Pressemitteilungen der BUSINESS KEEPER AG
26.05.2008: Deutsche Bahn AG internationalisiert Korruptionsbekämpfung
20.06.2007: Hilfe zur Selbsthilfe – Kenias Kampf gegen Korruption
01.12.2006: Mangelhafter Informationsfluss macht es Korruptions-Tätern leicht – absichtlich?
12.10.2006: Potsdamer Know-how für Kenias Kampf gegen Korruption
19.04.2006: Deutsche Telekom AG geht innovative Wege gegen Finanz- und Imageschäden
08.03.2006: Zur Pressekonferenz: Studie von Prof. em. Dr. Otto Backes
21.02.2006: Global Compact Jahrbuch 2005 ist erschienen
31.03.2005: Erster Einsatz des innovativen Hinweisgebersystems gegen Abrechnungsbetrug
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 29. Mai 2008
Abrechungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen verschlingen Milliarden – Einsatz des BKMS® Systems bei der KKH
Im Kampf gegen Abrechnungsbetrug und Korruption verwendet die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) mit Hauptsitz in Hannover das Business Keeper Monitoring System (BKMS® System). Mit dem elektronischen Hinweisgebersystem ermöglicht es die KKH allen Versicherten und Leistungserbringern, Hinweise zu Abrechnungsmanipulation und sonstigem Fehlverhalten im Gesundheitswesen namentlich oder vollkommen anonym abzugeben.
Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, erklärte dazu: „Personen, die Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen haben, wagen es oft nicht, diese persönlich weiterzugeben. Sie genießen keinen rechtlichen Schutz, fürchten sich vor Verlust des Arbeitsplatzes.“ Daher setzt die KKH das zertifizierte Hinweisgebersystem BKMS® ein, das trotz Anonymität des Hinweisgebers einen Dialog zur Überprüfung der Meldung und damit eine bessere Fallaufklärung ermöglicht. Solange der Hinweisgeber seinen Namen nicht bekannt gibt, wird seine Identität technisch durch das System geschützt. Anonyme Hinweise werden von der KKH selbstverständlich besonders sorgfältig überprüft.
Der Einsatz des BKMS® Systems erweist sich damit auch im Gesundheitswesen als großer Erfolg und wichtiger Schritt gegen die Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität. Auch die AOK Bayern nutzt das elektronische Hinweisgebersystem seit Beginn des Jahres 2008. Beide Krankenkassen setzen mit der Nutzung des elektronischen Hinweisgebersystems neben den bereits vorhandenen Meldewegen ein deutliches Zeichen gegen Korruption im Gesundheitswesen.
Das KKH BKMS® System ist unter https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=118kkh&language=ger zu erreichen.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 26. Mai 2008
Deutsche Bahn AG internationalisiert Korruptionsbekämpfung
Ab heute weltweiter Einsatz des BKMS® Systems
Die Deutsche Bahn AG hat sich in ihren Verhaltensrichtlinien zu ethischen Werten und Grundsätzen verpflichtet. Ein Kernthema dieser Verpflichtung ist die Prävention und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption. Bereits im Jahr 2000 wurde ein umfangreiches Antikorruptionsprogramm gestartet. Seitdem nehmen zwei Ombudsleute als externe Vertrauensanwälte Hinweise entgegen. Seit heute werden die bisherigen Maßnahmen durch den Einsatz des zertifizierten Hinweisgebersystems BKMS® System (Business Keeper Monitoring System) erweitert. Die Deutsche Bahn beweist damit einmal mehr ihre Vorreiterrolle in Sachen Korruptionsbekämpfung.
Mitarbeiter, Lieferanten und Geschäftspartner können das internetbasierte BKMS® System rund um die Uhr, orts- und sprachunabhängig nutzen. Meldungen können namentlich oder auf Wunsch absolut anonym abgegeben werden, um weltweit auf Missstände im Bereich der Wirtschaftskriminalität und Korruption aufmerksam zu machen. Die unternehmensinternen Bearbeiter des Bereichs DB Compliance können über einen anonymen Dialog im BKMS® System Hintergründe und weitere Informationen über den Vorfall vom Hinweisgeber erfahren. Solange der Hinweisgeber seine Identität nicht preisgibt, wird seine Anonymität durch das BKMS® System technisch geschützt.
Mit dem Einsatz des internationalen Whistleblowing-Systems verfolgt die Deutsche Bahn AG das Ziel, den Aktionsradius ihres Compliance Teams auch im Hinblick auf das weltweite Logistiknetz von DB Schenker und weiteren Tochtergesellschaften auszuweiten. Die von Integrität, fairem Verhalten und Transparenz geprägte Unternehmenskultur der Deutschen Bahn AG wird dadurch weiter gestärkt.
