichtete Stelle zur Korruptionsbekämpfung.
Abrechnungsbetrug und Bestechung im Gesundheitswesen führen laut Transparency International zu Verlusten von bis zu zweistelligen Milliardenbeträgen in Euro jährlich. Mit Hilfe des internetbasierten Hinweisgebersystems BKMS® können Versicherte und Leistungserbringer namentlich oder auch anonym auf Missstände aufmerksam machen.
Personen, die Kenntnis von solch schädigenden Verhaltensweisen haben, trauen sich meist nicht, diese persönlich weiterzugeben. Sie genießen keinen rechtlichen Schutz und fürchten sich zum Beispiel vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Das zertifizierte Hinweisgebersystem BKMS® ermöglicht trotz Anonymität des Hinweisgebers einen Dialog zur Überprüfung der Aussage und Fallaufklärung. Das System gewährt im Gegensatz zu Telefonhotlines eine strukturierte Hinweisabgabe, um eine wahllose Meldung zu nicht relevanten Themen auszuschließen.
Mit dem neuen Angebot der AOK Bayern kann nun jeder Bürger aktiv werden im Kampf gegen Straftaten im Gesundheitswesen. Damit wird ein wichtiger Beitrag für das Gesundheitssystem und für die Solidargemeinschaft aller Versicherten und der Leistungserbringer geleistet.
Das BKMS® System der AOK Bayern ist zu erreichern unter:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=by2aokkv&language=ger
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 20. Juni 2007
Hilfe zur Selbsthilfe – Kenias Kampf gegen Korruption
Die Mitglieder der G8 haben zugesagt, staatliche und nichtstaatliche Akteure bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) zu unterstützen, das von über 40 afrikanischen Staaten ratifiziert worden ist. Die afrikanischen Reformen werden jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn neben theoretischen Abforderungen auch pragmatische Ansätze gewählt und diese von fundierter afrikanischer Eigenverantwortung getragen werden.
Die Whistleblower Problematik zur Korruptionsbekämpfung wurde bisher von Geber- und Empfängerländern nicht ausreichend beachtet. Wenn in den Industriestaaten ein Hinweisgeber einen Missstand in seiner Behörde oder seinem Unternehmen anzeigt, ist es nicht selten, dass er Repressalien unterliegt. In Afrika besteht dieses Problem in noch gesteigerter Form: Hinweisgeber müssen bisweilen um ihr Leben fürchten. Es musste zunächst eine Sensibilisierung in den Industriestaaten stattfinden, um dieses Problem auch in Entwicklungsländern richtig zu bewerten.
Ein Best Practice deutscher Entwicklungshilfe der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist seit acht Monaten in Kenia gelungen: Kenias Bürgern wurde mit dem Whistleblowing System BKMS®, das beispielsweise auch beim Landeskriminalamt Niedersachen sehr erfolgreich genutzt wird, eine sichere Möglichkeit bereit gestellt, absolut anonym – und somit ohne Angst vor beruflichen oder insbesondere persönlichen Repressalien – Hinweise auf Korruption und sonstige wirtschaftskriminelle Delikte an die Kenya Anti-Corruption Commission (KACC) abzugeben.
Mit großer Entschlossenheit wurde dieses Projekt von der GTZ in Nairobi in kürzester Zeit umgesetzt, bevor Profiteure der Korruption die Stärkung der Zivilgesellschaft in Frage stellen konnten. Seit Oktober 2006 ist die internetbasierte Kommunikationsplattform BKMS® System in Kenia in Betrieb – und löst damit erstmals die Whistleblower Problematik in einem afrikanischen Land.
Das Angebot wird von den Bürgern wie erwartet rege angenommen: Bisher sind über das BKMS® System in Kenia rund 500 Hinweise aus allen Landesteilen und allen Gesellschaftsebenen eingegangen – nahezu 90% davon wurden von der KACC als relevant eingestuft, viele führten bereits zur Einleitung von Ermittlungen. Über den anonymen Postkasten des KACC-BKMS® Systems können Hinweisgeber mit den Mitarbeitern der KACC trotz Anonymität zur Konkretisierung und Verifizierung ihrer Fälle kommunizieren – und das befürchtete Denunziantentum wird nahezu ausgeschlossen.
