Newsletter II/2012
Inhalt
1. Nationale Integritätsberichte
2. Aktuelle Studien zu Korruption und Compliance
3. Global Bribery and Corruption Review 2011
4. Irland: Gesetzesvorschlag zum Schutz von Whistleblowern
5. Anhörung zum gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern
6. Sonderausschuss zur Untersuchung des organisierten Verbrechens in
der EU
7. Kenia: Webseite zur Bekämpfung von Korruption
8. Der Kampf gegen Bestechung im Sport
9. Katalog zur Korruptionsprävention
10. Veranstaltungen
11. Literatur
12. Zitat
Liebe Leser!
Wir begrüßen Sie zur zweiten Ausgabe der Business Keeper News im Jahr 2012.
Aktuelle Informationen, Termine und Literaturtipps rund um die Themen Wirtschaftsethik, Compliance und Whistleblowing haben wir für Sie zusammengetragen und hoffen, mit unserer Auswahl Ihr Interesse zu wecken.
Viel Freude beim Lesen wünscht
Ihr Business Keeper-Team
1. Nationale Integritätsberichte
Der Nationale Integritätsbericht ist ein von Transparency International (TI) entwickeltes Konzept, welches die Antikorruptionsbemühungen eines Landes analysiert, bewertet und bei Bedarf auf Reformen hinweist. Aktuell werden in 26 europäischen Ländern Nationale Integritätsberichte erstellt. Exemplarisch stellen wir Ihnen die Berichte von Deutschland und der Schweiz vor. Dafür wurden dreizehn Institutionen in Deutschland und zwölf in der Schweiz hinsichtlich ihrer rechtlichen und tatsächlichen Strukturen, Ressourcen und Maßnahmen gegen Korruption analysiert und bewertet.
Deutschland
Transparency International Deutschland veröffentlichte im Januar 2012 den Nationalen Integritätsbericht und bescheinigt Deutschland damit ein gutes bis sehr gutes Zeugnis bei der Korruptionsbekämpfung. Demnach existieren in Deutschland zahlreiche wirkungsvolle Kontrollmechanismen gegen Machtmissbrauch. Allerdings besteht auch Nachbesserungsbedarf, denn der Bericht listet in komprimierter Form 84 Forderungen zur Stärkung der Korruptionsprävention und -repression auf. Besonders die Umsetzung internationaler rechtlicher Standards, wie die Ratifizierung der UN-Konvention gegen Korruption, stehe noch aus. Aber auch Hinweisgeber, die auf Missstände bei privaten Arbeitgebern aufmerksam machen, müssten besser geschützt werden. Kritisiert werden außerdem die fehlende Regulierung von Parteisponsoring sowie die unzureichende personelle und finanzielle Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden und der Justiz.
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Schweiz
Transparency International Schweiz stellte im Februar 2012 ihren National Integrity System (NIS) Bericht mit einem guten bis sehr guten Resultat vor. Gemäß TI kann die Schweiz sowohl in Politik, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur eine solide Basis vorweisen und verfügt über gut funktionierende und ausgebaute Institutionen. Dennoch müsse in der Schweizer Politikfinanzierung für mehr Transparenz gesorgt werden. Ferner bestehe Handlungsbedarf hinsichtlich einer gesetzlichen Regelung für die Verbesserung des Schutzes von Hinweisgebern. Außerdem wurde angeregt, auf nationaler Ebene eine unabhängige Ombudsstelle einzurichten, an die sich Whistleblower vertraulich wenden können.