Der Zugang zum BKMS® System der Deutschen Bahn AG erfolgt über:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=4db2&language=ger
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, den 18. April 2008
Gegen die Kultur des Schweigens – Aktiv gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen – Einsatz des innovativen Hinweisgebersystems BKMS® System bei der AOK Bayern
Eine innovative Maßnahme hat die AOK Bayern mit der Einführung der sehr erfolgreichen Anwendung des Business Keeper Monitoring Systems (BKMS® System) gestartet. Das BKMS® System wird bereits in der Wirtschaft, Behörden und Ermittlungseinheiten für die Aufdeckung von Missständen und Fehlverhalten eingesetzt und wurde von der Business Keeper AG in Potsdam entwickelt. Seit Beginn des Jahres wird dieses Hinweisgebersystem auch von der AOK Bayern zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen verwendet. Es unterstützt die bereits gemäß § 197a SGB V eingerichtete Stelle zur Korruptionsbekämpfung.
Abrechnungsbetrug und Bestechung im Gesundheitswesen führen laut Transparency International zu Verlusten von bis zu zweistelligen Milliardenbeträgen in Euro jährlich. Mit Hilfe des internetbasierten Hinweisgebersystems BKMS® können Versicherte und Leistungserbringer namentlich oder auch anonym auf Missstände aufmerksam machen.
Personen, die Kenntnis von solch schädigenden Verhaltensweisen haben, trauen sich meist nicht, diese persönlich weiterzugeben. Sie genießen keinen rechtlichen Schutz und fürchten sich zum Beispiel vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Das zertifizierte Hinweisgebersystem BKMS® ermöglicht trotz Anonymität des Hinweisgebers einen Dialog zur Überprüfung der Aussage und Fallaufklärung. Das System gewährt im Gegensatz zu Telefonhotlines eine strukturierte Hinweisabgabe, um eine wahllose Meldung zu nicht relevanten Themen auszuschließen.
Mit dem neuen Angebot der AOK Bayern kann nun jeder Bürger aktiv werden im Kampf gegen Straftaten im Gesundheitswesen. Damit wird ein wichtiger Beitrag für das Gesundheitssystem und für die Solidargemeinschaft aller Versicherten und der Leistungserbringer geleistet.
Das BKMS® System der AOK Bayern ist zu erreichern unter:
https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=by2aokkv&language=ger
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 20. Juni 2007
Hilfe zur Selbsthilfe – Kenias Kampf gegen Korruption
Die Mitglieder der G8 haben zugesagt, staatliche und nichtstaatliche Akteure bei der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) zu unterstützen, das von über 40 afrikanischen Staaten ratifiziert worden ist. Die afrikanischen Reformen werden jedoch nur dann erfolgreich sein, wenn neben theoretischen Abforderungen auch pragmatische Ansätze gewählt und diese von fundierter afrikanischer Eigenverantwortung getragen werden.
Die Whistleblower Problematik zur Korruptionsbekämpfung wurde bisher von Geber- und Empfängerländern nicht ausreichend beachtet. Wenn in den Industriestaaten ein Hinweisgeber einen Missstand in seiner Behörde oder seinem Unternehmen anzeigt, ist es nicht selten, dass er Repressalien unterliegt. In Afrika besteht dieses Problem in noch gesteigerter Form: Hinweisgeber müssen bisweilen um ihr Leben fürchten. Es musste zunächst eine Sensibilisierung in den Industriestaaten stattfinden, um dieses Problem auch in Entwicklungsländern richtig zu bewerten.
Ein Best Practice deutscher Entwicklungshilfe der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist seit acht Monaten in Kenia gelungen: Kenias Bürgern wurde mit dem Whistleblowing System BKMS®, das beispielsweise auch beim Landeskriminalamt Niedersachen sehr erfolgreich genutzt wird, eine sichere Möglichkeit bereit gestellt, absolut anonym – und somit ohne Angst vor beruflichen oder insbesondere persönlichen Repressalien – Hinweise auf Korruption und sonstige wirtschaftskriminelle Delikte an die Kenya Anti-Corruption Commission (KACC) abzugeben.
Mit großer Entschlossenheit wurde dieses Projekt von der GTZ in Nairobi in kürzester Zeit umgesetzt, bevor Profiteure der Korruption die Stärkung der Zivilgesellschaft in Frage stellen konnten. Seit Oktober 2006 ist die internetbasierte Kommunikationsplattform BKMS® System in Kenia in Betrieb – und löst damit erstmals die Whistleblower Problematik in einem afrikanischen Land.
Das Angebot wird von den Bürgern wie erwartet rege angenommen: Bisher sind über das BKMS® System in Kenia rund 500 Hinweise aus allen Landesteilen und allen Gesellschaftsebenen eingegangen – nahezu 90% davon wurden von der KACC als relevant eingestuft, viele führten bereits zur Einleitung von Ermittlungen. Über den anonymen Postkasten des KACC-BKMS® Systems können Hinweisgeber mit den Mitarbeitern der KACC trotz Anonymität zur Konkretisierung und Verifizierung ihrer Fälle kommunizieren – und das befürchtete Denunziantentum wird nahezu ausgeschlossen.
