Internationale Konventionen

Internationale Konventionen gegen Korruption mit Auswirkung auf deutsche Unternehmen

OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr von 1997
United Nations-Konvention gegen Korruption von 2003
10. Prinzip des Global Compact von 2004
Partnering Against Corruption Initiative von 2004
 

Die Konvention der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr wurde am 17.12.1997 unterzeichnet und ist seit dem 15.02.1999 in Kraft. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben das Übereinkommen ratifiziert und ihr Strafrecht entsprechend angepasst, in Deutschland durch die Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften im Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung.

Bericht von Transparency International zur Umsetzung der OECD-Konvention (englisch)
Link zum Download
Quelle: www.transparency.org
 

Die United Nations-Konvention gegen Korruption (UNCAC) wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 09.12.2003 unterzeichnet. Sie enthält 71 Artikel mit z. T. neuen Straftatbeständen. Das von der UN-Generalversammlung gebilligte Abkommen ruft alle Regierungen auf, Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe zu stellen.

Article 8: „… establishing measures and systems to facilitate the reporting by public officials of acts of corruption to appropriate authorities, when such acts come to their notice in the performance of their functions.“

Article 33: „… to provide protection against any unjustified treatment for any person who reports in good faith and on reasonable grounds to the competent authorities any facts concerning offenses established in accordance with this Convention.“

Das Abkommen trat mit der Ratifizierung des 30. Unterzeichnerstaates im September 2005 in Kraft. Eine Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus.

 
 

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