Whistleblowing

Anonymer Dialog gegen Denunziantentum

Anonyme Hinweise sind per Brief oder per Telefon oder über das BKMS® System möglich. Es gibt vielfältige Gründe, warum die Weitergabe von Informationen auf dem anonymen Wege bevorzugt wird; der Wichtigste ist gewiss die unsichere rechtliche Lage für Hinweisgeber. Leider sind sie in Deutschland immer noch nicht vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen geschützt.

Das BKMS® System bietet Hinweisgebern daher bei Bedarf die Möglichkeit der garantierten Anonymitätswahrung. Derjenige, der keine Repressalien befürchtet, kann seine Identität preisgeben.

Whistleblowing bedeutet, dass Beschäftigte in einem Unternehmen oder einer Verwaltung auf wirkliche oder gutgläubig angenommene Risiken, Missstände und / oder Rechtsverstöße, welche die Allgemeinheit gefährden oder schädigen, hinweisen, um auf Abhilfe zu drängen. Falls doch einmal eine Meldung eingeht, die eine Person denunziert (d.h. Informationen wider besseres Wissen), hilft der anonyme Dialog über das BKMS® System - der bei anderen Verfahren nicht möglich ist - beim schnellen Erkennen von Denunzianten.

Denunziation ist ein Fall-out jeglicher anonymer Hinweise, tritt also bei Briefen und Telefonhotlines ebenso auf. Durch die Dialogfähigkeit des BKMS® Systems lassen sich solche Hinweise recht schnell erkennen. Erfahrungen zeigen, dass die strukturierte Erfassung zu festgelegten Themen Denunzianten abschreckt; Filterroutinen im BKMS® System weisen Meldungen zu festgelegten Themen zudem automatisch ab. Im einjährigen Einsatz des BKMS® Systems bei der Deutschen Telekom hat sich ein Anteil denunziatorischer Meldungen von 0,3% ergeben, beim LKA Niedersachsen liegt der Anteil in 3 ½ Jahren konstant im Promillebereich. Aktuelle Studien zeigen, dass 87% der aus anonymen Hinweisgebersystemen gewonnenen Erkenntnisse relevant sind.

ResultGroup / HB Studie

Im Gegensatz zu Einbahn-Kommunikationswegen wie Briefen und Telefonhotlines können anonyme Hinweise über das BKMS® System vor der Einleitung von Ermittlungen auf ihre Plausibilität überprüft werden. Somit können die Rückfragen des Bearbeiters Denunziantentum ausgrenzen, bevor Unruhe durch erste Ermittlungen entsteht.

Anonyme Anlaufstellen werden auch gesetzlich gefordert, z. B. für deutsche Unternehmen, die an US-Börsen gelistet sind, durch den Sarbanes-Oxley-Act:
SEC. 301. PUBLIC COMPANY AUDIT COMMITTEES. "(4) COMPLAINTS. - Each audit committee shall establish procedures for - "(A) the receipt, retention, and treatment of complaints received by the issuer regarding accounting, internal accounting controls, or auditing matters; and "(B) the confidential, anonymous submission by employees of the issuer of concerns regarding questionable accounting or auditing matters.

Zitat einer Richterin: „Es wird darauf verwiesen, dass es im Bereich der so genannten Hol-Kriminalität, der Korruption zuzurechnen ist, mangels individuell Geschädigter, die ein Interesse an der Strafverfolgung hätten, schwierig ist, Informationen über strafrechtlich relevante Sachverhalte zu erhalten. Gerade im Bereich der Korruptionskriminalität sind viele Hinweisgeber aufgrund drohender persönlicher Nachteile häufig (zunächst) nicht bereit, ihre Personalien zu offenbaren sondern ziehen anonyme Hinweise vor („Whistleblower-Problematik“). Die traditionellen anonymen Anzeigen sind in der Regel jedoch kurz und lassen zureichende tatsächliche Anhaltspunkte in Bezug auf strafrechtlich relevantes Verhalten häufig nicht erkennen. Insoweit ist das BKMS® eine Verbesserung, da es durch die Möglichkeit eines Dialogs mit dem Hinweisgeber weitere Erkenntnisquellen eröffnet. Dies ist die eigentliche und wesentliche Neuerung des Systems, wobei die Verifizierung namenloser Anzeigen, unabhängig auf welchem Wege diese die Strafverfolgungsbehörden erreichten, immer besondere Sorgfalt erfordert.“

 
 

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