Dieses Zwischenergebnis hat die kenianische Regierung letzte Woche zum Anlass genommen, das BKMS® System in Eigenverantwortung und ohne finanzielle Beteiligung der Geberländer zu übernehmen – und damit von der Hilfe die Selbsthilfe zu erreichen.
Die aktuelle Entwicklung in Kenia bestätigt, dass Whistleblowing gerade in Entwicklungsländern ein wichtiger Baustein in der Korruptionsbekämpfung sein muss, um Lebensbedingungen und Perspektiven der Menschen nachhaltig zu verbessern. Die Weltbank und der IWF sind auf diesen pragmatischen Ansatz aufmerksam geworden – eine Ausweitung steht an.
PRESSEKOMMENTAR
Potsdam, 01. Dezember 2006
Mangelhafter Informationsfluss macht es Korruptions-Tätern leicht – absichtlich?
Immer neue Korruptionsskandale werden durch Kommissar Zufall aufgedeckt und durch die Medien verkündet. Selten ist es das betroffene Unternehmen selbst, das aufklärt. Dabei gibt es in Korruptionsgeflechten unzählige Mitwisser. Die ehrliche Erkenntnis des Vorstands vorausgesetzt, dass Korruption schadet und bekämpfenswert ist, stellt sich die Frage, warum Anzeichen und Informationen die zuständigen Anti-Korruptions-Stellen nicht erreichen.
Siemens beispielsweise hat Compliance-Officer geschaffen, DaimlerChrysler eine Telefonhotline – und haben noch immer Millionen an Korruptionsschäden zu beklagen. Vorbild für das Verhalten einzelner Mitarbeiter ist die Führungsebene, insbesondere der Vorstand. In einem kurzfristigen Aktionismus aufgesetzte Maßnahmen verhelfen langfristig nicht zu einer Sicherung positiver Unternehmenswerte.
Es fehlt eindeutig an der Vernetzung des Informationsflusses. Einerseits müssen die Anti- Korruptionsvorschriften in jedem Werk in jedem Land auch bekannt sein, andererseits müssen die Mitarbeiter vor Ort die Möglichkeit haben, bei Bedarf die zuständige Stelle in der Konzernzentrale zu erreichen – unabhängig von Sprachbarrieren und Zeitzonen bei Telefonhotlines. Und nicht jeder Mitarbeiter traut sich, mit seinen Beobachtungen persönlich bei einem Ombudsmann oder Compliance Officer vorzusprechen; viel zu groß ist die Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes oder vor Repressalien durch Kollegen und Vorgesetzte. Vielleicht ist sogar der direkte Vorgesetzte in den Vorfall involviert?
Eine innovative Technologie aus Brandenburg wurde von einigen der Unternehmen, die jetzt in den Schlagzeilen sind, als „zu transparent“ bewertet. Wie lange hält der Geduldsfaden von Aktionären und Fondsmanagern noch? Das internetbasierte Hinweisgebersystem BKMS® steht in jedem Land in jeder Sprache rund um die Uhr zur Verfügung. Die zertifizierte Kommunikationsplattform bildet ortsunabhängig einen direkten Draht zwischen Mitarbeiter oder Lieferant und Anti-Korruptions-Stelle, wahlweise sogar direkt zum Vorstand oder Aufsichtsrat. Ein Dialog hilft bei der Klärung von Fragen und für Feedback. Dabei kann der Hinweisgeber sogar vollkommen anonym bleiben, wenn er es wünscht.
Als großer deutscher Konzern geht die Deutsche Telekom bereits diesen innovativen umfassenden Weg des Whistleblowing. Denn es geht für das Unternehmen und für die gesamte Gesellschaft um frühzeitige Erlangung von Informationen über nicht tolerierbares Verhalten einzelner Mitarbeiter oder gesamter Abteilungen genau an der Stelle, die dann auch konsequent dagegen vorgehen kann.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 12. Oktober 2006
Potsdamer Know-how für Kenias Kampf gegen Korruption
Die kenianische Regierung übernimmt das in Niedersachsen sehr erfolgreiche Konzept des Landeskriminalamtes und nutzt zum konsequenten und nachhaltigen Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität den von der Potsdamer BUSINESS KEEPER AG entwickelten elektronischen Ombudsmann BKMS® System.
Zum eigenen Schutz können Bürger Kenias ab heute Hinweise über das BKMS® System absolut anonym an die KACC geben; zu „klassischen“ Wirtschaftsdelikten wie Interessenkonflikt, Bestechung, Betrug, Amtsmissbrauch, Verletzung öffentlichen Vertrauens, Veruntreuung öffentlicher Gelder, Unregelmäßigkeiten bei öffentlicher Auftragsvergabe und Steuerhinterziehung, aber auch zu sehr spezifischen Themen wie betrügerischer Aneignung und Verkauf von öffentlichem Besitz und Land.