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2. Aktuelle Studien zu Korruption und Compliance
Obwohl für 80 Prozent der deutschen Unternehmen das Thema Compliance eine hohe Bedeutung hat, verbinden viele Unternehmen die Implementierung eines Compliance-Management-Systems (CMS) mit hohen Kosten und Aufwand. Das ergab eine Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach, welche von der Kanzlei Kerkhoff Legal in Auftrag gegeben wurde. Aus diesen Gründen besitzen 65 Prozent der befragten deutschen Unternehmen kein Compliance-Management-System. Lediglich große Unternehmen beschäftigen sich mit dem Thema: 54 Prozent der Firmen mit einem Jahresumsatz von 250 Mio. Euro implementierten solch ein System, 22 Prozent planen die Einführung. Dagegen verfügen kleinere Unternehmen häufig nicht einmal über Compliance-Richtlinien. Durch die Abwesenheit von Compliance-Management oder Richtlinien, welche Schadensfälle abwenden oder begrenzen, entstehen für die Manager hohe Haftungsrisiken.
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74 Prozent der EU-Bürger glauben, dass Korruption ein großes Problem im eigenen Land sei, so die im Februar 2012 veröffentlichte Eurobarometer-Studie der EU-Kommission. Im Rahmen dieser Umfrage wurden Bürger der 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zum Thema Korruption befragt. So denkt fast die Hälfte der Befragten, dass Korruption in den letzten drei Jahren gestiegen sei. 70 Prozent der Europäer gehen sogar davon aus, dass Korruption unvermeidbar sei. Dabei empfinden Einwohner der süd- und osteuropäischen Staaten Korruption tendenziell stärker als Problem als Bürger der nord- und westeuropäischen Staaten. 98 Prozent der Griechen und nur 19 Prozent der Dänen halten dieses Fehlverhalten im eigenen Land für ein großes Problem. Korruption in Deutschland wird von 57 Prozent der Einheimischen für problematisch gehalten. 40 Prozent aller in der EU Befragten sind der Auffassung, dass die zu enge Beziehung zwischen Unternehmen und Politikern Korruption befördert. Hier wünscht man sich mehr Transparenz.
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Die State Integrity Investigation untersuchte Großstädte der Vereinigten Staaten von Amerika und fand heraus, dass diese einem hohen Korruptionsrisiko ausgesetzt sind. Den Regierungen der Bundesstaaten fehle es an Transparenz und Rechenschaftspflicht an die Bevölkerung. In jedem der Bundesstaaten sollte die Transparenz der Regierungsvorgänge verbessert werden.
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Die deutschen Bürgerinnen und Bürger fordern mehr Transparenz von Politik und Verwaltung sowie eine intensivere Bürgerbeteiligung. Zu diesem Resultat kommt eine repräsentative TNS Emnid-Umfrage, welche durch den Arbeitskreis „Open Government Partnership“ analysiert wurde. Befragt wurden 1.007 zufällig ausgewählte Personen aus Privathaushalten, wovon 94 Prozent die Regelungen und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in Politik und Verwaltung für wichtig empfinden, aber nur 25 Prozent damit zufrieden sind. Die Bürger sprechen sich insbesondere für die strafrechtliche Verfolgung von Amtsmissbrauch aus. Insgesamt befürworten 96 Prozent der Bürger eine weitere Öffnung von Politik und Verwaltung.
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Compliance ist für deutsche Unternehmen kein Angstwort mehr, allerdings gehen lediglich 38 Prozent der befragten Compliance-Verantwortlichen offensiv mit dem Thema um und 36 Prozent geben an, möglichst wenig darüber zu kommunizieren. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Macromedia Hochschule für Medien und Kommunikation (MHMK), welche per Zufallsprinzip 97 Firmen unterschiedlicher Größe, Branchen und Rechtsformen zum Thema Compliance befragte. Die Mehrheit der Befragten sind unsicher, was die Entwicklung des eigenen Aufgabenbereiches betrifft und beinahe jeder zweite Compliance-Manager wagt keine Prognose über den Zustand der Unternehmenskultur in den nächsten fünf Jahren.
