Deutsche Gesetze zur Korruptionsbekämpfung
Gesetz zur Bekämpfung der Korruption von 1997
EU-Bestechungsgesetz von 1998
Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung von 1998
Steuerentlastungsgesetz von 1999
Ausführungsgesetz zur gemeinsamen EU-Maßnahme von 2002
Aktuelle Strafvorschriften zur Korruption im deutschen Recht:
§§ 331 – 338 StGB: Tatbestände Korruption im öffentlichen Bereich
§§ 299 – 302 StGB: Tatbestände Korruption im geschäftlichen Verkehr
§ 108e StGB: Straftat Abgeordnetenbestechung
§ 108b StGB: Straftat Wählerbestechung
Noch vor wenigen Jahren galt Korruption als Kavaliersdelikt. Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr gelangten
erst 1997 mit dem Gesetz zur Bekämpfung der
Korruption (BGBl. I S. 2038) ins Strafgesetzbuch (StGB). Dieses Gesetz bildet die Grundlage der aktuellen Fassung der §§
331-338 StGB. Seither gelten die Tatbestände als Offizialdelikte, d.h. die Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen, und nicht erst nach Eingang
einer Strafanzeige.