Die 200 Mitarbeiter starke Regierungsbehörde Kenya Anti-Corruption Commission (KACC) hat den gesetzlichen Auftrag, Korruption und Wirtschaftskriminalität durch öffentliche Aufklärungsarbeit, Gesetze, den Einsatz des anonymen Hinweisgebersystems BKMS® sowie weitere Präventionsmaßnahmen zu bekämpfen. So setzt Kenia zudem die Pflichten aus der UN-Konvention gegen Korruption um und erfüllt Forderungen der Weltbank.
Gefördert wird das Good Governance Projekt von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ). Die Verbesserung der verantwortungsbewussten Regierungsführung ist ein zentrales Anliegen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und umfasst die Förderung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Denn die Probleme durch Korruption zeigen sich deutlich: ungerechte Verteilung von Geldern, Entscheidungen werden nicht nach Effizienzkriterien getroffen, unnötige Investitionen werden finanziert, Rechtsunsicherheit, dadurch Vertrauensverlust in der Bevölkerung und bei Wirtschaftspartnern - insbesondere bei den Geberländern.
Nur ein integres Wirtschafts- und Sozialklima ermöglicht eine gerechte Verteilung von Ressourcen sowie eine internationale, freie Marktwirtschaft. Dieses Ziel wird das BKMS® System maßgeblich unterstützen. Das Modell wurde bereits von weiteren Entwicklungsländern angefragt.
http://www.business-keeper.com/ger_DE/100/einsatzbereiche.html
http://www.business-keeper.com/ger_DE/300/bkmsaktuell.html
http://www.kacc.go.ke/default.asp?pageid=62
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 19. April 2006
Deutsche Telekom AG geht innovative Wege gegen Finanz- und Imageschäden
Ab heute weltweiter Einsatz des BKMS® Systems
Mit der Einführung eines konzernweit gültigen Code of Conduct am heutigen Tage möchte die Deutsche Telekom AG die positive Unternehmenskultur sowie die persönliche Integrität der Mitarbeiter weiter stärken; die konsequente Einhaltung wird durch das zertifizierte Hinweisgebersystem BKMS® sichergestellt.
Konzernweit können Mitarbeiter, Lieferanten und Partner den geschützten Meldeprozess rund um die Uhr und ortsunabhängig nutzen, um auf Missstände wie Straftaten, ethisches Fehlverhalten sowie fehlerhafte Rechnungslegung und Abschlussprüfung aufmerksam zu machen und zur Abhilfe beizutragen.
Es ist global agierenden Unternehmen bekannt, dass Divisionen im Ausland oftmals eine hohe Hemmschwelle haben, Fehlverhalten oder Straftaten an die Zentrale zu kommunizieren. Neben inhaltlichen hat dies auch pragmatische Gründe wie Sprachbarrieren und verschiedene Zeitzonen. Das internetbasierte BKMS® Verfahren unterstützt den Meldeprozess in verschiedenen Sprachen und überbrückt somit diese Hemmschwelle. Gleichzeitig können über den anonymen Dialog Motive und Hintergründe eines Hinweisgebers abgeprüft werden. Erfahrungen zeigen, dass Meldungen ohne Realitätsgrundlage den Fragen eines internen Bearbeiters nicht standhalten. Unternehmensinterne Bearbeiter und Ermittler bieten durch die Kenntnis der Örtlichkeiten, Strukturen und Abläufe der Organisation einen entscheidenden Vorteil.
Die Deutsche Telekom AG setzt mit dem BKMS® System auf eine neue Qualität bei der Vermeidung von Finanz- und Reputationsschäden. Jeder kann helfen, das Unternehmen zu schützen und wird gleichzeitig selbst vor möglichen Repressalien geschützt.