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3. Global Bribery and Corruption Review 2011
In dem Bericht „Global Bribery and Corruption Review 2011“ präsentiert die internationale Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells einen Überblick über die Umsetzung aktueller Bestimmungen und Gesetze in Europa, Brasilien, Asien und dem Mittleren Osten auf dem Gebiet der Bekämpfung von Bestechung und Korruption. So erhöhte die USA im Jahr 2011 die Ressourcen für Compliance-Maßnahmen im Rahmen des Foreign Corrupt Practices Act (FCPA), weswegen ebenfalls mehr Personal bei der Securities and Exchange Commission (SEC) wie auch beim Department of Justice (DoJ) eingestellt wurde. Im Vereinigten Königreich trat der UK Bribery Act zusammen mit Richtlinien des Justizministeriums in Kraft. Der UK Bribery Act enthält Bestimmungen, welche über die des FCPA hinausgehen und bietet ausführlichere Richtlinien für Länder, die Geschäftsbeziehungen mit dem Vereinigten Königreich pflegen. Aber nicht mehr nur die Regierungen der USA und des Vereinigten Königreichs sehen Handlungsbedarf auf dem Gebiet von Korruption und Bestechung, auch andere Länder planen oder verabschiedeten bereits Anti-Korruptionsgesetze.
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4. Irland: Gesetzesvorschlag zum Schutz von Whistleblowern
Irland begrüßt die Veröffentlichung von Vorschlägen für eine neue Gesetzgebung zum Schutz von Hinweisgebern in allen wirtschaftlichen Bereichen, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor. Brendan Howlin, Minister für öffentliche Ausgaben und Reformen, bestätigte bereits 2011, dass das Regierungsprogramm vorsieht, Gesetzesvorschläge in diesem Bereich zu entwickeln. Um Hinweisgeber einheitlich zu schützen, sieht das vorgeschlagene Gesetz ein abgestuftes Offenlegungssystem mit verschiedenen Meldekanälen vor, wodurch die Arbeitnehmer geschützte Meldungen abgeben können. Durch das Gesetz wäre eine Bandbreite von Fehlverhalten abgedeckt, so unter anderem Korruption, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, Verletzung gesetzlicher Pflichten oder Umweltverschmutzung.
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5. Anhörung zum gesetzlichen Schutz von Hinweisgebern
Ein Gesetzesentwurf der SPD sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke war Anfang März Anlass für eine öffentliche Anhörung im Deutschen Bundestag. 13 Sachverständige nahmen an dieser Sitzung zum Thema Whistleblowing teil. Die Fraktion Die Linke forderte gesellschaftliche Anerkennung des Hinweisgebens und den damit verbundenen Schutz von Whistleblowern, während die SPD-Fraktion die Benachteiligung der Arbeitnehmer aufgrund rechtmäßiger Hinweise auf Missstände verbieten möchte. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll der gesetzlichen Absicherung von Hinweisgebern dienen, so dass diese mit der Meldung von Hinweisen keine Sanktionen befürchten müssen. Durch den Schutz und die Anerkennung des Hinweisgebens soll die Gesellschaft wiederum vor Korruption geschützt werden, so Prof. Dr. Jens M. Schubert (freier Sachverständiger).
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6. Sonderausschuss zur Untersuchung des organisierten Verbrechens in der EU
Das Europäische Parlament berief im März einen Sonderausschuss ein, um die Einflussnahme des organisierten Verbrechens durch Korruption und Geldwäsche auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft zu prüfen. Sobald die Ermittlungen gegen das organisierte Verbrechen erfolgt sind, sollen in einem zweiten Schritt Vorschläge zur Bekämpfung gemacht werden. Die EU-Parlamentarier können Vertreter einladen, welche täglich mit diesen Verbrechen konfrontiert werden und dagegen ankämpfen. Ende April 2012 beginnt der Untersuchungsausschuss mit seiner Tätigkeit.
