Archiv BK Newsletter

Unser kostenloser Newsletter erscheint viermal im Jahr und enthält Informationen, Veranstaltungshinweise sowie aktuelle Publikationen zu den Themen Whistleblowing, Wirtschaftsethik, CSR und Compliance.

 

2012 

Newsletter I/2012



2011

Newsletter IV/2011

Newsletter III/2011

Newsletter II/2011

Newsletter I/2011

 

2010

Newsletter IV/2010

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Newsletter I/2009

 

2008

Newsletter III/2008

Newsletter II/2008

Newsletter I/2008

 

Newsletter I/2012


Inhalt

1. Business Keeper AG feiert 10jähriges Bestehen
2. Aktuelle Studien zu Compliance und Wirtschaftskriminalität
3. „Whistleblowing" – datenschutzkonformer Einsatz von Hinweisgebersystemen
4. Corruption Perceptions Index (CPI) 2011, Transparency International
5. EPAC/EACN Conference und Transparency International Integrity Awards
6. Schulungsinstrument „RESIST - Erpressung und Bestechungsforderungen in   
    internationalen Geschäften widerstehen"
7. Der Kampf gegen Korruption geht online
8. Indien beschließt Antikorruptionsgesetz
9. Die österreichische Justiz geht Whistleblower-Gesetz an
10. BMZ erklärt Prävention und Bekämpfung von Korruption als zentrales Anliegen der deutschen          Entwicklungspolitik   
11. Veranstaltungen
12. Literatur
13. Zitat    
                                

Liebe Leser !

Wir wünschen Ihnen für das neue Jahr alles erdenklich Gute und begrüßen Sie zugleich zur ersten Ausgabe der Business Keeper News im Jahr 2012.
Aktuelle Informationen, Termine und Literaturtipps rund um die Themen Wirtschaftsethik, Compliance und Whistleblowing haben wir für Sie zusammengetragen und hoffen, mit unserer Auswahl Ihr Interesse zu wecken.

Viel Freude beim Lesen wünscht

Ihr Business Keeper -Team

1. Business Keeper AG feiert 10jähriges Bestehen

Am 5. Dezember 2011 feierte die Berliner Business Keeper AG ihr 10jähriges Jubiläum. Vor genau zehn Jahren ist Kenan Tur seiner innovativen und mutigen Idee gefolgt, ein Hinweisgebersystem zur Aufdeckung von Risiken und zum Schutz der Mitarbeiter zu entwickeln, um einen kleinen Baustein zur Einhaltung wirtschaftsethischer Prinzipien beizutragen. Im Dezember 2001 gründete er die Business Keeper AG am Standort Potsdam mit einem Mitarbeiter.  Heute, mit ca. 25 Mitarbeitern und mit einem Einsatzgebiet von 194 Ländern in 47 Sprachen,  zeigt sich, dass Turs Idee nicht nur innovativ, sondern auch pragmatisch war. Unabhängige Fachorganisationen sprechen von „State of the Art": Heutzutage gehört für ein Unternehmen, das Good Corporate Behavior propagiert, ein solches System einfach dazu. „Sowohl die Mitarbeiteranzahl als auch die Umsatzzahlen sind kontinuierlich gestiegen und wir befinden uns, mittlerweile am Standort Berlin, weiter auf Expansionskurs", so Kenan Tur. „Compliance ist in der Zwischenzeit ein Begriff für fortschrittliche Unternehmensführung geworden. Darüber hinaus hat der Einsatz von Hinweisgebersystemen sich bestätigt. Sie sind belegbar aus der geschichtlichen Schmuddelecke verdrängt worden. Nach 10jähriger Erfahrung bestätigen uns alle Kunden, dass ein Bezug zu Denunziantentum in einem solchen System weder in unserem Kulturkreis noch in anderen Ländern zu finden ist." Tur musste gegen diese Vorurteile zu Beginn der Unternehmensgründung bis noch in das Jahr 2004 hinein ankämpfen. „Heute bin ich meinem Grundziel näher gekommen und habe diejenigen, die Compliance und Missstände aufdecken und integere Mitarbeiter zu schützen als unnötig hielten, erfolgreich vom Gegenteil überzeugt."
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2. Aktuelle Studien zu Compliance und Wirtschaftskriminalität

Mit dem Forschungsprojekt „Compliance im Mittelstand" will die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte darstellen, wie Compliance im Mittelstand funktioniert und welche Instrumente eingesetzt werden. 173 mittelständische Unternehmen wurden befragt. In der Studie von November 2011 gaben 80 Prozent der Studienteilnehmer an, dass  Compliance wichtig für sie sei. Allerdings führten bisher lediglich 48 Prozent von ihnen Compliance-Management-Strukturen ein. Hinweisgebersysteme sind in mittelständischen Unternehmen kaum existent. Jedoch können durch Compliance-Programme Risiken reduziert oder sogar ferngehalten werden. Aus diesem Grund planen 18 Prozent der mittelständischen Studienteilnehmer die Implementierung eines entsprechenden Systems in der Zukunft.  
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young hat für die Studie „Risiko Mitarbeiter - sind Banken ausreichend gegen Betrug gerüstet" 100 Institute in Deutschland durch ein unabhängiges Marktforschungsinstitut telefonisch befragt. 39 Prozent der Studienteilnehmer denken, dass das Risiko von menschlichen Fehlern und Betrug in den letzten Jahren gestiegen ist. Funktionstrennung und Mitarbeiterschulungen halten die meisten Banken für wirksame Maßnahmen zur Vermeidung dieser Missstände. Hinweisgeber-Konzepte werden dahingegen noch nicht häufig eingesetzt, obwohl bereits 55 Prozent der Betrugsfälle durch Mitarbeiter und Monitoring-Systeme entdeckt wurden.
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Laut der PwC Studie „Wirtschaftskriminalität 2011" wird die Einführung von Compliance-Programmen in Deutschland zwar immer stärker thematisiert, dennoch wurden auch im Jahr 2011 die meisten Wirtschaftsstraftaten durch Zufall entdeckt. Obgleich die Zahl der Straftaten leicht abgenommen hat, berichtet jedes zweite Unternehmen im vergangenen Jahr, mindestens einmal Opfer von Wirtschaftdelikten gewesen zu sein. Die Unternehmen fürchten vor allem die indirekten Folgekosten von Wirtschaftsdelikten wie Reputationsverlust und Beeinträchtigung der Beziehung zu Behörden oder Geschäftspartner. Allerdings haben mittlerweile 52 Prozent der Firmen Compliance-Programme zu Präventionszwecken eingerichtet.
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Die Ethos Stiftung und Transparency International Schweiz bescheinigen in einer Studie Behörden und Schweizer Unternehmen Anerkennung für ihre Korruptionsbekämpfung. Vor allem die 20 größten Unternehmen erhalten ein gutes Zeugnis. Allerdings existieren zwischen den Unternehmen des SMI Abweichungen in der Umsetzung von Antikorruptionsmaßnahmen. So wird der Schutz von Whistleblowern noch unterschiedlich umgesetzt und reglementiert. Vor allem im Bereich der Privatkorruption sehen die Verfasser Handlungsbedarf. Nach Auffassung der Ethos Stiftung und TI Schweiz sollten die Gesetze in der Schweiz an strengere ausländische Normen angepasst werden.
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Nach einer Studie von PwC „Wirtschaftskriminalität 2011 – Sicherheitslage in österreichischen Unternehmen" waren 47 % der österreichischen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren von Wirtschaftskriminalität betroffen. Steffen Salvenmoser (Partner bei PwC Österreich im Bereich Forensic Services) führt dies auf die steigende Aufdeckungsrate zurück, da in den vergangenen Jahren die Unternehmen zunehmend in Maßnahmen zur Kontrolle und Prävention investiert haben. Compliance-Programme werden von befragten Unternehmen in Österreich zunehmend als Wettbewerbsvorteil gehandelt.
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Laut der Studie „Daily Lives and Corruption, Public Opinion in South Asia" von Transparency International müssen Südasiaten im Umgang mit den öffentlichen Einrichtungen regelmäßig Bestechungsgelder zahlen. Zwischen 2010 und 2011 wurden über 7500 Personen in sechs südasiatischen Staaten interviewt. 39 Prozent der Befragten gaben an, in den letzten zwölf Monaten Bestechungsgelder gezahlt zu haben. Ferner denken fast zwei Drittel der Studienteilnehmer, dass Korruption in den vergangenen drei Jahren gestiegen sei. Nach Auffassung von TI zeigen die zahlreichen Proteste im Jahr 2011 allerdings, dass die Menschen bereit sind, gegen diese Zustände zu kämpfen. So waren 81 Prozent der befragten Asiaten davon überzeugt, dass die gewöhnliche Bevölkerung im Kampf gegen Korruption etwas bewegen könne.
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3. „Whistleblowing" – datenschutzkonformer Einsatz von Hinweisgebersystemen