Dieses Zwischenergebnis hat die kenianische Regierung letzte Woche zum Anlass genommen, das BKMS® System in Eigenverantwortung und ohne finanzielle Beteiligung der Geberländer zu übernehmen – und damit von der Hilfe die Selbsthilfe zu erreichen.
Die aktuelle Entwicklung in Kenia bestätigt, dass Whistleblowing gerade in Entwicklungsländern ein wichtiger Baustein in der Korruptionsbekämpfung sein muss, um Lebensbedingungen und Perspektiven der Menschen nachhaltig zu verbessern. Die Weltbank und der IWF sind auf diesen pragmatischen Ansatz aufmerksam geworden – eine Ausweitung steht an.
PRESSEKOMMENTAR
Potsdam, 01. Dezember 2006
Mangelhafter Informationsfluss macht es Korruptions-Tätern leicht – absichtlich?
Immer neue Korruptionsskandale werden durch Kommissar Zufall aufgedeckt und durch die Medien verkündet. Selten ist es das betroffene Unternehmen selbst, das aufklärt. Dabei gibt es in Korruptionsgeflechten unzählige Mitwisser. Die ehrliche Erkenntnis des Vorstands vorausgesetzt, dass Korruption schadet und bekämpfenswert ist, stellt sich die Frage, warum Anzeichen und Informationen die zuständigen Anti-Korruptions-Stellen nicht erreichen.
Siemens beispielsweise hat Compliance-Officer geschaffen, DaimlerChrysler eine Telefonhotline – und haben noch immer Millionen an Korruptionsschäden zu beklagen. Vorbild für das Verhalten einzelner Mitarbeiter ist die Führungsebene, insbesondere der Vorstand. In einem kurzfristigen Aktionismus aufgesetzte Maßnahmen verhelfen langfristig nicht zu einer Sicherung positiver Unternehmenswerte.
Es fehlt eindeutig an der Vernetzung des Informationsflusses. Einerseits müssen die Anti- Korruptionsvorschriften in jedem Werk in jedem Land auch bekannt sein, andererseits müssen die Mitarbeiter vor Ort die Möglichkeit haben, bei Bedarf die zuständige Stelle in der Konzernzentrale zu erreichen – unabhängig von Sprachbarrieren und Zeitzonen bei Telefonhotlines. Und nicht jeder Mitarbeiter traut sich, mit seinen Beobachtungen persönlich bei einem Ombudsmann oder Compliance Officer vorzusprechen; viel zu groß ist die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes oder vor Repressalien durch Kollegen und Vorgesetzte. Vielleicht ist sogar der direkte Vorgesetzte in den Vorfall involviert?
Eine innovative Technologie aus Brandenburg wurde von einigen der Unternehmen, die jetzt in den Schlagzeilen sind, als „zu transparent“ bewertet. Wie lange hält der Geduldsfaden von Aktionären und Fondsmanagern noch? Das internetbasierte Hinweisgebersystem BKMS® steht in jedem Land in jeder Sprache rund um die Uhr zur Verfügung. Die zertifizierte Kommunikationsplattform bildet ortsunabhängig einen direkten Draht zwischen Mitarbeiter oder Lieferant und Anti-Korruptions-Stelle, wahlweise sogar direkt zum Vorstand oder Aufsichtsrat. Ein Dialog hilft bei der Klärung von Fragen und für Feedback. Dabei kann der Hinweisgeber sogar vollkommen anonym bleiben, wenn er es wünscht.
Als großer deutscher Konzern geht die Deutsche Telekom bereits diesen innovativen umfassenden Weg des Whistleblowing. Denn es geht für das Unternehmen und für die gesamte Gesellschaft um frühzeitige Erlangung von Informationen über nicht tolerierbares Verhalten einzelner Mitarbeiter oder gesamter Abteilungen genau an der Stelle, die dann auch konsequent dagegen vorgehen kann.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 12. Oktober 2006
Potsdamer Know-how für Kenias Kampf gegen Korruption
Die kenianische Regierung übernimmt das in Niedersachsen sehr erfolgreiche Konzept des Landeskriminalamtes und nutzt zum konsequenten und nachhaltigen Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität den von der Potsdamer BUSINESS KEEPER AG entwickelten elektronischen Ombudsmann BKMS® System.