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7. Kenia: Webseite zur Bekämpfung von Korruption
„I Paid a Bribe“ ist der Name einer neuen Webseite, die es der Bevölkerung von Kenia erlaubt, ihre Erfahrungen mit Bestechung und Korruption auszutauschen. Kenia erreichte beim Corruption Perception Index 2011 von Transparency International lediglich Rang 154 von 183 teilnehmenden Nationen. Allerdings engagieren sich zunehmend Aktivisten Kenias und erkennen diese Webseite als mögliche Waffe im Kampf gegen Bestechung und Korruption. Die Seite ist in drei Sektionen unterteilt: In einem Teil werden Geschichten über Menschen gesammelt, welche Bestechungsgelder gezahlt haben, in einem anderen wiederum Geschichten über Menschen, die sich geweigert haben, dies zu tun. In der dritten Sektion werden Instanzen aufgelistet, bei welchen keine Bestechungsgelder gezahlt werden müssen. Alle Namen der Teilnehmer auf dieser Webseite werden verdeckt, um mögliche Folgeprobleme zu verhindern. Die Internetseite wurde nach dem Vorbild einer indischen Webseite mit dem gleichen Namen entwickelt. Die staatliche Anti-Korruptionsbehörde in Kenia nutzt weiterhin sehr erfolgreich das elektronische Hinweisgebersystem BKMS® System, das für alle Bürger zugänglich ist.
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Kenia: http://www.ipaidabribe.or.ke
Indien: http://www.ipaidabribe.com
8. Der Kampf gegen Bestechung im Sport
Bei den Olympischen Spielen 2012 in London bleiben die begehrtesten Tickets unverkauft, so ein Bericht von reuters.com. Durch die Einführung des UK Bribery Act im Jahr 2011 sind viele große Firmen vorsichtiger geworden und fürchten, das Gesetz zu brechen. Es herrscht Unklarheit, ob die hohen Kosten, die durch eine Einladung von Kunden zu den Olympischen Spielen und dessen Bewirtschaftung vor Ort entstehen, den strengen Vorschriften des UK Bribery Acts widersprechen. Gerade die teuren Plätze erscheinen vielen Firmen als hohes Risiko. Die Angst vor Korruptionsvorwürfen und den dadurch entstehenden hohen Sanktionen lässt die Firmen Standardplätze stark nachfragen, während einige teure Plätze leer bleiben.
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Aber nicht nur bei den Olympischen Spielen in London ist der Kampf gegen Korruption, Bestechung und Fehlverhalten viel diskutiert, auch in anderen Sportarten wird es thematisiert. Hier eine Auswahl:
Fußball: mehr
Cricket: mehr
9. Katalog zur Korruptionsprävention
Der Initiativkreis Korruptionsprävention Wirtschaft/Bundesverwaltung hat für die Mitarbeiter der Bundesverwaltung einen Katalog zur Korruptionsprävention entwickelt. Dieser Katalog soll darüber informieren, wie sich der Mitarbeiter bei Zuwendungen richtig verhält. Das Programm klärt beispielsweise darüber auf, welche Geschenke und Rabatte akzeptabel sind, welche der Genehmigung durch vorgesetzte Dienststellen bedürfen und welche Vorteilsnahmen strikt verboten sind. In diesem Zusammenhang informiert der Katalog, wo die dienstlichen Grenzen liegen und wie die strafrechtlichen Bestimmungen aussehen.
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10. Veranstaltungen
Konferenz: Noerr – Compliance-Tag
20. April, München
Die verschiedenen Aspekte von Joint Ventures, welchen bislang in Compliance-Diskussionen eine geringere Bedeutung zugemessen wurde, bilden den Schwerpunkt des Compliance-Tags. Zudem berichten Compliance-Kollegen aus der Industrie von Praxis-Erfahrungen.
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Zertifikatskurs: Compliance Officer (Universität Augsburg)
20. April, Augsburg (Modul III: Compliance Risiken)
21. April, Augsburg (Modul V: Compliance in der Unternehmensentwicklung)
27. April, Augsburg (Modul V: Compliance in der Unternehmensentwicklung)
Dozent: Kenan Tur, Business Keeper AG, Thema: Hinweisgebersysteme in der Praxis
28. April, Augsburg (Modul IV: Compliance und IT)
11. und 12. Mai, Augsburg (Modul VI: Praxisfragen der Compliance)
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Vortrag: Kritik der kriminellen Ökonomie
24. April, Berlin
Prof. Dr. Hans See (Business Crime Control e.V.) referiert über die kriminelle Ökonomie als integralen Bestandteil des legalen ökonomischen Systems und zeigt die Gefahren für die sozialstaatliche Demokratie auf.