Tim Wybitul beschreibt in der ZEITSCHRIFT FÜR DATENSCHUTZ das Für und Wider von Hinweisgebersystemen in Unternehmen. Er beleuchtet nicht nur wesentliche datenschutz-rechtliche Aspekte, sondern bezeichnet auch den Einsatz von Hinweisgebersystemen als ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Wirtschaftsdelikten. Nach Wybitul zeigten sich in der Vergangenheit internetbasierte Hinweisgebersysteme als sehr verlässlich in Bezug auf die Realisierung von Compliance-Richtlinien. Mitarbeiter können sich so zunächst Informationen einholen und dann über einen geschützten Postkasten mit dem eigenen Unternehmen kommunizieren. Bezugnehmend auf internetbasierte Hinweisgebersysteme verweist Tim Wybitul auf die Business Keeper AG, welche das BKMS® System entwickelt hat. Er betont auch, dass die Bearbeiter der Hinweise, sich im Wirtschaftsstraf- und Datenschutzrecht auskennen müssen.
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4. Corruption Perceptions Index (CPI) 2011, Transparency International

Der CPI basiert auf einer Vielzahl von Umfragen bei Experten, in denen die Wahrnehmungen von Korruption im öffentlichen Sektor in 183 Ländern untersucht werden. Die besten Punktwerte erreichen Neuseeland, Finnland und Dänemark. Deutschland verbessert sich auf Rang 14. Schlusslichter sind Somalia und Nordkorea.
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5. EPAC/EACN Conference und Transparency International Integrity Awards

Im Rahmen der General Assembly of the European Partners against Corruption vom 22. bis 25. November kamen 70 Repräsentanten der europäischen Anti-Korruptionsbehörden und Kontrollgremien zusammen, um Erfahrungen und neueste Entwicklungen in diesem Bereich auszutauschen. Die IACA stellte außerdem den Veranstaltungsort für die Verleihung des Transparency International 2011 Integrity Awards. Wegen seiner mutigen und unnachgiebigen Bemühungen in den vergangenen 30 Jahren im Kampf gegen Korruption in Kamerun erhielt in diesem Jahr Kardinal Christian Tumi die Auszeichnung.
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6. Schulungsinstrument „RESIST - Erpressung und Bestechungsforderungen in internationalen Geschäften widerstehen"

Das Deutsche Global Compact Netzwerk, Transparency International Deutschland und die Internationale Handelskammer (ICC) Deutschland stellten am 9. Dezember 2011 das Schulungsinstruments „RESIST" vor. Anlässlich des Internationalen Antikorruptionstages wurde die deutsche Fassung veröffentlicht und wendet sich an weltweit agierende Firmen. Vor allem für international tätige mittelständische Unternehmen werden Compliance-Maßnahmen immer wichtiger, um im globalen Wettbewerb ohne korrupte Handlungen zu bestehen. „RESIST" schult diese Unternehmen, wie sie Korruption abwehren und gesetzliche Anforderungen in die Praxis umsetzen können.
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7. Der Kampf gegen Korruption geht online

Russland:
Seit September 2011 besuchten ungefähr 6000 Menschen eine neue russische Anti-Korruptions Webseite von Transparency International Russia. Ziel der Bürgerinitiative ist, die Menschen über Missstände zu informieren sowie Probleme vor allem im Bereich Korruption aufzudecken. Die Webbasis ist insbesondere für Russland maßgeblich, da ein Informieren der Öffentlichkeit durch Nichtregierungsorganisationen über traditionelle Print- und elektronische Medien fast unmöglich ist. Um Probleme zu visualisieren, entwickelten die Aktivisten eine Stadtkarte der Vladimir Region, auf welcher die Bürger Probleme via Email oder Hotline einstellen können. Sobald ein Problem auf der Webseite veröffentlicht ist, wird es an die Behörden und Bürgerbewegungen weitergegeben.
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Tansania:
Wie die Taz berichtet, existiert seit nunmehr zwei Jahren eine Webbasis, auf welcher Berichte über Betrug und Korruption zusammen getragen werden. Diese Seite avancierte jüngst zur zweitbeliebtesten Website Tansanias. Das Projekt erleichtert somit den Kampf gegen Bestechung und Schmiergeldzahlung, zumal ein großer Teil der lokalen Presse Tansanias von den regierenden Politikern zensiert wird. Auf dieser Internetseite werden Korruptionsberichte veröffentlicht. Über dieses Konzept hinaus gehen auch andere afrikanische Länder gegen Korruption vor. So betreiben die afrikanischen Länder Kenia und Marokko seit einigen Jahren – anschubfinanziert durch die Deutsche GIZ – eigene BKMS® System, um es Hinweisgebern zu ermöglichen, Verdachtsmomente direkt und auf Wunsch auch anonym an die zuständigen Antikorruptionsbehörden zu melden.
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8. Indien beschließt Antikorruptionsgesetz

Laut Bericht des Hamburger Abendblattes wurde vom indischen Unterhaus ein Antikorruptionsgesetz beschlossen, nachdem Millionen Inder im vergangenen Sommer gegen Korruption protestiert hatten. Für die Korruptionsbekämpfung soll ein unabhängiger Ausschuss (mit zuständigem Ombudsmann) verantwortlich sein, welcher bei Korruptionsverdacht Ermittlungen gegen Politiker und Beamte einleiten soll. Allerdings wird für eine endgültige Realisierung des Gesetzesentwurfs noch die finale Zustimmung des Oberhauses benötigt. Zudem kritisiert der Bürgerrechtler Anna Hazare, welcher mit Hungerstreiks auf die Zustände in Indien aufmerksam gemacht hatte, dass die Befugnisse der unabhängigen Behörde im Kampf gegen die Korruption beschränkt seien. Nach Aussage des Hamburger Abendblattes, soll die CBI die Ermittlungen gegen mutmaßlich korrupte Personen leiten. Jene ist jedoch der indischen Regierung unterstellt, welche wiederum über die Eröffnung von Strafverfahren entscheiden kann. Hazare kündigte bereits neue Proteste an, sollte die Regierung das Gesetz hinsichtlich der unabhängigen Ermittlung des Ombudsmannes nicht ändern.
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9. Die österreichische Justiz geht Whistleblower-Gesetz an