Zum eigenen Schutz können Bürger Kenias ab heute Hinweise über das BKMS® System absolut anonym an die KACC geben; zu „klassischen“ Wirtschaftsdelikten wie Interessenkonflikt, Bestechung, Betrug, Amtsmissbrauch, Verletzung öffentlichen Vertrauens, Veruntreuung öffentlicher Gelder, Unregelmäßigkeiten bei öffentlicher Auftragsvergabe und Steuerhinterziehung, aber auch zu sehr spezifischen Themen wie betrügerischer Aneignung und Verkauf von öffentlichem Besitz und Land.
Die 200 Mitarbeiter starke Regierungsbehörde Kenya Anti-Corruption Commission (KACC) hat den gesetzlichen Auftrag, Korruption und Wirtschaftskriminalität durch öffentliche Aufklärungsarbeit, Gesetze, den Einsatz des anonymen Hinweisgebersystems BKMS® sowie weitere Präventionsmaßnahmen zu bekämpfen. So setzt Kenia zudem die Pflichten aus der UN-Konvention gegen Korruption um und erfüllt Forderungen der Weltbank.
Gefördert wird das Good Governance Projekt von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Die Verbesserung der verantwortungsbewussten Regierungsführung ist ein zentrales Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und umfasst die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Denn die Probleme durch Korruption zeigen sich deutlich: ungerechte Verteilung von Geldern, Entscheidungen werden nicht nach Effizienzkriterien getroffen, unnötige Investitionen werden finanziert, Rechtsunsicherheit, dadurch Vertrauensverlust in der Bevölkerung und bei Wirtschaftspartnern - insbesondere bei den Geberländern.
Nur ein integres Wirtschafts- und Sozialklima ermöglicht eine gerechte Verteilung von Ressourcen sowie eine internationale, freie Marktwirtschaft. Dieses Ziel wird das BKMS® System maßgeblich unterstützen. Das Modell wurde bereits von weiteren Entwicklungsländern angefragt.
/ger_DE/100/einsatzbereiche.html
http://www.kacc.go.ke/default.asp?pageid=62
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 19. April 2006
Deutsche Telekom AG geht innovative Wege gegen Finanz- und Imageschäden
Ab heute weltweiter Einsatz des BKMS® Systems
Mit der Einführung eines konzernweit gültigen Code of Conduct am heutigen Tage möchte die Deutsche Telekom AG die positive Unternehmenskultur sowie die persönliche Integrität der Mitarbeiter weiter stärken; die konsequente Einhaltung wird durch das zertifizierte Hinweisgebersystem BKMS® sichergestellt.
Konzernweit können Mitarbeiter, Lieferanten und Partner den geschützten Meldeprozess rund um die Uhr und ortsunabhängig nutzen, um auf Missstände wie Straftaten, ethisches Fehlverhalten sowie fehlerhafte Rechnungslegung und Abschlussprüfung aufmerksam zu machen und zur Abhilfe beizutragen.
Es ist global agierenden Unternehmen bekannt, dass Divisionen im Ausland oftmals eine hohe Hemmschwelle haben, Fehlverhalten oder Straftaten an die Zentrale zu kommunizieren. Neben inhaltlichen hat dies auch pragmatische Gründe wie Sprachbarrieren und verschiedene Zeitzonen. Das internetbasierte BKMS® Verfahren unterstützt den Meldeprozess in verschiedenen Sprachen und überbrückt somit diese Hemmschwelle. Gleichzeitig können über den anonymen Dialog Motive und Hintergründe eines Hinweisgebers abgeprüft werden. Erfahrungen zeigen, dass Meldungen ohne Realitätsgrundlage den Fragen eines internen Bearbeiters nicht standhalten. Unternehmensinterne Bearbeiter und Ermittler bieten durch die Kenntnis der Örtlichkeiten, Strukturen und Abläufe der Organisation einen entscheidenden Vorteil.
Die Deutsche Telekom AG setzt mit dem BKMS® System auf eine neue Qualität bei der Vermeidung von Finanz- und Reputationsschäden. Jeder kann helfen, das Unternehmen zu schützen und wird gleichzeitig selbst vor möglichen Repressalien geschützt.