Der Zugang zum BKMS® System der Deutschen Telekom AG erfolgt über:https://www.bkms-system.net/bkwebanon/report/clientInfo?cin=dt42017&language=ger
PRESSEKOMMENTAR
Potsdam, 10. März 2006
Zur Studie „Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten“
- Die Studie beruht auf einer nicht repräsentativen Stichprobe, sondern auf einer Negativauswahl
- Der Erhebungszeitraum ist für eine Aussage über Verurteilungen viel zu kurz
- Die Forderung nach Einstellung des Systems wird von der staatsanwaltschaftlichen Praxis, soweit sie sich dazu geäußert hat, ausdrücklich nicht geteilt
- Der Schutz von Hinweisgebern ist legitim, notwendig und wichtig
- Gerade das BKMS® System mit seiner Dialogfähigkeit hilft entgegen den herkömmlichen Methoden, Denunzianten herauszufiltern
Die grundlegende Annahme der Studie von Herrn Prof. em. Dr. Otto Backes, ein „exorbitant hoher“ Anteil an Verfahren seien eingestellt worden, die durch Hinweise über das BKMS® System in Gang gesetzt wurden, beruht auf einer wissenschaftlich nicht fundierten Datengrundlage. Nachweislich hat Herr Prof. Backes eine Negativauswahl von Hinweisen getroffen, die er in seiner Studie berücksichtigt. Gerade die 140 (!) Hinweise, die vom LKA Niedersachsen als Erfolg versprechend bewertet sind, wurden von Herrn Backes nicht berücksichtigt; dieser Ausschluss wurde in der Studie nicht ausreichend kenntlich gemacht. Auch die Staatsanwaltschaften haben Herrn Backes Hinweise zur Verfügung gestellt, die über das BKMS® System in Niedersachsen eingegangen sind; und auch hier konnten nur die abgeschlossenen Fälle übergeben werden, bei denen eben durch den anonymen Dialog des BKMS® Systems schnell herauszufinden war, dass kein begründeter Anfangsverdacht besteht. Auch hier wird von Herrn Backes nicht gewürdigt, dass sich die Erfolg versprechenden Hinweise eben noch in den Ermittlungen befinden. Der Anteil von 90% eingestellter Verfahren ergibt sich in der Studie gerade daraus, dass fast ausschließlich solche Hinweise untersucht werden konnten.
Jedem Beteiligten ist bewusst, dass sich Ermittlungen gerade in komplexen Korruptionsfällen meist über Jahre hinziehen, daher ist der Evaluationszeitraum der Studie äußerst knapp bemessen. Das BKMS® System ist seit nunmehr 28 Monaten beim LKA Niedersachsen im Einsatz, Herr Prof. Backes berücksichtigt lediglich Hinweise aus den ersten 14 Monaten – gerade mal die Hälfte der Laufzeit und gerade die Pilotphase, in der offensichtlich viele Probehinweise abgesetzt wurden. Auf dieser Basis kann keine repräsentative Untersuchung erfolgen.
Wir fragen uns nach dem Grund dieser offensichtlichen Verletzung wissenschaftlicher Regeln!? Diese Frage haben wir auch dem Auftraggeber, der Stiftung Pro Justitia, gestellt und bisher keine Antwort erhalten.
Die Kritik an der Vorgehensweise des LKA Niedersachsen wird mit Kritik an dem Erfassungssystem BKMS® vermischt. Bei den dargestellten Unzulänglichkeiten handelt es sich nicht um BKMS®-spezifische Symptome, sondern diese können in jedem Ermittlungsverfahren auftreten. Und gerade die Tatsache, dass in vielen Fällen keine Ermittlungen geführt wurden, zeugt doch vom verantwortungsvollen Umgang der Ermittlungsbehörden beim Bejahen eines Anfangsverdachts.
Die Studie verkennt auch, dass es sich bei den BKMS®-Mitteilungen, um anonyme Anzeigen handelt, wie sie den Ermittlungsbehörden bereits seit jeher (wenn auch bisher per Post, Fax, Telefon) zugehen und denen, sofern sich daraus zureichende Anhaltspunkte auf Straftaten ergeben, nachgegangen werden muss (vgl. Meyer –Goßner 48. Auflage, § 158 RZ 2, Ziffer 8 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)).
Unterstützen können wir die Aussage, dass anonyme Anzeigen immer besondere Sorgfalt erfordern. Gerade das BKMS® System mit seiner einzigartigen Dialogfähigkeit trotz Anonymität hilft der betreibenden Stelle, Denunzianten zu ermittelt und herauszufiltern. Kein Denunziant wird sich über Wochen und Monate Fragen unterziehen, deren Beantwortung einer Plausibilitätsprüfung standhalten muss. Sie sollten gegen anonyme Telefonhotlines und E-Mail-Systeme Stellung beziehen, bei denen keine Rückfragen an den anonymen Hinweisgeber möglich sind! Das BKMS® System ist KEIN E-Mail-System; auch diese Aussage von Prof. Backes zeugt von der mangelhaften Kenntnis der Anwendung.
Auf der heutigen Rechtsgrundlage Hinweisgebern Schutz durch Anonymität zu gewähren ist nicht nur legitim, sondern der einzig gangbare Weg, siehe Urteil des BAG vom 3.7.2003 sowie Stellungnahmen von Fachleuten zum Thema Whistleblowing. Immer mehr Gesetze und Konventionen fordern die Einführung anonymer Hinweisgebersysteme zur Verbesserung der Erkenntnisgewinnung und zum Schutz des Hinweisgebers vor Repressalien (z. B. Sarbanes-Oxley Act) – liegen die Gesetzgeber der ganzen Welt so falsch?? Beispielsweise wird das BKMS® System im Evaluierungsbericht der Europaratsarbeitsgruppe GRECO vom 27.06.2005 als gelungene Möglichkeit der Erkenntnisgewinnung dargestellt. Die Groupe d’etats contre la Corruption führt aus, dass Hinweisgebers vor persönlichen Nachteilen, der Diffamierung als Nestbeschmutzer und Anklagen wegen Verrat von Dienstgeheimnissen geschützt werden müssen.