Laut Bericht der Zeitschrift „Kleine Zeitung" plant Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) für das Jahr 2012 eine Homepage für Whistleblower einzurichten. Das Landeskriminalamt Niedersachsen, in dem seit dem Jahr 2004 das BKMS® System zum Einsatz kommt, dient dabei als Vorbild. Über ein anonymes Postfach können niedersächsische Hinweisgeber mit Kriminalisten bei den Ermittlungsbehörden kommunizieren und so Korruptionsfälle und Missstände aufdecken. Mit diesem Pilotversuch will Beatrix Karl verstärkt gegen Wirtschaftskriminalität vorgehen.
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10. BMZ erklärt Prävention und Bekämpfung von Korruption als zentrales Anliegen der    deutschen Entwicklungspolitik

Anlässlich des internationalen Antikorruptionstages am 9. Dezember 2011 verwies Dirk Niebel, Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, auf die Kosten, welche der globalen Wirtschaft durch Korruption entstehen. Laut Niebel bedeutet Korruption einen Verlust von Milliarden von US-Dollar und somit ein Hemmnis für die globale wirtschaftliche Entwicklung. Aus diesem Grund plant Deutschland, Prävention und Bekämpfung von Korruption zentral anzugehen. Das BMZ unterstützt seine Kooperationsländer in über 70 Projekten, zum Beispiel bei der Einführung von Whistleblowing-Systemen.
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11. Veranstaltungen

Seminar: Compliance durch Wertemanagement
24. Januar, Frankfurt am Main
Um illegale Handlungen zu verhindern, ist ein professionelles Wertemanagement notwendig. Das Seminar vermittelt, wie man Verhaltensstandards definiert und implementiert, um Korruption zu vermeiden und die Loyalität von Mitarbeitern und Management zu stärken. Als Praxisbericht dient der Aufbau des Wertemanagement-Systems bei der Fraport AG.
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Veranstaltung: Politik als Big Business oder der Ausverkauf der Demokratie
24. Januar, Berlin
Mathew Rose (Bestseller-Autor) referiert über die Umsetzung von Partikularinteressen in Gesetzen.
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Tagung: European Forum on Anti-Corruption
24. bis 25. Januar, München
Die Tagung gibt einen Einblick in die Thematik der Korruptionsbekämpfung im vergangenen Jahr. Außerdem werden Compliance-Programme im Bereich Anti-Korruption näher betrachtet und es wird die Datenschutz-Thematik in Bezug auf Bekämpfung von Bestechung und Betrug besprochen.
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Seminar: Compliance Reporting
9. Februar, Köln
Optimales Compliance-Reporting sollte in jedem Unternehmen gewährleistet sein. Um Transparenz zu schaffen und Haftungsrisiken zu vermeiden, werden Kenntnisse von internen und externen Berichtspflichten vermittelt.
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Seminar: Compliance und Korruptionsprävention im Öffentlichen Dienst
23. bis 24. Februar, Berlin
Das Seminar möchte eine Gesamtübersicht über alle derzeit praktizierten und diskutierten Maßnahmen im Bereich Korruptionsprävention bieten und dazu ermutigen, diese in ihrer Gesamtheit auch umzusetzen.
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Veranstaltung: Wirtschaftskriminalität in der Rohstoffbranche
28. Februar, Berlin
Dr. Andreas Novak, Leiter der Arbeitsgruppe Wirtschaft von Transparency Deutschland, widmet sich dem Thema Wirtschaftskriminalität und referiert über Korruption sowie die Antikorruptionsbewegung.
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Seminar: Compliance - Aufbau, Struktur und Organisation im Unternehmen
29. Februar, Frankfurt am Main
Das Seminar vermittelt die Grundlagen zu Aufbau und Strukturen einer Compliance-Organisation im Unternehmen am Beispiel von Korruptions- und Kartellrisiken. Es werden Themen wie Identifikation von Compliance-Risiken, Whistleblower-Hotline/Ombudsmann sowie interne und externe Kommunikation behandelt.
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Seminar: Anti-Fraud Management/ Compliance
26. bis 27. März, Berlin
Neben juristischen Fragen der Verantwortung und Haftung von Managern und Unternehmen werden forensische Prüf-, Ermittlungs- und Interviewtechniken vermittelt, die helfen, Sicherheitsrisiken in Unternehmen, potenzielle Täter und deren Profile zu identifizieren.
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Veranstaltung: Unfair Play: Korruption im Sport
27. März, Berlin
Jürgen Roth (Bestseller-Autor) berichtet über die Zerstörung der Fairness im Sportgeschäft durch Korruption.
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12. Literatur

Die Business Keeper AG unterstützt NGOs und Hilfsorganisationen bei Projekten, die sich der Prävention von Korruption und deren Ursachen widmen. In unserem Newsletter stellen wir Ihnen regelmäßig eine Auswahl von neu erschienenen und lesenswerten Fachbüchern vor. Wenn Sie die Fachliteratur direkt über den hier aufgeführten Link bestellen, dann wird im Rahmen des Amazon.de Partnerprogramms eine Werbekostenerstattung generiert, die wir als Unterstützung direkt an Transparency International Deutschland weitergeben. Wir versichern Ihnen, dass dabei keine Mehrkosten für den Käufer entstehen als der bei Amazon aufgelistete Preis.

Managing the Risk of Fraud and Misconduct: Meeting the Challenges of a Global, Regulated and Digital Environment
Richard H. Girgenti, Timothy P. Hedley
Verlag T. Bautz GmbH, Dezember 2011. ISBN: 978-0071621298
Dieses Buch ist eine strategiebasierte Anleitung, um Organisationen vor Schädigung durch Betrug und Fehlverhalten zu schützen. Die Autoren erklären, wie man Schwachstellen für illegale Aktivitäten im Unternehmen erkennt und wie ein Anti-Betrugs-Programm im Unternehmen einzuführen und zu managen ist.
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Compliance- und Risikomanagement: Anforderungen kennen - Konzepte optimieren
Reinhard Preusche , Frank Romeike, Wolfgang Schaupensteiner
Erich Schmidt Verlag, September 2011. ISBN: 978-3503136407
Experten präsentieren wie Compliance-Beauftragte mit der zunehmenden Zahl an nationalen wie internationalen Gesetzen wirkungsvoll umgehen können. Aktuelle Lösungsansätze des Compliance- und Risikomanagements werden vorgestellt und ein Einblick in zentrale Aspekte der Prüfung von Compliance-Richtlinien und ihrer Unterstützung durch eine digitale Datenanalyse gewährt.
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Fraud Management: Der Mensch als Schlüsselfaktor gegen Wirtschaftskriminalität
Hans-Willi Jackmuth, Christian de Lamboy, Peter Zawilla
Frankfurt School Verlag, April 2011. ISBN: 978-3940913197
In diesem Fachbuch werden die Planungsgrundlagen für Fraud-Management erörtert. Die Darstellung der nationalen und internationalen (rechtlichen) Rahmenbedingungen, der Implementierung von Präventionsmaßnahmen, der Identifikation und Aufdeckung sowie des Managements von Fraud-Fällen schließt sich an. Abschließend wird die Kontrolle und Bewertung sowie die prozessuale Umsetzung und Verbesserung eines Fraud-Management-Systems behandelt.
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Verknüpfung von Risikomanagement und Compliance im mittelständischen Konzernunternehmen: Modell und Anwendung im Rahmen einer qualitativen Untersuchung
Kay Höft
Diplomica, Juli 2011. ISBN: 978-3842863491
In dem Buch untersucht der Autor die Frage, ob Risikomanagement- und Compliance-Systeme für mittelständische Konzernunternehmen erforderlich oder sinnvoll sind und wie nutzbringende Konzepte systematisch aufzubauen wären.
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Whistleblowing: Eine rechtsvergleichende Untersuchung des US-amerikanischen, englischen und deutschen Rechts unter besonderer Berücksichtigung des Entwurfs eines neuen § 612a BGB
Rut Groneberg
Duncker & Humblot Verlag, November 2011. ISBN: 978-3428135301
In Deutschland ist die gegenwärtige Rechtslage für Personen, die im öffentlichen Interesse auf arbeitsplatzbezogene Missstände aufmerksam machen, unbefriedigend und eine Klärung im Interesse der Rechtssicherheit erforderlich. Die Arbeit vergleicht die englische und U.S.-amerikanische Rechtslage zum Whistleblowing und arbeitet die wesentlichen Kriterien eines umfassenden Schutzes heraus.
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Whistle-Blowing-Systeme in deutschen Unternehmen: Eine Untersuchung zur Wahrnehmung und Implementierung
Esther Pittroff
Gabler Verlag, Mai 2011. ISBN: 978-3834929952
Esther Pittroff untersucht Kosten und Nutzen eines Whistle-blowing-Systems in deutschen Unternehmen. Sie bewertet verschiedene Systeme und gewinnt Erkenntnisse zur Wahrnehmung und Effektivität aus einer empirischen Untersuchung.
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Haben Sie Kenntnis von interessanten Fachbüchern, die wir noch nicht vorgestellt haben? Informieren Sie uns doch bitte: redaktion@business-keeper.com
                              