Der Zugang zum BKMS® System der Deutschen Telekom AG erfolgt über:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=dt42017&language=ger
PRESSEKOMMENTAR
Potsdam, 10. März 2006
Zur Studie „Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten“
- Die Studie beruht auf einer nicht repräsentativen Stichprobe, sondern auf einer Negativauswahl
- Der Erhebungszeitraum ist für eine Aussage über Verurteilungen viel zu kurz
- Die Forderung nach Einstellung des Systems wird von der staatsanwaltschaftlichen Praxis, soweit sie sich dazu geäußert hat, ausdrücklich nicht geteilt
- Der Schutz von Hinweisgebern ist legitim, notwendig und wichtig
- Gerade das BKMS® System mit seiner Dialogfähigkeit hilft entgegen den herkömmlichen Methoden, Denunzianten herauszufiltern
Die grundlegende Annahme der Studie von Herrn Prof. em. Dr. Otto Backes, ein „exorbitant hoher“ Anteil an Verfahren seien eingestellt worden, die durch Hinweise über das BKMS® System in Gang gesetzt wurden, beruht auf einer wissenschaftlich nicht fundierten Datengrundlage. Nachweislich hat Herr Prof. Backes eine Negativauswahl von Hinweisen getroffen, die er in seiner Studie berücksichtigt. Gerade die 140 (!) Hinweise, die vom LKA Niedersachsen als Erfolg versprechend bewertet sind, wurden von Herrn Backes nicht berücksichtigt; dieser Ausschluss wurde in der Studie nicht ausreichend kenntlich gemacht. Auch die Staatsanwaltschaften haben Herrn Backes Hinweise zur Verfügung gestellt, die über das BKMS® System in Niedersachsen eingegangen sind; und auch hier konnten nur die abgeschlossenen Fälle übergeben werden, bei denen eben durch den anonymen Dialog des BKMS® Systems schnell herauszufinden war, dass kein begründeter Anfangsverdacht besteht. Auch hier wird von Herrn Backes nicht gewürdigt, dass sich die Erfolg versprechenden Hinweise eben noch in den Ermittlungen befinden. Der Anteil von 90% eingestellter Verfahren ergibt sich in der Studie gerade daraus, dass fast ausschließlich solche Hinweise untersucht werden konnten.
Jedem Beteiligten ist bewusst, dass sich Ermittlungen gerade in komplexen Korruptionsfällen meist über Jahre hinziehen, daher ist der Evaluationszeitraum der Studie äußerst knapp bemessen. Das BKMS® System ist seit nunmehr 28 Monaten beim LKA Niedersachsen im Einsatz, Herr Prof. Backes berücksichtigt lediglich Hinweise aus den ersten 14 Monaten – gerade mal die Hälfte der Laufzeit und gerade die Pilotphase, in der offensichtlich viele Probehinweise abgesetzt wurden. Auf dieser Basis kann keine repräsentative Untersuchung erfolgen.
Wir fragen uns nach dem Grund dieser offensichtlichen Verletzung wissenschaftlicher Regeln!? Diese Frage haben wir auch dem Auftraggeber, der Stiftung Pro Justitia, gestellt und bisher keine Antwort erhalten.
Die Kritik an der Vorgehensweise des LKA Niedersachsen wird mit Kritik an dem Erfassungssystem BKMS® vermischt. Bei den dargestellten Unzulänglichkeiten handelt es sich nicht um BKMS®-spezifische Symptome, sondern diese können in jedem Ermittlungsverfahren auftreten. Und gerade die Tatsache, dass in vielen Fällen keine Ermittlungen geführt wurden, zeugt doch vom verantwortungsvollen Umgang der Ermittlungsbehörden beim Bejahen eines Anfangsverdachts.
Die Studie verkennt auch, dass es sich bei den BKMS®-Mitteilungen, um anonyme Anzeigen handelt, wie sie den Ermittlungsbehörden bereits seit jeher (wenn auch bisher per Post, Fax, Telefon) zugehen und denen, sofern sich daraus zureichende Anhaltspunkte auf Straftaten ergeben, nachgegangen werden muss (vgl. Meyer –Goßner 48. Auflage, § 158 RZ 2, Ziffer 8 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)).