Die Neigung, Whistleblower als Denunzianten zu diffamieren, ist ein typisch deutsches Phänomen, das nur vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte verständlich ist. In anderen Ländern ist dieser Begriff dagegen positiv besetzt und beschreibt Personen, die im Interesse der Allgemeinheit - wie der Schiedsrichter im Sport - die Einhaltung der Regeln sicherstellen. Den Schutz der Anonymität nehmen sie nur deshalb in Anspruch, weil sie erfahrungsgemäß mit massiven Repressionen rechnen müssen. Mit der Darstellung von Herrn Prof. Backes auf selektiver Datenbasis wird der Diffamierung Vorschub geleistet.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 08. März 2006
Zur Pressekonferenz: Studie von Prof. em. Dr. Otto Backes
„Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten“
Prof. em. Dr. Otto Backes hat seine Studie „Staatlich organisierte Anonymität als Ermittlungsmethode bei Korruptions- und Wirtschaftsdelikten“ auf Grund einer Datenbasis erarbeitet, die aus unserer Sicht wissenschaftlichen Anforderungen in keiner Weise genügt. Sie stützt sich vielmehr auf eine Negativauswahl der beim LKA Niedersachsen eingegangenen Hinweise.
Die Studie berücksichtigt Hinweise und deren Fortschritt in einem Zeitraum von lediglich 14 Monaten. Da sich Ermittlungen gerade in komplexen Korruptionsfällen, in denen es nur Täter und scheinbar keine Opfer gibt, meist über Jahre hinziehen, konnten mehr als 140 Fälle wegen Gefährdung laufender Ermittlungen nicht berücksichtigt werden. Es wird zwar in der Studie kurz darauf hingewiesen, die Bedeutung für eine Evaluation aber nicht hinreichend gewürdigt. Es sind gerade Fälle, die eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Straftaten in sich bergen, die keinen Eingang in die Studie fanden. Die Ergebnisse der Studie geben deshalb ein verzerrtes Bild wieder.
Bereits die fälschliche Bezeichnung des BKMS® Systems als E-Mail-System zeugt von mangelhafter Beschäftigung mit der Anwendung. Als Grundlage für die Darstellung des BKMS® Systems werden Pressemitteilungen aus dem Jahr 2002 herangezogen – das LKA Niedersachsen setzt das BKMS® System hingegen erst seit Oktober 2003 ein, in einer völlig neuen Version, die mit dem Entwicklungsstand aus 2002 überhaupt nicht zu vergleichen ist!
Wir möchten alle Beteiligte um eine sachgerechte Diskussion bitten und darum, die Ziele des BKMS® Systems objektiv zu betrachten: Schutz des Hinweisgebers durch Anonymität und gleichzeitige Plausibilitätsprüfung des Hinweises durch anonyme Dialogfähigkeit.
Die Anonymität des BKMS® Systems dient dem Schutz des Hinweisgebers, und das aus guten Gründen. Hinweisgeber genießen nach einem Urteil des BAG vom 3.7.2003 kaum rechtlichen Schutz. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass Hinweisgeber eine Kündigung wegen Verrats von Betriebsgeheimnissen befürchten müssen, selbst wenn sich der Hinweis als korrekt herausstellt. Welcher Mitarbeiter setzt in heutigen Zeiten seinen Arbeitsplatz aufs Spiel, selbst zur integren Bekämpfung von Korruption in Unternehmen und Verwaltungen?
Auch andere Hinweisgebersysteme wie Ombudsleute, Telefonhotlines und E-Mail Systeme setzen auf Anonymität, um die Hemmschwelle zu senken und Hinweise zu Korruption und Wirtschaftskriminalität von Insidern zu erhalten. Gesetze wie der US-amerikanische Sarbanes-Oxley Act fordern sogar die Einrichtung anonymer Hinweisgebersysteme, auch bei deutschen Unternehmen.