13. Zitat

Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.
Aldous Huxley

Newsletter IV/2011

 

Inhalt
1. Urteil des ECHR zu Whistleblowing
2. Aktuelle Studien zu Compliance und Wirtschaftskriminalität
3. Informationsfreiheit in Kenia
4. Politische Initiativen zum Hinweisgeberschutz in Deutschland
5. Standard für Compliance Management Systeme vom TÜV
6. Betriebsvereinbarungen zum Thema Whistleblowing
7. Stand der Implementierung der UN Konvention gegen Korruption (UNCAC)
8. Business Keeper auf internationalen Anti-Korruptions-Konferenzen in Marokko
9. Stipendium für Beiträge zur Korruptionsforschung
10. Deutscher Nachhaltigkeitskodex vorgestellt
11. Veranstaltungen
12. Literatur
13. Zitat

Liebe Leser!
Wir begrüßen Sie zur vierten Ausgabe der Business Keeper News im Jahr 2011. Aktuelle Informationen, Termine und Literaturtipps rund um die Themen Wirtschaftsethik, Compliance und Whistleblowing haben wir für Sie zusammengetragen und hoffen, mit unserer Auswahl Ihr Interesse zu wecken.
Viel Freude beim Lesen wünscht
Ihr Business Keeper -Team

1. Urteil des ECHR zu Whistleblowing
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) hat in einem Urteil vom 21. Juli festgestellt, dass die fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber gegen die Menschenrechtskonvention verstoße. Im konkreten Fall hatte eine Berliner Altenpflegerin Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber, den Klinikbetreiber Vivantes, erstattet. Daraufhin hatte das Unternehmen der Altenpflegerin fristlos gekündigt. In seinem Urteil stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte fest, dass die Strafanzeige gegen den Arbeitgeber vom Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention gedeckt war. Zwar sei ein besonderes Loyalitätsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer anzunehmen und daher sei grundsätzlich zuerst die jeweilige zuständige Stelle des Arbeitgebers zu benachrichtigen. Allerdings sei als letzte Option auch der Gang an die Öffentlichkeit berechtigt. Entscheidendes Kriterium sei hier das „öffentliche Interesse“: Erbringt ein Unternehmen, ob öffentlich oder privat, Leistungen, die für die Allgemeinheit wichtig sind, ist die Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers höher zu gewichten als sonst. Das öffentliche Interesse überwiegt gegenüber dem des Unternehmens am Schutz seines Rufes und des Geschäfts.
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2. Aktuelle Studien zu Compliance und Wirtschaftskriminalität
Forscher der Technischen Universität Chemnitz haben in einer Studie herausgefunden, dass es eine starke Korrelation zwischen Bestechungsdichte und Umschuldungshäufigkeit von Staatsschulden gibt. Je mehr Korruption in einem Land herrscht, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Staat seine Schulden nicht begleicht und sich auf Kosten der Gläubiger saniert. Die Wissenschaftler verglichen den internationalen Korruptionsindex CPI von Transparency International mit der Umschuldungshäufigkeit von Staatsschulden. Dabei entdeckten sie eine Korrelation von 85 Prozent. Das bedeutet: Geht ein Staat insolvent, ist in 85 Prozent der Fälle Korruption mit ein Grund dafür. Angesichts der Untersuchungsergebnisse seien die EU-Hilfen für Griechenland, das mit einem CPI-Wert von 3,5 mit Ländern wie Thailand und Lesotho rangiert, kritisch zu bewerten.
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Gestern wurde der neueste Bribe Payers Index (BPI) von Transparency International veröffentlicht. Der BPI listet die 28 führenden Exportstaaten hinsichtlich der Bereitschaft ihrer Unternehmen auf, im Ausland Bestechungsgelder an ranghohe Amtsträger in zentralen Schwellenländern zu zahlen. Nur drei Länder schnitten besser als Deutschland ab: Niederlande, Schweiz und Belgien. Bereits im Juli veröffentlichte die Organisation ihren Annual Report.
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Im neuesten „Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität" des Bundeskriminalamtes stellt sich ein deutlicher Anstieg der Schäden durch Wirtschaftskriminalität dar: mit 4,7 Milliarden Euro in 2010 rund 1,2 Milliarden und damit ein Drittel mehr als im Vorjahr. Trotzdem ist die Zahl der bei der Polizei registrierten Delikte kaum gestiegen, wobei von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen wird.
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Laut einer Studie der Martin-Luther-Universität in Kooperation mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers sind 52 Prozent der deutschen Behörden von kriminellen Handlungen betroffen. Den größten Anteil macht mit 20.000 Delikten Korruption aus (32 Prozent). Jährlich entsteht ein Schaden von zwei Milliarden Euro. Dennoch haben nur 28 Prozent der Behörden ein Hinweisgebersystem installiert, das zur Aufklärung beitragen könnte.
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Die Studie “Who is the typical fraudster?“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG von August zeigt den typischen Wirtschaftskriminellen auf: Männlich, etwa 45 Jahre alt und mehr als zehn Jahre im Betrieb. Größter Motivationsfaktor der Delinquenten ist der Geldgewinn. In 74 Prozent der Fälle wurden fehlende interne Kontrollen ausgenutzt. Insgesamt wurden 348 Fälle aus 69 Ländern einbezogen.
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Eine weitere Studie der KPMG von Mai, die „Compliance Benchmark Studie 2011“ zeigt, dass 83 Prozent der Unternehmen davon überzeugt sind, dass ein funktionierendes Compliance-Management Schadensfälle vermeiden und Haftungsrisiken verringern kann. Von den 36 befragten großen deutschen Unternehmen haben fast die Hälfte ein eigenes Vorstandsressort für das Thema Compliance etabliert oder es sogar dem Vorstandschef zugeordnet und beschäftigen dafür mehr als 20 Mitarbeiter. Dennoch ist die Zahl der Delikte in den vergangenen Jahren weiter gestiegen, da Leitlinien oftmals nur aufgestellt und nicht ausreichend intern kontrolliert werden. Dies kann für weltweit agierende Unternehmen auch Haftungsansprüche bedeuten.
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3. Informationsfreiheit in Kenia
Kenia macht als erstes afrikanisches Land Regierungsdaten auf einer Internetplattform öffentlich zugänglich. Das kenianische Open-Data-Portal nutzt veröffentlichte Daten verschiedener Ministerien beispielsweise zu Regierungsausgaben, dem Status von Projekten in einem Bezirk oder zur Verteilung von Schlüsselinfrastrukturen wie Schulen oder Krankenhäuser. Auch in anderen Bereichen der Korruptionsbekämpfung ist Kenia Vorreiter: die staatliche Anti-Korruptions-Behörde KACC nutzt das Whistleblowersystem BKMS® bereits seit 2006 sehr erfolgreich.
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4. Politische Initiativen zum Hinweisgeberschutz in Deutschland
Politiker nahezu aller Parteien fordern einen besseren Schutz für Hinweisgeber. Die Linke fordert in einem Antrag (17/6492), die Bedeutung von Whistleblowing für die Gesellschaft anzuerkennen und Hinweisgeber zu schützen. Zudem soll anonymes Whistleblowing ermöglicht werden. Deshalb soll die Bundesregierung bis Ende 2011 einen Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern vorlegen. Die SPD will in Kürze einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, in welchem genau geregelt wird, was die Missstände sind, wie und bei wem sie gemeldet werden und welchen Schutz Hinweisgeber benötigen. Die rot-rote Landesregierung in Berlin hat eine Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Verankerung des Informantenschutzes von Arbeitnehmern angestoßen. Der Antrag für einen Gesetzentwurf sieht eine Änderung von Paragraph 612a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor. Die Bundesregierung hingegen will erst eine gemeinsame Empfehlung der G-20-Staaten abwarten, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Gefragt wurde, ob ein Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern geplant ist und wenn ja, wie die Grundzüge eines solches Gesetzes aussehen. 2008 war eine ähnliche Gesetzesinitiative im Parlament hauptsächlich am Widerstand von Arbeitgeberverbänden gescheitert, die vor Denunziantentum gewarnt hatten.
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5. Standard für Compliance Management Systeme vom TÜV
Nach dem Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat auch der TÜV Rheinland einen Standard für Compliance Management Systeme (TR CMS 101:2011) publiziert. Dieser beschreibt die wesentlichen Bestandteile, die Unternehmen für ein wirksames Compliance Management System benötigen und ist gleichzeitig Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung eines bestehenden Compliance Management Systems durch den TÜV Rheinland.
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6. Betriebsvereinbarungen zum Thema Whistleblowing
Die Hans Böckler Stiftung hat eine Auswertung zum Thema Betriebs- und Dienstvereinbarungen publiziert. Für die Analyse wurden 32 betriebliche Vereinbarungen der Jahre 2008 bis 2011 ausgewertet. Es wird gezeigt, welche Regelungstrends bestehen und wie die betrieblichen Akteure das Thema aufgreifen.