Unterstützen können wir die Aussage, dass anonyme Anzeigen immer besondere Sorgfalt erfordern. Gerade das BKMS® System mit seiner einzigartigen Dialogfähigkeit trotz Anonymität hilft der betreibenden Stelle, Denunzianten zu ermittelt und herauszufiltern. Kein Denunziant wird sich über Wochen und Monate Fragen unterziehen, deren Beantwortung einer Plausibilitätsprüfung standhalten muss. Sie sollten gegen anonyme Telefonhotlines und E-Mail-Systeme Stellung beziehen, bei denen keine Rückfragen an den anonymen Hinweisgeber möglich sind! Das BKMS® System ist KEIN E-Mail-System; auch diese Aussage von Prof. Backes zeugt von der mangelhaften Kenntnis der Anwendung.
Auf der heutigen Rechtsgrundlage Hinweisgebern Schutz durch Anonymität zu gewähren ist nicht nur legitim, sondern der einzig gangbare Weg, siehe Urteil des BAG vom 3.7.2003 sowie Stellungnahmen von Fachleuten zum Thema Whistleblowing. Immer mehr Gesetze und Konventionen fordern die Einführung anonymer Hinweisgebersysteme zur Verbesserung der Erkenntnisgewinnung und zum Schutz des Hinweisgebers vor Repressalien (z. B. Sarbanes-Oxley Act) – liegen die Gesetzgeber der ganzen Welt so falsch?? Beispielsweise wird das BKMS® System im Evaluierungsbericht der Europaratsarbeitsgruppe GRECO vom 27.06.2005 als gelungene Möglichkeit der Erkenntnisgewinnung dargestellt. Die Groupe d’etats contre la Corruption führt aus, dass Hinweisgebers vor persönlichen Nachteilen, der Diffamierung als Nestbeschmutzer und Anklagen wegen Verrat von Dienstgeheimnissen geschützt werden müssen.
Die Neigung, Whistleblower als Denunzianten zu diffamieren, ist ein typisch deutsches Phänomen, das nur vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte verständlich ist. In anderen Ländern ist dieser Begriff dagegen positiv besetzt und beschreibt Personen, die im Interesse der Allgemeinheit - wie der Schiedsrichter im Sport - die Einhaltung der Regeln sicherstellen. Den Schutz der Anonymität nehmen sie nur deshalb in Anspruch, weil sie erfahrungsgemäß mit massiven Repressionen rechnen müssen. Mit der Darstellung von Herrn Prof. Backes auf selektiver Datenbasis wird der Diffamierung Vorschub geleistet.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 08. März 2006
Zur Pressekonferenz: Studie von Prof. em. Dr. Otto Backes
„Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten“
Prof. em. Dr. Otto Backes hat seine Studie „Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten“ auf Grund einer Datenbasis erarbeitet, die aus unserer Sicht wissenschaftlichen Anforderungen in keiner Weise genügt. Sie stützt sich vielmehr auf eine Negativauswahl der beim LKA Niedersachsen eingegangenen Hinweise.
Die Studie berücksichtigt Hinweise und deren Fortschritt in einem Zeitraum von lediglich 14 Monaten. Da sich Ermittlungen gerade in komplexen Korruptionsfällen, in denen es nur Täter und scheinbar keine Opfer gibt, meist über Jahre hinziehen, konnten mehr als 140 Fälle wegen Gefährdung laufender Ermittlungen nicht berücksichtigt werden. Es wird zwar in der Studie kurz darauf hingewiesen, die Bedeutung für eine Evaluation aber nicht hinreichend gewürdigt. Es sind gerade Fälle, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Straftaten in sich bergen, die keinen Eingang in die Studie fanden. Die Ergebnisse der Studie geben deshalb ein verzerrtes Bild wieder.
Bereits die fälschliche Bezeichnung des BKMS® Systems als E-Mail-System zeugt von mangelhafter Beschäftigung mit der Anwendung. Als Grundlage für die Darstellung des BKMS® Systems werden Pressemitteilungen aus dem Jahr 2002 herangezogen – das LKA Niedersachsen setzt das BKMS® System hingegen erst seit Oktober 2003 ein, in einer völlig neuen Version, die mit dem Entwicklungsstand aus 2002 überhaupt nicht zu vergleichen ist!
Wir möchten alle Beteiligte um eine sachgerechte Diskussion bitten und darum, die Ziele des BKMS® Systems objektiv zu betrachten: Schutz des Hinweisgebers durch Anonymität und gleichzeitige Plausibilitätsprüfung des Hinweises durch anonyme Dialogfähigkeit.
