Mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex von 2002 sollen die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und –überwachung für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht werden, um so das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex listet die Elemente guter Unternehmensführung in drei qualitativen Stufen: Gesetzeslage, Empfehlungen der Kommission, die durch "Soll"-Formulierungen gekennzeichnet werden, Anregungen, die mit "sollte" oder "kann" umschrieben werden.
Der Kodex besitzt über die Entsprechungserklärung gemäß §161 AktG eine gesetzliche Grundlage. Börsennotierte Unternehmen müssen mit ihrem Jahresabschluss erklären, inwieweit sie den Empfehlungen nachkommen. In der aktuellen Fassung enthält der Kodex 82 Empfehlungen und 19 Anregungen.
Derzeit wird eine Anregung diskutiert, die Forderung nach Einführung eines Hinweisgebersystems in den Kodex aufzunehmen.
Webseite der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
Die Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung von 2004 versteht sich als Instrument zur Förderung der Integrität und zur Verhinderung von Korruption. Sie beinhaltet einen Verhaltenskodex und soll den Bediensteten des öffentlichen Dienstes aufzeigen, wo die Grenze vom Erlaubtem zum Nichterlaubtem verläuft.