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7. Stand der Implementierung der UN Konvention gegen Korruption (UNCAC)
Die ersten internen Revisionsberichte zum Stand der Implementierung der United Nations Konvention gegen Korruption wurden veröffentlicht. In Finnland und Spanien ist ein hoher Compliance-Standard festgestellt worden, wenn auch der Schutz von Zeugen und Hinweisgebern gestärkt werden muss. In der Mongolei müssen die Bestechung eines Amtsträgers strafbar gemacht und die Strafen für Bestechlichkeit verschärft werden. Uganda soll die Korruptionsgesetze auf ausländische Beamte ausweiten. Weitere Berichte sind in Arbeit.
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8. Business Keeper auf internationalen Anti-Korruptions-Konferenzen in Marokko
Am 22. und 23. Oktober fand in Marrakech, Marokko, die 5. Jahreskonferenz und Hauptversammlung der Internationalen Vereinigung von Anti-Korruptions-Behörden (IAACA) statt. Im Anschluss tagte die Konferenz der Staaten zur UN Konvention gegen Korruption. Die Business Keeper AG war durch ihren Gründer und Vorstand Kenan Tur auf den hochkarätigen Fachveranstaltungen vertreten. Auch internationale Anti-Korruptions-Behörden, die Kunden der Business Keeper AG sind, nahmen teil. Mehrfach wurde das BKMS® System als pragmatische Lösung zur Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Zivilgesellschaft in verschiedenen Workshops gezeigt.
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9. Stipendium für Beiträge zur Korruptionsforschung
Das Anti-Corruption Research Network von Transparency International ruft junge Forscher dazu auf, bis zum 15. November Beiträge für den jährlich stattfindenden Wettbewerb einzureichen. Gesucht werden Beiträge zu allen Themen der Korruptionsforschung, und besonders solche, die konkrete politische Handlungsvorschläge machen. Zu gewinnen ist ein Reisestipendium zu einer internationalen Forschungskonferenz.
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10. Deutscher Nachhaltigkeitskodex vorgestellt
Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat der Bundesregierung eine Empfehlung für einen Deutschen Nachhaltigkeitskodex übermittelt. Er empfiehlt allen Unternehmen, den Kodex freiwillig anzuwenden, welcher in einem zweijährigen Dialogprozess zwischen Vertretern der Finanzmärkte, von Unternehmen und der Zivilgesellschaft entstanden ist. Der Nachhaltigkeitskodex umfasst 20 Kriterien mit jeweils ein bis zwei Leistungsindikatoren zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Unternehmen berichten anhand dessen über die Erfüllung bzw. Erklärung der Nicht-Erfüllung der Kodexanforderungen. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung wird die Entsprechenserklärungen von Unternehmen auf einer Plattform darstellen und lädt weiterhin zur Fortentwicklung des Instrumentes ein. Dazu wird der Nachhaltigkeitsrat eine jährliche Dialogveranstaltung zur Überprüfung des Nachhaltigkeitskodex durchführen, seine Anwendung kritisch begleiten und 2013 einer Evaluierung unterziehen. Der Deutsche Nachhaltigkeitskodex soll eine zuverlässige und nachvollziehbare Definition der Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen liefern. Am 4. November wird in Düsseldorf zum vierten Mal der Deutsche Nachhaltigkeitspreis an besonders nachhaltig agierenden Unternehmen vergeben. Die Auszeichnung prämiert seit 2008 Unternehmen, Produkte und Marken, die vorbildlich wirtschaftlichen Erfolg mit sozialer Verantwortung und Schonung der Umwelt verbinden.
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11. Veranstaltungen
1. Compliance-Fachtagung: Haftungsvermeidung oder Reinkarnation des ehrbaren Kaufmanns?!
4. und 5. November, Berlin
Die Fachtagung richtet sich an Fach- und Führungskräfte, die regelmäßig mit Fragen aus dem Bereich Compliance konfrontiert sind.
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Themenabend: Fraud-Management – Wirtschaftskriminalität in Deutschland
17. November, Berlin
Wie sicher sind die Unternehmen inzwischen? Wie gut können die neu eingerichteten Abteilungen und Arbeitsbereiche wirklich vor Wirtschaftskriminalität schützen? Zu diesen und weiteren Fragen diskutieren Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft, u.a. Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG.
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Erfahrungskreis Gesundheitswesen
24. November, München
Die Business Keeper AG organisiert einen Erfahrungskreis für den Bereich Gesundheitswesen zum Thema Herausforderungen bei der Bekämpfung von Fehlverhalten. Hierbei liegt der Fokus auf dem Dialog zwischen den Teilnehmern und Experten in einem kleinen Kreis.
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Jahresforum Compliance Praxis 2012
1. Dezember, Wien, Österreich
Treffpunkt für Compliance-Verantwortliche aus Banken und Unternehmen, die sich zu Trends und aktuellen Entwicklungen an nur einem Tag einen fundierten Überblick verschaffen wollen.
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Internationale CSR-Konferenz des BMAS
15. und 16. Dezember, Berlin
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) organisiert diese internationale Konferenz zum Thema Corporate Social Responsibility. Das Thema der Veranstaltung lautet „CSR – Gesellschaftliche Verantwortung im internationalen Dialog“. Im Mittelpunkt der Konferenz steht die Vorstellung des nationalen CSR-Aktionsplans der Bundesregierung. Mit internationalem Bezug geht es zudem um CSR-Aktivitäten der Europäischen Union, der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, der Internationalen Arbeitsorganisation, der Vereinten Nationen sowie weiterer internationaler Organisationen.
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12. Literatur
Wirtschaftskriminalität: Organisatorische Vorkehrungen der Korruptionsbekämpfung
Jochen Mahadevan
VDM Verlag Dr. Müller, September 2011. ISBN-13: 978-3836464253
Aufbauend auf einer theoretischen Fundierung des Begriffs Korruption zeigt das vorliegende Werk Ursachen, Formen und Folgen von Korruption auf. Neben den klassischen Formen der Korruptionsbekämpfung wird eine Verbindung zwischen Korruption und Wirtschaftsethik hergestellt und versucht, das Problem aus wirtschaftsethischer Sicht zu lösen.
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Tax Fraud & Forensic Accounting: Umgang mit Wirtschaftskriminalität
Christian Hlavica, Frank M. Hülsberg, Uwe Klapproth (Hrsg.)
Gabler, Januar 2011. ISBN 978-3-8349-1429-3
Um gerade auch Mittelständlern zu helfen, kriminelles Verhalten zu erkennen und sich vor verbrecherischen Mitarbeitern zu schützen, haben Experten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Beiträge von Kollegen und Wissenschaftlern für das vorliegende Werk gesammelt. In diesem Band werden nicht nur die unterschiedlichen Gesichter von Wirtschaftsverbrechen beschrieben, sondern auch Begriffe sowie deren Herkunft detailliert erläutert und die rechtlichen Rahmenbedingungen abgesteckt.
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Korruptionsprävention im Gesundheitswesen
Susanne Boemke, Hendrik Schneider
Deutsche Krankenhaus Verlagsgesellschaft, Februar 2011. ISBN 978-3-940001-83-2
Nach einer Darstellung von Struktur und Umfang der Korruption im Gesundheitswesen sowie der strafrechtlichen Risiken der Forschung mit Drittmitteln, des Fortbildungssponsoring, der Geräteschenkungen und Leihgaben im Rahmen der Kooperation der Medizinprodukteindustrie mit Krankenhäusern unter staatlicher, kirchlicher und privater Trägerschaft werden die erforderlichen hausinternen Präventionsmaßnahmen vorgestellt.
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Korruption: Wie eine Hand die andere wäscht
Felix Schön
Verlag für Polizeiwissenschaft, Januar 2011. ISBN 978-3-86676-157-5
Über personelle Einflussfaktoren korrupten Verhaltens ist derzeit wenig bekannt. Genau an dieser Stelle setzt die vorliegende Arbeit an. Mit einem experimentellen Versuchsdesign wird der Einfluss verschiedener Personen- und Situationsfaktoren auf die Bereitschaft untersucht, korrupt zu handeln und korruptes Verhalten anzuzeigen.
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Compliance- oder Integrity-Management: Maßnahmen gegen Korruption in Unternehmen
Jens Claussen
Metropolis, August 2011. ISBN 978-3-89518-871-8
Praxisrelevant werden neueste Erkenntnisse aus Wirtschaftswissenschaften, Psychologie und Soziologie präsentiert. Besonders im Vordergrund steht, welche konkreten Schritte gegen Korruption in Organisationen erfolgversprechend sind, welchen Umfang diese einnehmen sollten und welches Verhältnis von Compliance- und Integrity-Maßnahmen empfehlenswert ist. Anhand von 12 ausführlichen Fallstudien des Compliance-Managements deutscher Großunternehmen werden zudem „Best Practices“ herausgearbeitet.
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13. Zitat
Am Morgen sehr früh ist viel zu spät für das, was man am Abend vorher hätte tun sollen.
Johann Heinrich Pestalozzi

