Deutsche Gesetze

Deutsche Gesetze zur Korruptionsbekämpfung

Gesetz zur Bekämpfung der Korruption von 1997
EU-Bestechungsgesetz von 1998
Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung von 1998
Steuerentlastungsgesetz von 1999
Ausführungsgesetz zur gemeinsamen EU-Maßnahme von 2002
 

Aktuelle Strafvorschriften zur Korruption im deutschen Recht:

§§ 331 – 338 StGB: Tatbestände Korruption im öffentlichen Bereich
§§ 299 – 302 StGB: Tatbestände Korruption im geschäftlichen Verkehr
§ 108e StGB: Straftat Abgeordnetenbestechung
§ 108b StGB: Straftat Wählerbestechung
 

Noch vor wenigen Jahren galt Korruption als Kavaliersdelikt. Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gelangten erst 1997 mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (BGBl. I S. 2038) ins Strafgesetzbuch (StGB). Dieses Gesetz bildet die Grundlage der aktuellen Fassung der §§ 331-338 StGB. Seither gelten die Tatbestände als Offizialdelikte, d.h. die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen, und nicht erst nach Eingang einer Strafanzeige.
 

Das EU-Bestechungsgesetz (EUBestG) vom 10.09.1998 (BGBl. II S. 2340) erweitert den Anwendungsbereich der §§ 332, 334 – 336 und 338 StGB; es enthält Regelungen zur Einbeziehung der Amtsträger anderer EU-Mitgliedsstaaten und der Gemeinschaftsbeamten in den Anwendungsbereich der deutschen Strafnormen sowie Regelungen über die Erfassung von Auslandstaten.
 

 
 

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