Die zentrale Lösung – Manuelle Zuweisung

Zentrale Lösung

Kennzeichen der zentralen Lösung ist die Annahme, Vorabprüfung und Koordinierung der eingehenden Hinweise in einer zentralen Stelle; dies kann beispielsweise das Compliance Office oder eine andere verantwortliche Abteilung (Konzernsicherheit, Revision) bzw. Dezernat sein.

Die Zentralstelle erfasst alle eingehenden Hinweise und verifiziert diese im anonymen Dialog mit dem Hinweisgeber über das BKMS® System. Nach der Entscheidung über Relevanz des Hinweises erfolgt die Weitergabe an einzelne zuständige Bearbeiter durch die Zuweisungsfunktion im BKMS® System. Irrelevante Hinweise werden von der zentralen Erfassungsstelle gelöscht.

a) Manuelle Zuweisung nach Schwerpunkt (Delikt)
Nach erster Bewertung des Meldungsinhaltes weist die zentrale Stelle den Hinweis an einen Fachbearbeiter zu, beispielsweise sicherheitsrelevante Fälle an die Konzernsicherheit, Diskriminierung an Human Resources, Korruption an die Revision.

b) Manuelle Zuweisung nach Auslastung der Bearbeiter
Nach Verifizierung des Hinweises durch die zentrale Erfassungsstelle kann diese Meldungen auf Bearbeiter verteilen, so dass eine gleichmäßige Auslastung gewährleistet ist.

Je nach Berechtigungskonzept sehen die Bearbeiter nur die Fälle, die ihnen nach der Vorabprüfung zugewiesen wurden. Die Bearbeiter übernehmen dann die weiteren Ermittlungen und den Dialog mit dem Hinweisgeber. Zugleich stehen sie mit der Zentralstelle, welche den Bearbeitungsvorgang direkt im BKMS® System verfolgt, in kontinuierlichem Kontakt.

Für den Einsatz des BKMS® Systems sind die Standorte der Zentralstelle als auch die der einzelnen Bearbeiter irrelevant. Es bedarf keiner Hard- oder Softwareinstallation beim Bearbeiter, lediglich eines Internetzugangs und individueller Zugangsdaten.

Denkbar ist diese Konstellation zudem beim Einsatz von Übersetzern. Die zentrale Erfassungsstelle weist dem Übersetzer eine bestimmte Meldung zu und entzieht sie ihm nach der Übersetzung des Meldungstextes.

Jederzeit hat die zentrale Erfassungsstelle die Möglichkeit, die vorgenommene Zuweisung mit den entsprechenden Autorisierungen der Bearbeiter zu verändern.