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Veranstaltung: Korruption vermeiden - Auslandsbestechung und Haftungsrisiken für mittelständische Unternehmen
25. April, Berlin
Die Information über die Wege zur Korruptionsprävention sowie das Verbot der Auslandsbestechung stehen im Mittelpunkt dieser Veranstaltung. Neben Expertenvorträgen wird es auch Paneldiskussionen geben (Teilnehmer unter anderem: Dr. Peter von Blomberg, stellvertretender Vorsitzender von Transparency Deutschland).
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Seminar: Internationale Korruptionsbekämpfung
26. April, Düsseldorf
Compliance-Management-Systeme müssen an internationale Vorschriften angepasst werden. Das Seminar schafft einen Überblick über die aktuelle internationale Antikorruptionsgesetzgebung (z.B. UK Bribery Act oder FCPA).
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Kongress: Europäischer Datenschutztag
08. und 09. Mai, Berlin
Mehr als 25 internationale Sprecher diskutieren über geplante Reformen des Datenschutzes im inner- wie außereuropäischen Ausland. Besonders intensiv wird das Thema Social Media und Datenschutz betrachtet.
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Konferenz: CGC – Corporate Governance Compliance Strategies 2012
08. und 09. Mai, Berlin
Im Rahmen der CGC Strategies 2012 werden Strategien, Prozesse und Lösungsansätze für funktionierende Compliance-Strukturen vorgestellt und es wird in Fallstudien über konkrete Projekte zur Realisierung eines transparenten, prozessual sinnvollen, nachhaltigen und effizienten Compliance-Management berichtet.
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BKMS® Experience Day
24. und 25. Mai, Berlin
Der vierte BKMS® Experience Day findet im „Palais am Festungsgraben“ im Herzen Berlins statt. Diesjährige Themenschwerpunkte des Anwenderkreises sind unter anderem die Beherrschbarkeit von Compliance-Krisen und die Beurteilung und Bewertung von Hinweisen, wobei natürlich der intensive Erfahrungsaustausch unter den Anwendern im Vordergrund steht. Am zweiten Veranstaltungstag werden Dr. Andreas Pohlmann (Pohlmann & Company - Compliance and Governance Advisory LLP), Carsten Tams (Senior Vice President, Bertelsmann Ethics & Compliance Executive Bertelsmann AG), Prof. Dr. Dr. Manuel René Theisen (Ludwig-Maximilians-Universität München, Private Universität Witten/Herdecke), Dr. Renate Vondenhoff-Mertens (Leiterin Rechtsabteilung und Chief Compliance Officer DATEV eG) und andere zu den Themen Compliance-Anforderungen, Compliance im Mittelstand und mehr referieren.
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Veranstaltung: Roundtable Compliance
24. Mai, Frankfurt am Main
Der Roundtable Compliance ist eine geschlossene Veranstaltung für Geschäftsführer, Vorstände und Compliance-Verantwortliche aus Unternehmen.
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Vortrag: Wirtschaftskriminalität in Deutschland
29. Mai, Berlin
In einem Fallbeispiel zeigt Marc Münch (Clean State e.V.) auf, wie in einem durch Aufsichtsrat, Wirtschaftsprüfer und Aktionäre kontrollierten Unternehmen sich dennoch ein Milieu von Begünstigungen entwickeln konnte.
