Internationale Konventionen gegen Korruption mit Auswirkung auf deutsche Unternehmen

Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung der EU
10. Prinzip des Global Compact von 2004

Partnering Against Corruption Initiative von 2004
United Nations-Konvention gegen Korruption von 2003
Antikorruptionserklärung der Utstein-Gruppe von 2000
Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption von 1999

OECD-Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr von 1997

 

  

Die Bekämpfung der Korruption wurde im Vertrag über die Europäische Union als wichtiges Mittel zur Schaffung eines europäischen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erkannt. Die EU hat eine Reihe von Übereinkommen und Protokollen zum Thema Korruptionsbekämpfung verabschiedet. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) beschäftigt sich im Rahmen von Wirtschaftskriminalität auch mit Korruption.

 

Der Global Compact ist eine Initiative des ehemaligen UN-Generalsekretärs Kofi Annan zur gemeinsamen ethischen Orientierung der Vereinten Nationen, Regierungen und der Gesellschaft im globalen Wirtschaftsprozess im Hinblick auf Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltstandards und Korruptionsbekämpfung. Mit diesem Abkommen sollte die Zusammenarbeit zwischen UN und privaten Unternehmen gestärkt und die Durchsetzung zentraler UN-Ziele – besonders der Millennium-Entwicklungsziele – unterstützt werden. Der Global Compact fordert Wirtschaftsführer in aller Welt auf, sich für eine soziale und ökologische Gestaltung der globalen Wirtschaftsordnung einzusetzen.Seit 1999 haben sich rund 6.200 Unternehmen, Arbeiterorganisationen und bürgerliche Gesellschaften aus allen Regionen der Welt zu den zehn Prinzipien des Global Compact bekannt. Der Kampf gegen Korruption wurde im Juni 2004 als zehntes Prinzip aufgenommen: „Business should combat corruption in all its forms, including extortion and bribery“.

  

Das World Economic Forum hat 2004 die einzige von Unternehmen gesteuerte, globale Partnering Against Corruption Initiative (PACI) ins Leben gerufen. Gefordert sind neben Unternehmensverantwortlichen auch Regierungs- und Verwaltungsmitglieder sowie Gesetzgeber. Die Initiative soll eine neutrale Plattform sein zur Koordination der unterschiedlichen Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen aller beteiligten Firmen. Sie implementiert konkrete und wirkungsorientierte Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption, fördert die Zusammenarbeit mit unabhängigen Experten, Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) und Regierungsbehörden und soll möglichst viele Unternehmen motivieren, die Anti-Korruptionsmaßnahmen zu unterzeichnen. Die Partnering Against Corruption - Principles for Countering Bribery (PACI Prinzipien) wurden von einer multinationalen, und branchen-übergreifenden Gruppe von Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem World Economic Forum, Transparency International und dem Basel Institute on Governance entwickelt. 

Teilnehmende Firmen verpflichten sich zu Null-Toleranz gegenüber Bestechung und zur Entwicklung eines effektiven Programms zur praktischen Umsetzung der Prinzipien. Ziel der PACI Prinzipien ist es, Rahmenbedingungen für ein gutes Geschäftsklima und Risikomanagementstrategien zu bieten, um Bestechung zu eliminieren.

 

Die United Nations-Konvention gegen Korruption (UNCAC) ist die erste globale und universelle Vereinbarung zur Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption. Mittlerweile haben 150 Staaten die Konvention ratifiziert. Das Abkommen trat mit der Ratifizierung des 30. Unterzeichnerstaates im September 2005 in Kraft. Von der Bundesrepublik Deutschland wurde die UNCAC am 09.12.2003 unterzeichnet. Eine Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus. Die UNCAC enthält 71 Artikel mit z. T. neuen Straftatbeständen. Mit der Ratifizierung verpflichten sich die Staaten präventiv tätig zu werden, Korruption in verschiedenen Ausprägungen strafrechtlich zu verfolgen sowie international bei der Identifizierung, Ermittlung und Rückführung illegal erworbener Vermögenswerte zusammenzuarbeiten. Darüber hinaus fordert die Konvention eine enge Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch auf internationaler Ebene in allen Bereichen.

 Article 8: „… establishing measures and systems to facilitate the reporting by public officials of acts of corruption to appropriate authorities, when such acts come to their notice in the performance of their functions.“

Article 33: „… to provide protection against any unjustified treatment for any person who reports in good faith and on reasonable grounds to the competent authorities any facts concerning offenses established in accordance with this Convention.“

 

Im Sommer 2000 schlossen sich die damaligen Entwicklungsministerinnen der Niederlande, Deutschlands, Norwegens und Großbritanniens zur so genannten Utstein-Gruppe zusammen. Das Gremium setzte sich zum Ziel, durch informelle und praxisorientierte Zusammenarbeit aufzuzeigen, wie koordiniert und kohärent auf die gemeinsamen entwicklungspolitischen Ziele hingearbeitet werden kann. Der U4-Partnerschaft sind mittlerweile auch Schweden und Kanada beigetreten. In ihrer Antikorruptionserklärung wurde unter anderem die Errichtung eines "virtuellen Expertenzentrums" vereinbart, das die Aktivitäten der Utstein-Partner im Bereich Korruptionsbekämpfung koordinieren, Netzwerke aufbauen, den Informationsaustausch auf Expertenebene ermöglichen und Forschung betreiben soll. Die Utstein-Gruppe hat diese Vereinbarung umgesetzt und betreibt das U4 Anti-Corruption Resource Centre, eine Internet-gestützte Dialog- und Wissensplattform.

 

 

Das im Jahr 1999 formulierte und 2003 in Kraft getretene, rechtlich verbindliche Zivilrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption sieht in Artikel 9 des Übereinkommens einen angemessenen Schutz von Beschäftigten vor, die „den zuständigen Personen oder Behörden in redlicher Absicht einen begründeten Korruptionsverdacht mitteilen“. Neben der regionalen Beschränkung sind insbesondere die fehlenden Ratifikationen der Unterzeichnerstaaten – so auch Deutschlands – zu bemängeln.

 

Die Konvention der Organisation for Economic Cooperation and Development (OECD) über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr wurde am 17.12.1997 von den Mitgliedsstaaten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) unterzeichnet und ist seit dem 15.02.1999 in Kraft. Sie kriminalisiert die Bestechung ausländischer Amtsträger als Inlandstat und ist damit Grundlage für Korruptionsbekämpfung im globalen Kontext. Alle EU-Mitgliedsstaaten haben das Übereinkommen ratifiziert und ihr Strafrecht entsprechend angepasst, in Deutschland durch die Verschärfung der strafrechtlichen Vorschriften im Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung. Zusätzlich wurde die Konvention von sechs weiteren Ländern (Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Slowakei und Südafrika) unterzeichnet und ratifiziert.