 

Newsletter III/2011

 

Inhalt

1. Anti-Korruptions-Paket der EU
2. Aktuelle Studien zu Korruption und Compliance
3. UK Bribery Act ist in Kraft
4. DFG-Forschungsprojekte zu Anti-Korruptionsprogrammen in Unternehmen sowie zu Whistleblowing
5. Whistleblower-Preis verliehen
6. BaFin konkretisiert Maßnahmen zu § 25c KWG
7. Förderung von CSR im Mittelstand
8. Smartphone Applikation zu Korruption
9. Business Keeper veröffentlichen Fortschrittsbericht
10. Veranstaltungen
11. Literatur
12. Zitat


1. Anti-Korruptions-Paket der EU

Durch Korruption entsteht der europäischen Wirtschaft nach Schätzungen der EU-Kommission jährlich ein Schaden von 120 Milliarden Euro. Mit einem eigenen Antikorruptionsbericht will die EU-Kommission ab dem Jahr 2013 alle zwei Jahre über Erfolge und Misserfolge der Anti-Korruptions-Bemühungen in den 27 EU-Staaten berichten. Das neue Instrument soll der Kommission erlauben, Mängel aufzuzeigen und Verbesserungsansätze auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten zu beschreiben.
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Zudem hat die Europäische Kommission einer Änderung ihres Verhaltenskodexes zugestimmt, der am 29. Juni präsentiert wurde. Für Mitglieder, die aus der Kommission ausscheiden, gilt nun eine Karenzzeit von 18 Monaten. Im Falle eines Interessenkonflikts bei einem noch amtierenden Kommissar wird das Dossier von einem Kollegen übernommen. Ehepartner dürfen nicht mehr in den Büros der Kommissare arbeiten. Kommissare dürfen nicht von der Gastfreundschaft von Geschäftsleuten im Urlaub Gebrauch machen. Das Ethikkomitee wird gestärkt und seine Entscheidungen öffentlich gemacht.
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Mit einem „Transparenzregister“ der Europäischen Kommission und des Europaparlaments sollen mögliche Einflussnahmen von Industrie, Verbänden und anderen Interessenvertretern auf die europäische Politik verstärkt offengelegt werden. Das Register soll neben den traditionellen Lobbyisten beispielsweise aus der Industrie auch Anwaltskanzleien, Denkfabriken und Nichtregierungsorganisationen erfassen.
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2. Aktuelle Studien zu Korruption und Compliance