Nicht nur in der Wirtschaftskriminalität, sondern auch bei Straftaten wie Kinderpornographie, Mord und Kindsentführungen sind die Ermittlungsbehörden auf Hinweise aus der Bevölkerung angewiesen. Auch Journalisten bedienen sich Hinweisgebern, die aus Angst vor Repressalien teilweise anonym bleiben wollen. Dies geschieht alltäglich auf der ganzen Welt und es würden viele Straftaten unentdeckt und die Täter unbestraft bleiben, wenn es nicht ethisch und moralisch motivierte Hinweisgeber gäbe. Wir bedauern es, dass Herr Prof. Backes mit seiner Studie anonyme Hinweisgeber als Denunzianten darstellt. Darüber hinaus werden Hinweisgeber in der Studie von Herrn Backes, die sich zunächst anonym beim LKA melden und sich nach Aufbau eines Vertrauensverhältnisses im anonymen Dialog als Zeugen mit ihren persönlichen Daten zur Verfügung stellen, als töricht dargestellt; Zitat: „Der anonyme Anzeigeerstatter, der allerdings seine Adresse mitteilt, …“
Gerade durch die Dialogfähigkeit trotz Anonymität kann der Betreiber eines BKMS® Systems über Rückfragen Denunziationsversuche frühzeitig identifizieren. Beispielsweise nutzt auch die AOK Rheinland-Pfalz das BKMS® System seit einem Jahr sehr erfolgreich gegen Abrechnungsbetrug. Wie brisant es für Hinweisgeber aus Krankenhaus, Labor, Pflegeheim usw. sein kann, kann aus den Hinweisen, in denen auch Ängste und Befürchtungen mitgeteilt werden, entnommen werden.
Die vorliegende Studie ist durch die zahlreichen sachlichen Fehler und die selektive und nicht repräsentative Datenbasis nicht zu akzeptieren. Wir hätten uns gefreut, wenn Herr Prof. Backes seine Erhebung auf einer repräsentativen Datengrundlage aufgebaut und damit wissenschaftlichen Anforderungen genügt hätte.
21.02.2006: Global Compact Jahrbuch 2005 ist erschienen
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen ab sofort das neue Jahrbuch des UN Global Compact in Deutschland präsentieren zu können. „Global Compact Deutschland 2005“ ist mit 132 Seiten und insgesamt 29 Best Practice Beispielen von Unternehmen deutlich umfangreicher als die vorherige Ausgabe. Auf vielfachen Wunsch erscheint das Jahrbuch nun zweisprachig in Deutsch und Englisch. Natürlich ist die limitierte Auflage auch dieses Jahr wieder nach den strengen Kriterien des Forest Stewardship Council (FSC) gedruckt.
Global Compact Deutschland 2005
Jahrbuch des deutschen Netzwerkes mit Beiträgen u.a. von Kofi Annan, Klaus Töpfer, Henning Mankell und 29 deutschen Global Compact-Mitgliedsunternehmen.132 S., durchgehend farbig, kartoniert und gebunden, FSC-zertifizierter Druck, limitierte Auflage; Einzelpreis € 25 inkl. MwSt. und Versand, Studierende € 17,50.- (bei Bestellungen von außerhalb Deutschlands zzgl. Auslandszuschlag) ISBN-10: 3-9810638-1-3 Bezug über: Mediengruppe macondo, Berliner Patz 8-10, 48143 Münster, Tel. 0251/48449341, Fax: 0251/48449342, info@macondo.de oder über den Onlineshop bei www.macondo.de
Aus dem Inhalt der aktuellen Ausgabe:
Schwerpunkte dieser Ausgabe bilden die Millennium Development Goals, die neue Governance Struktur des Global Compact sowie das Thema Menschenrechte. Darüber hinaus führt das Jahrbuch die Debatte zum Thema Unternehmen auf UN Mission fort und setzt sich mit dem Thema Nachhaltigkeit durch Bildung auseinander. Schließlich gewähren 29 deutsche Mitgliedsunternehmen Einblicke in Ihr Engagement. Die Vielfalt der Projekte zeigt deutlich auf, dass die zehn Prinzipien des Global Compact eine konstruktive Basis für nachhaltige Entwicklung bilden.
Millennium Development Goals:
Unter dem Titel „Der schwere Aufstieg nach dem Gipfel“ skizziert Dr. Olaf Krems ein erstes Zwischenfazit der „Millennium Development Goals“ (MDG). UNEP-Direktor Prof. Dr. Klaus Töpfer bewertet diese Ziele aus Sicht der UN-Umweltbehörde. Eine sehr persönlichen Einschätzung zum Thema HIV/Aids steuert der bekannte schwedische Autor Henning Mankell bei. Der Begründer Mediengruppe macondo, Dr. Elmer Lenzen, schließlich portraitiert den MDG-Beauftragten Jeffrey Sachs.
Governance:
Die neue Governance-Struktur soll die Arbeit des Global Compact künftig deutlich effizienter machen. Matthias Stausberg vom New Yorker Office erläutert die Änderungen, die Mindestanforderungen an lokale Netzwerke und stellt das geplante Board vor. Hanns Michael Hölz berichtet vom Treffen der nationalen Netzwerke in Barcelona und mahnt an, dass die Initiative kein „NATO“-Verein (No Action, Talk Only) werden darf. ICC Generalsekretär Angelika Pohlenz kommentiert diese Entwicklung aus Sicht des deutschen Netzwerkes.