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Seminar: Recht für Compliance-Verantwortliche
05. und 06. Juni, Frankfurt am Main
Das Seminar vermittelt Know-how für die Compliance-Praxis zu Themen wie: Korruptionsprävention, Datenschutzrecht oder Haftungsrisiken
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11. Literatur
Die Business Keeper AG unterstützt NGOs und Hilfsorganisationen bei Projekten, die sich der Prävention von Korruption und deren Ursachen widmen. In unserem Newsletter stellen wir Ihnen regelmäßig eine Auswahl von neu erschienenen und lesenswerten Fachbüchern vor. Wenn Sie die Fachliteratur direkt über den hier aufgeführten Link bestellen, dann wird im Rahmen des Amazon.de Partnerprogramms eine Werbekostenerstattung generiert, die wir als Unterstützung direkt an Transparency International Deutschland weitergeben. Wir versichern Ihnen, dass dabei keine Mehrkosten für den Käufer entstehen als der bei Amazon aufgelistete Preis.
Praxis der Internen Revision: Management, Methoden, Prüffelder
Thomas Amling , Ulrich Bantleon
Erich Schmidt Verlag, 1. Februar 2012. ISBN: 978-3503136865
Dieser Band betrachtet die Interne Revision aus dem Blickwinkel der Praxis. Die von erfahrenen Praktikern verfassten Beiträge werden um empirische Forschungsergebnisse ergänzt. Die Praktiker geben aber auch einen Ausblick auf die neuesten Entwicklungen und Tendenzen in diesem Bereich.
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Corporate Compliance Checklisten: Rechtliche Risiken im Unternehmen erkennen und vermeiden
Karsten Umnuss
C. H. Beck Verlag, 28. Februar 2012. (2. Auflage). ISBN: 978-3406628221
Das Werk ist ein Leitfaden für die Compliance Due Diligence und stellt auf diesem Gebiet für die wichtigsten 12 Rechtsgebiete die jeweils maßgeblichen Compliance-Themen anhand von kommentierten Checklisten dar.
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Die Ökonomie von Gut und Böse
Tomas Sedlacek
Carl Hanser Verlag GmbH & CO. KG, 6. Februar 2012. ISBN: 978-3446428232
Sedlacek präsentiert und analysiert die Entstehungsgeschichte der Ökonomie und beschreibt, wie tief die Ökonomie in der Kultur verwurzelt ist. Wie Sedlacek dem Leser schildert, ist Ökonomie eher ein kulturelles Phänomen, ein Produkt der Zivilisation und weniger trockene Mathematik. Er behauptet: "In der Ökonomie geht es um Gut und Böse.“
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Unfair Play: Wie korrupte Manager, skrupellose Funktionäre und Zocker den Sport beherrschen
Jürgen Roth
Eichborn Verlag, 23. August 2011. ISBN: 978-3821865089
Jürgen Roth berichtet, wie Geld und kriminelle Energie den Sport manipulieren und den fairen Wettkampf zerstören. Korruption, Betrug, Erpressung und Manipulation existieren nicht nur in Politik und Wirtschaft. Auch im Sport sind Betrugsskandale kein Einzelfall, zeigt Jürgen Roth in seinem neuen Buch.
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Abgeschmiert: Wie Deutschland durch Korruption heruntergewirtschaftet wird
Frank Überall
Bastei Lübbe, 14. Oktober 2011. ISBN: 978-3431038491
Politik-Experte Frank Überall zeigt, wie tief Korruption im deutschen politischen und wirtschaftlichen System verankert ist. In seinem Buch „Abgeschmiert“ behauptet Frank Überall, korrupte Strukturen fänden sich allerorts und Schmiergeldzahlungen seien in Wirtschaft und Bürokratie an der Tagesordnung.
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Korrupt?: Wie unsere Politiker und Parteien sich bereichern - und uns verkaufen
Mathew D. Rose
Heyne Verlag, 3. Oktober 2011. ISBN: 978-3453186149
Mathew D. Rose wirft einen Blick hinter die Finanzkulissen von Parteien und Politikern. Er berichtet, dass Politik nach den Gesetzen des Big Business funktioniert und Geld sowie Macht immer öfter die politischen Entscheidungen bestimmen.
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12. Zitat
Manche Wahrheiten sollen nicht, manche brauchen nicht, manche müssen gesagt werden.
Wilhelm Busch