In den 207 nationalen Studien der Nichtregierungsorganisation Global Integrity werden Antikorruptionssysteme von Ländern aus der ganzen Welt beurteilt. Die Reporte stützen sich auf die Erkenntnisse lokaler Ermittler, Journalisten und Wissenschaftler. In den aktuellen Studien wird herausgestellt, dass die Korruptionsrisiken insbesondere in den Ländern zunahmen, in denen in diesem Jahr Proteste laut wurden: Ägypten, Marokko, Jemen und Westjordanland. Verbesserungen wurden in osteuropäischen Ländern wie Bulgarien, Rumänien und Polen festgestellt, als diese bestrebt waren, Vorgaben der Europäischen Union und der NATO zu erfüllen. Jedoch hätten die Anstrengungen nach deren Beitritt nachgelassen.
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Eine bundesweite Befragung von 118 Personalmanagern zum Thema „Fehlverhalten von Mitarbeitern am Arbeitsplatz“, die Kroll Ontrack, ein Anbieter von Datenrettung und Datenwiederherstellung, in Zusammenarbeit mit der Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle durchgeführt hat, zeigt, dass Unternehmen in Deutschland zu nachlässig mit den Themen Compliance, IT-Sicherheit und Datenmissbrauch durch die eigenen Mitarbeiter umgehen. So regeln beispielsweise rund 87 Prozent der Unternehmen den Umgang mit Internet und E-Mail am Arbeitsplatz, aber mehr als 75 Prozent kontrollieren die Einhaltung dieser Regel nicht. Compliance-Programme zur Überwachung gesetzlicher Vorschriften und betrieblicher Richtlinien gibt es nur in etwa der Hälfte der Unternehmen.
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Der im Mai veröffentlichte „Global Corruption Report” von Transparency International hat den Schwerpunkt Klimawandel. In verschiedenen Themenbereichen wie Emissionshandel, Anpassungsmaßnahmen und Abholzung wird analysiert, wie Vertrauen und Integrität in die Maßnahmen der Klimapolitik gesichert werden können. Die Regierungen der Industrieländer haben zugesagt, die Finanzierung für Klimamaßnahmen bis zum Jahr 2020 um bis zu 100 Mrd. US-Dollar jährlich zu erhöhen. Viele dieser Gelder werden in Länder fließen, die im Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International auf den hinteren Plätzen rangieren. In den zwanzig am meisten vom Klimawandel betroffenen Staaten ist das Korruptionsrisiko sehr hoch. Auf dem Korruptionsindex von null (extrem korrupt) bis zehn Punkten erhält keines dieser Länder einen höheren Wert als 3,6.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hat für die internationale Studie „Who is the typical fraudster?” 348 Fälle aus 69 Ländern analysiert, um ein Täterprofil zu erstellen. In 87 Prozent der Fälle ist der Täter männlich und in einer Führungsposition (82 Prozent), meist im Finanzbereich oder Vertrieb. In 76 Prozent der Delikte ist der Täter zwischen 36 und 55 Jahren alt. Knapp zwei Drittel der Täter sind bereits fünf Jahre im Unternehmen, ein Drittel sogar zehn Jahre, wenn die Straftat aufgedeckt wird.
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Für die Ernst & Young „European Fraud Survey 2011“ wurden insgesamt 2.365 Interviews in 25 Ländern Europas durchgeführt. Europaweit sind 62 Prozent der Befragten davon überzeugt, dass Bestechung und Korruption in ihrem Land weit verbreitet sind. Mehr als ein Drittel der befragten Mitarbeiter gaben an, darauf vorbereitet zu sein, Geldgeschenke oder Unterhaltung anzubieten, um Geschäftsabschlüsse zu tätigen. Jedoch ist nicht in jedem Land die Bereitschaft zur Bestechung gleich hoch: Während etwa Mitarbeiter in Griechenland (44 Prozent) und Russland (39 Prozent) am ehesten bereit sind, mit Geldbeträgen zu bestechen, sind die Norweger kaum dazu bereit (sechs Prozent).
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3. UK Bribery Act ist in Kraft

Am 1. Juli ist der UK Bribery Act in Kraft getreten. Unternehmen und Individuen machen sich nach britischem Recht strafbar, sobald sie geschäftlichen Kontakt mit Großbritannien haben, und nicht nur, wenn Bestechungsleistungen angeboten oder angenommen werden. Darüber hinaus haften Unternehmen auch, wenn sie Korruption nicht verhindern, sogar dann, wenn der Täter nur ein Geschäftspartner ist. Rund 2500 große und mittelständische deutsche Firmen werden von dem Gesetz betroffen sein. Transparency International Großbritannien hat ein Guidance-Dokument zum UK Bribery Act verfasst.
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4. DFG-Forschungsprojekte zu Anti-Korruptionsprogrammen in Unternehmen sowie zu Whistleblowing

Unter der Leitung von Professor Kai Bussmann wird die präventive Wirkung von Anti-Korruptionsprogrammen in Unternehmen untersucht. Kernstück des Projekts ist eine Mitarbeiterbefragung auf Managementebene insbesondere zur Akzeptanz einzelner Compliance Maßnahmen, ihrer Umsetzung und zur Unternehmenskultur. Denn Studien zur Organisationspsychologie legen nahe, dass für die Wirkung von Compliance Maßnahmen nicht nur die formalen Implementationsbedingungen, sondern auch unternehmenskulturelle Faktoren wie das ethische Klima von Bedeutung sind. Teilnehmende Unternehmen erhalten ein kostenloses Reporting über ihre Ergebnisse.
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Für ein weiteres DFG-Forschungsprojekt an der Universität Bielefeld werden Whistleblower gesucht, die sich als Deliktinsider begreifen und ihr Wissen weiter gegeben haben oder dies in Erwägung zogen. Die Studie soll die Forschungslücke über Geschichten, Handeln und Entscheiden von Whistleblowern schließen, da hierzu bislang fast nur angloamerikanische Studien vorliegen, die aufgrund der rechtlichen und kulturellen Unterschiede auf die deutsche Situation nur bedingt übertragbar sind.
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5. Whistleblower-Preis verliehen

Am 1. Juli wurde der Whistleblower-Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und der Deutschen Sektion der Juristenvereinigung IALANA an Dr. Rainer Moormann sowie an „Anonymus“ verliehen. Dr. Moormann arbeitet seit 35 Jahren in der Kernforschungsanlage, dem heutigen Forschungszentrum in Jülich und hat in den vergangenen Jahren mit wissenschaftlichen Publikationen und Vorträgen im In- und Ausland, vor allem aber mit Stellungnahmen und Interviews in den Medien maßgeblich dazu beigetragen, dass das mit Kugelhaufen-Reaktoren verbundene Risikopotenzial in einem neuen Licht erscheint. „Anonymus“ ist die Persönlichkeit, die das Video „Collateral Murder“ via Wikileaks publik gemacht hat. Mit dem Whistleblower-Preis werden Persönlichkeiten ausgezeichnet, die als Insider schwer wiegende Missstände, Risiken oder Fehlentwicklungen aus ihrem beruflichen Umfeld im öffentlichen Interesse aufgedeckt haben.
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6. BaFin konkretisiert Maßnahmen zu § 25c KWG

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie vom 1. März hat der Gesetzgeber die Vorschrift des § 25c KWG (Gesetz über das Kreditwesen) neu gefasst. Gemäß § 25c Abs. 1 KWG haben danach alle Verpflichteten nach dieser Vorschrift über ein angemessenes Risikomanagement sowie über Verfahren und Grundsätze zu verfügen, die der Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung sowie sonstigen strafbaren Handlungen, die zu einer Gefährdung des Vermögens des Verpflichteten führen können, dienen.

