First to know
Oftmals werden intern vorhandene Informationen über schädigendes Verhalten gar nicht oder nicht an die richtige Stelle weitergegeben. Die wichtigsten Gründe sind der mangelnde rechtliche Schutz von Hinweisgebern sowie befürchtete Repressalien durch Kollegen und Vorgesetzte. Die hohe Bedeutung des anonymen Whistleblowing als Frühwarnsystem wird zunehmend erkannt und findet Eingang in Konventionen und Regularien.
"First to Know" setzt heute einen Maßstab für gute Unternehmensführung, auf die Anleger und Investoren sensibilisiert sind. Gerade als Unternehmensleitung von Missständen als Erster zu erfahren und diese intern klären zu können, gehört zum eigenen Schutz. Denn der Imageschaden übersteigt oft die finanziellen Verluste.
Whistleblowing-Systeme ermöglichen, das kritische Potential der Beschäftigten als betriebliche Ressource und Frühwarnsystem zu nutzen: dort, wo interne Kritik zugelassen wird, wird imageschädigendes externes Whistleblowing unwahrscheinlicher; dies wiederum erspart dem Unternehmen hohe Folgekosten und Regressansprüche.

Das zertifizierte BKMS® System ist weltweit das einzige System, das integre Hinweisgeber durch Anonymität schützt, Hinweise strukturiert erfasst und damit gesetzliche Auflagen zum Hinweisgeberschutz erfüllt. Durch die Prävention bzw. interne Klärung von Abweichungen vermeidet eine Organisation materielle und immaterielle Schäden und schafft damit einen vertrauens- und wertbildenden Faktor für Investoren und Kunden.
Der Einsatz eines umfassenden Hinweisgebersystems für Mitarbeiter und Externe ist ein deutliches Signal nicht nur an die eigenen Mitarbeiter, dass einwandfreies Verhalten eingefordert wird, sondern auch an Investoren und Aktionäre, dass innovative Maßnahmen ergriffen werden, um Vermögens- und Imageschäden vom Unternehmen abzuwenden.