Die Anonymität des BKMS® Systems dient dem Schutz des Hinweisgebers, und das aus guten Gründen. Hinweisgeber genießen nach einem Urteil des BAG vom 3.7.2003 kaum rechtlichen Schutz. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass Hinweisgeber eine Kündigung wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen befürchten müssen, selbst wenn sich der Hinweis als korrekt herausstellt. Welcher Mitarbeiter setzt in heutigen Zeiten seinen Arbeitsplatz aufs Spiel, selbst zur integren Bekämpfung von Korruption in Unternehmen und Verwaltungen?
Auch andere Hinweisgebersysteme wie Ombudsleute, Telefonhotlines und E-Mail Systeme setzen auf Anonymität, um die Hemmschwelle zu senken und Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität von Insidern zu erhalten. Gesetze wie der US-amerikanische Sarbanes-Oxley Act fordern sogar die Einrichtung anonymer Hinweisgebersysteme, auch bei deutschen Unternehmen.
Nicht nur in der Wirtschaftskriminalität, sondern auch bei Straftaten wie Kinderpornographie, Mord und Kindsentführungen sind die Ermittlungsbehörden auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Auch Journalisten bedienen sich Hinweisgebern, die aus Angst vor Repressalien teilweise anonym bleiben wollen. Dies geschieht alltäglich auf der ganzen Welt und es würden viele Straftaten unentdeckt und die Täter unbestraft bleiben, wenn es nicht ethisch und moralisch motivierte Hinweisgeber gäbe. Wir bedauern es, dass Herr Prof. Backes mit seiner Studie anonyme Hinweisgeber als Denunzianten darstellt. Darüber hinaus werden Hinweisgeber in der Studie von Herrn Backes, die sich zunächst anonym beim LKA melden und sich nach Aufbau eines Vertrauensverhältnisses im anonymen Dialog als Zeugen mit ihren persönlichen Daten zur Verfügung stellen, als töricht dargestellt; Zitat: „Der anonyme Anzeigeerstatter, der allerdings seine Adresse mitteilt, …“
Gerade durch die Dialogfähigkeit trotz Anonymität kann der Betreiber eines BKMS® Systems über Rückfragen Denunziationsversuche frühzeitig identifizieren. Beispielsweise nutzt auch die AOK Rheinland-Pfalz das BKMS® System seit einem Jahr sehr erfolgreich gegen Abrechnungsbetrug. Wie brisant es für Hinweisgeber aus Krankenhaus, Labor, Pflegeheim usw. sein kann, kann aus den Hinweisen, in denen auch Ängste und Befürchtungen mitgeteilt werden, entnommen werden.
Die vorliegende Studie ist durch die zahlreichen sachlichen Fehler und die selektive und nicht repräsentative Datenbasis nicht zu akzeptieren. Wir hätten uns gefreut, wenn Herr Prof. Backes seine Erhebung auf einer repräsentativen Datengrundlage aufgebaut und damit wissenschaftlichen Anforderungen genügt hätte.
21.02.2006: Global Compact Jahrbuch 2005 ist erschienen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen ab sofort das neue Jahrbuch des UN Global Compact in Deutschland präsentieren zu können. „Global Compact Deutschland 2005“ ist mit 132 Seiten und insgesamt 29 Best Practice Beispielen von Unternehmen deutlich umfangreicher als die vorherige Ausgabe. Auf vielfachen Wunsch erscheint das Jahrbuch nun zweisprachig in Deutsch und Englisch. Natürlich ist die limitierte Auflage auch dieses Jahr wieder nach den strengen Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC) gedruckt.
Global Compact Deutschland 2005
Jahrbuch des deutschen Netzwerkes mit Beiträgen u.a. von Kofi Annan, Klaus Töpfer, Henning Mankell und 29 deutschen Global Compact-Mitgliedsunternehmen.132 S., durchgehend farbig, kartoniert und gebunden, FSC-zertifizierter Druck, limitierte Auflage; Einzelpreis € 25 inkl. MwSt. und Versand, Studierende € 17,50.- (bei Bestellungen von außerhalb Deutschlands zzgl. Auslandszuschlag) ISBN-10: 3-9810638-1-3 Bezug über: Mediengruppe macondo, Berliner Patz 8-10, 48143 Münster, Tel. 0251/48449341, Fax: 0251/48449342, info@macondo.de oder über den Onlineshop bei www.macondo.de
Aus dem Inhalt der aktuellen Ausgabe:
Schwerpunkte dieser Ausgabe bilden die Millennium Development Goals, die neue Governance Struktur des Global Compact sowie das Thema Menschenrechte. Darüber hinaus führt das Jahrbuch die Debatte zum Thema Unternehmen auf UN Mission fort und setzt sich mit dem Thema Nachhaltigkeit durch Bildung auseinander. Schließlich gewähren 29 deutsche Mitgliedsunternehmen Einblicke in Ihr Engagement. Die Vielfalt der Projekte zeigt deutlich auf, dass die zehn Prinzipien des Global Compact eine konstruktive Basis für nachhaltige Entwicklung bilden.