Menschenrechte:
Die Achtung der Menschenrechte gehört zu unseren fundamentalen Grundwerten. Sie bilden daher auch die ersten beiden Prinzipien des Global Compact. Doch wie stehen Unternehmen zu ihrer Verantwortung? Wie weit reicht ihre Produkthaftung? Was können internationale Normen bewirken und welche Rolle spielt dabei der Global Compact? Dr. Mathias John von amnesty international nimmt dazu im Gespräch Stellung.
Konfliktmanagement:
Dass Kriege und die Phasen des Wiederaufbaus auch wirtschaftlich lukrativ sein können, ist bekannt. Man muss nur am „richtigen“ Konflikt beteiligt sein. Allerdings gibt es jenseits dieser Perspektiven langsam auch in der Bundesrepublik Deutschland neue Einsichten und Erkenntnisse, die belegen: Entwicklungs- und Friedenseinsätze lohnen immer und überall und nützen vielen - und vielen mehr. Aiko Bode erläutert die Win/Win-Chancen.
Bildung:
Im Global Compact ist die Möglichkeit angelegt, ausgerechnet solche Akteure, die sich üblicherweise eher antagonistisch begegnen, zu konstruktiven Gesprächen an einen Tisch und miteinander ins Gespräch zu bringen, meint Prof. Dr. Ingo Pies vom Lehrstuhl für Wirtschaftsethik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In seinem Beitrag skizziert er die Rolle von Bildung im Nachhaltigkeitsprozess.
Über den Global Compact:
Das deutsche Netzwerk der UN-Initiative Global Compact veröffentlicht seit 2004 ein Jahrbuch. Darin diskutieren Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft die Frage, wie Globalisierung gerecht gestaltet werden kann und zeigen anhand vieler praktischer Beispiele Wege für eine nachhaltige Entwicklung auf. Der Global Compact ist eine Initiative von UN-Generalsekretär Kofi Annan mit dem Ziel, Globalisierung sozial- und umweltverträglich zu gestalten. Mit Erfolg: Heute ist der Global Compact mit fast 2.000 teilnehmenden Unternehmen das weltweit wohl bedeutendste Business-Netzwerk für eine nachhaltige Globalisierung. Die Mediengruppe macondo gibt dieses Jahrbuch in Zusammenarbeit mit dem deutschen Netzwerk und den "German Friends of the Global Compact" heraus.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 06. Mai 2005
Delegation aus Lateinamerika informiert sich über das innovative Hinweisgebersystem aus Potsdam
Eine Delegation aus Parlamentsabgeordneten, Fraktionsvorsitzenden und Generalsekretären lateinamerikanischer Staaten wird sich im Rahmen eines Besuchsprogramms der Friedrich-Naumann-Stiftung „Korruptionsprävention und -bekämpfung in Deutschland und Europa“ über das weltweit einzigartige BKMS® System der Business Keeper AG zur Korruptionsbekämpfung informieren.
„Es ist spannend, aus welchen Regionen Verwaltungen und Unternehmen auf uns aufmerksam werden, wir hatten zum Beispiel bereits einen Fernsehbericht in Südkorea“, so der Vorstandsvorsitzende der Business Keeper, Kenan Tur, „da ist es schwerer, Interesse hier in Brandenburg zu finden.“
Den Politikern aus Lateinamerika werden in einem umfangreichen zehntägigen Programm Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung und -prävention vorgestellt. Da das BKMS® System webbasiert und sprachunabhängig ist, ist es problemlos auch in Amerika einsetzbar.
PRESSEMITTEILUNG
Potsdam, 31. März 2005
Erster Einsatz des innovativen Hinweisgebersystems gegen Abrechnungsbetrug
Ein außergewöhnliches Projekt hat die BUSINESS KEEPER AG aus Potsdam mit der AOK in Rheinland-Pfalz gestartet. Das für die Wirtschaft entwickelte BKMS® System wird ab morgen erstmals zur Prävention und Bekämpfung von Abrechnungsbetrug und sonstigem Fehlverhalten im Gesundheitswesen eingesetzt.
„Durch Abrechnungsbetrug entstehen jedes Jahr Verluste bis zu mehreren Milliarden Euro“, erklärt AOK-Vorstandsvorsitzender Walter Bockemühl, „Geld, das unserem Gesundheitswesen in der Versorgung kranker Menschen fehlt und auch die Krankenkassenbeiträge steigen lässt.“
Damit ist die AOK Rheinland-Pfalz Vorreiter im Bereich des Gesundheitswesens. „Auch andere Krankenkassen haben sich das BKMS® System zur Erfassung anonymer Hinweise erklären lassen,“ so der Vorstandsvorsitzende der BUSINESS KEEPER AG, Kenan Tur, „aber bisher sich damit begnügt, die nach dem GMG geforderten Anti-Korruptionsstellen mit Personal einzurichten und dann auf Informationen zu warten, ohne den Versicherten eine sichere Möglichkeit zur Hinweisabgabe zu bieten.“