Millennium Development Goals:
Unter dem Titel „Der schwere Aufstieg nach dem Gipfel“ skizziert Dr. Olaf Krems ein erstes Zwischenfazit der „Millennium Development Goals“ (MDG). UNEP-Direktor Prof. Dr. Klaus Töpfer bewertet diese Ziele aus Sicht der UN-Umweltbehörde. Eine sehr persönlichen Einschätzung zum Thema HIV/Aids steuert der bekannte schwedische Autor Henning Mankell bei. Der Begründer Mediengruppe macondo, Dr. Elmer Lenzen, schließlich portraitiert den MDG-Beauftragten Jeffrey Sachs.
Governance:
Die neue Governance-Struktur soll die Arbeit des Global Compact künftig deutlich effizienter machen. Matthias Stausberg vom New Yorker Office erläutert die Änderungen, die Mindestanforderungen an lokale Netzwerke und stellt das geplante Board vor. Hanns Michael Hölz berichtet vom Treffen der nationalen Netzwerke in Barcelona und mahnt an, dass die Initiative kein „NATO“-Verein (No Action, Talk Only) werden darf. ICC Generalsekretär Angelika Pohlenz kommentiert diese Entwicklung aus Sicht des deutschen Netzwerkes.
Menschenrechte:
Die Achtung der Menschenrechte gehört zu unseren fundamentalen Grundwerten. Sie bilden daher auch die ersten beiden Prinzipien des Global Compact. Doch wie stehen Unternehmen zu ihrer Verantwortung? Wie weit reicht ihre Produkthaftung? Was können internationale Normen bewirken und welche Rolle spielt dabei der Global Compact? Dr. Mathias John von amnesty international nimmt dazu im Gespräch Stellung.
Konfliktmanagement:
Dass Kriege und die Phasen des Wiederaufbaus auch wirtschaftlich lukrativ sein können, ist bekannt. Man muss nur am „richtigen“ Konflikt beteiligt sein. Allerdings gibt es jenseits dieser Perspektiven langsam auch in der Bundesrepublik Deutschland neue Einsichten und Erkenntnisse, die belegen: Entwicklungs- und Friedenseinsätze lohnen immer und überall und nützen vielen - und vielen mehr. Aiko Bode erläutert die Win/Win-Chancen.
Bildung:
Im Global Compact ist die Möglichkeit angelegt, ausgerechnet solche Akteure, die sich üblicherweise eher antagonistisch begegnen, zu konstruktiven Gesprächen an einen Tisch und miteinander ins Gespräch zu bringen, meint Prof. Dr. Ingo Pies vom Lehrstuhl für Wirtschaftsethik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In seinem Beitrag skizziert er die Rolle von Bildung im Nachhaltigkeitsprozess.
Über den Global Compact:
Das deutsche Netzwerk der UN-Initiative Global Compact veröffentlicht seit 2004 ein Jahrbuch. Darin diskutieren Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft die Frage, wie Globalisierung gerecht gestaltet werden kann und zeigen anhand vieler praktischer Beispiele Wege für eine nachhaltige Entwicklung auf. Der Global Compact ist eine Initiative von UN-Generalsekretär Kofi Annan mit dem Ziel, Globalisierung sozial- und umweltverträglich zu gestalten. Mit Erfolg: Heute ist der Global Compact mit fast 2.000 teilnehmenden Unternehmen das weltweit wohl bedeutendste Business-Netzwerk für eine nachhaltige Globalisierung. Die Mediengruppe macondo gibt dieses Jahrbuch in Zusammenarbeit mit dem deutschen Netzwerk und den "German Friends of the Global Compact" heraus.