In der neuesten Veröffentlichung wird u.a. klargestellt, dass die Verhinderung sonstiger strafbarer Handlungen nach § 25c Abs. 1 KWG zu den Maßnahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gehören und Bestandteil eines angemessenen internen Risikomanagements sind. Die Schaffung eines internen oder externen niedrigschwelligen Informationsweges, der die Anonymität von Mitarbeitern sicherstellt (Hinweisgebersystem), kann bei der Aufdeckung strafbarer Handlungen hilfreich sein. Die BaFin hat eine Umsetzungsfrist bis zum 31.03.2012 eingeräumt.
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7. Förderung von CSR im Mittelstand

Der deutsche Mittelstand soll bei der Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung unterstützt werden. Mit dem Programm „Gesellschaftliche Verantwortung im Mittelstand“ der Bundesregierung und des Europäischen Sozialfonds wird die Entwicklung passgenauer Lösungsansätze für eine verantwortliche Unternehmensführung für kleine und mittlere Unternehmen gefördert. Bewerben können sich neben KMU auch Großunternehmen, Bildungsträger und Unternehmensberatungen.
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8. Smartphone Applikation zu Korruption

Für Smartphone-Nutzer gibt es eine Applikation, die Fälle von Bestechung, deren Ausmaß und den betroffenen Bereich auf einer Landkarte anzeigt. Die Anwendung bestimmt zunächst den Aufenthaltsort des Nutzers und visualisiert dann aufgetretene Korruptionsfälle in der Umgebung. Wenn Nutzer selbst auf Korruptionsfälle stoßen, können sie diese über die Applikation anonym melden.
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9. Business Keeper veröffentlichen Fortschrittsbericht

Seit vielen Jahren engagieren wir uns aktiv im Global Compact der United Nations. Dazu gehört die Veröffentlichung eines jährlichen Fortschrittsberichts, in dem wir darstellen, wie wir die zehn Prinzipien zu Menschenrechten, Arbeitsnormen, Umweltschutz und zur Korruptionsbekämpfung in unserer täglichen Arbeit umsetzen.
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10. Veranstaltungen

Seminar: Aufbau einer Compliance-Organisation
18. und 19. Juli, München

Schritt für Schritt wird ein Leitfaden für den professionellen Aufbau einer Compliance-Organisation erarbeitet, vom Compliance-Check zum umfassenden Compliance-System und zur unternehmensweit organisatorischen Einbindung.
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Seminar: Compliance durch Wertemanagement
23. August, Düsseldorf

Illegale Handlungen können weder mit Strafrecht noch mit einem dichten Kontrollsystem allein verhindert werden. Vielmehr ist ein professionelles Wertemanagement notwendig, um ein gesetzes- und regelkonformes Handeln des Management und der Mitarbeiter bei ethisch zweifelhaften Entscheidungen zu gewährleisten. Somit entwickelt sich das Wertemanagement zu einem unverzichtbaren Bestandteil einer effizienten Compliance-Organisation.
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Seminar: Compliance sichern und unternehmensinterne Untersuchungen effektiv umsetzen
2. September, Frankfurt am Main

Alle wesentlichen Schritte von der Identifizierung der Risikobereiche über die Minimierung bestehender Risiken bis zur Ahndung von Regelverstößen werden vorgestellt. Eine Aufklärung von Verdachtsfällen und strafbaren Handlungen von Mitarbeitern oder Organen im Rahmen einer unternehmensinternen Untersuchung wird demonstriert.
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Studiengang: Certified Ethics & Compliance Officer, Präsenzblock 1
19. bis 23. September, Konstanz

Die Hochschule Konstanz und das Konstanz Institut für Corporate Governance haben in Kooperation mit der Lake Constance Business School einen anwendungsbezogenen Studiengang zur Weiterbildung zum Certified Ethics and Compliance Officer entwickelt.
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11. Literatur

Korruption
Thomas Kliche, Stephanie Thiel
Dustri, April 2011. ISBN-13: 978-3899676914

Dieser interdisziplinäre Band stellt die Erkenntnisse aller wichtigen Forschungsansätze zusammen: über Mikroprozesse der Rekrutierung in Netzwerke der Korruption, über Motive und Entscheidungsprozesse korrupter Akteure, über Muster und Formen von Korruption in Wirtschaft, Politik und Wissenschaft. Die Beiträge unterziehen aber auch bisherige Erkenntnisse und Forschungsmethoden einer kritischen Sichtung.
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Handbuch Datenschutz im Unternehmen
Tim Wybitul
Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, April 2011. ISBN 978-3-8005-1524-0

Das Handbuch stellt die Strukturen und Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes dar und kommentiert die praxisrelevanten Vorschriften sowie den Regierungsentwurf zum Beschäftigtendatenschutz. Schwerpunkte sind der geltende und geplante Beschäftigtendatenschutz sowie Compliance-Themen.
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Betrugsprävention in Banken
Dirk Scherp
Bank-Verlag Köln, April 2011. ISBN-13: 978-3865562463

Das Buch schafft einen Gesamtüberblick über die Thematik „Betrug / Fraud" und ihre Bedeutung in der Finanzbranche. Es will seine Leser in die Lage versetzen, für die spezifischen Bedürfnisse seines Institutes die richtigen Präventionsmaßnahmen festzulegen, Betrugsermittlungen erfolgreich zu führen und so den Vorgaben des Gesetzes nach zu kommen.
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Key Concepts in Corporate Social Responsibility
Suzanne Benn, Dianne Bolton
Sage Pubn Inc, Januar 2011. ISBN-13: 978-1847879295

Das englischsprachige Nachschlagewerk umfasst mehr als 50 Begriffe zu CSR.
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The Age of Responsibility: CSR 2.0 and the New DNA of Business
Wayne Visser
Wiley, Februar 2011. ISBN-13: 978-0470688571

Die provozierenden Thesen wollen die nächste Evolutionsstufe von Corporate Social Responsibility aufzeigen. Der Autor ist einer der aktivsten CSR-Advokaten weltweit..
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Controlling & Compliance: Aufgaben der Controller im Risk and Fraud Management
Solveig Reißig-Thust, Jürgen Weber
Wiley, Juni 2011. ISBN-13: 978-3527506088

Die Autoren gewähren einen Einblick in die Einsatzmöglichkeiten, die es für Controller im Risk and Fraud Management gibt. Sie diskutieren, welche Instrumente zum Einsatz kommen können und liefern dadurch Ansatzpunkte, um Potenziale in der unternehmerischen Praxis auszuschöpfen.
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12. Zitat

Wer recht erkennen will, muss zuvor in richtiger Weise gezweifelt haben.

Aristoteles


 

Newsletter II/2011

 

Inhalt

1. OECD bewertet Deutschland in der Durchsetzung der Konvention
2. Studien zum Thema Compliance und Corporate Governance
3. Standard IDW EPS 980 zur Prüfung von Compliance Management Systemen
4. Dritter BKMS® Experience Day zum Thema Compliance und Hinweisgebersysteme
5. Deutsches Informationsfreiheitsgesetz wird evaluiert
6. Neues zum UK Bribery Act
7. Deutsche Unternehmen präsentieren ihre Nachhaltigkeit unzureichend
8. Gesetzlicher Whistleblowerschutz fördert Hinweisgebersysteme
9. Transparency International Integrity Awards 2011 - Nominierungen
10. Veranstaltungen
11. Literatur
12. Zitat
 

1. OECD bewertet Deutschland in der Durchsetzung der Konvention

Die Arbeitsgruppe für Bestechung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat Deutschlands Durchsetzung der Konvention zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr bewertet. Deutschland gehe in den vergangenen Jahren härter gegen Fälle von Bestechung ausländischer Amtsträger vor. Es müsse jedoch noch mehr getan werden, um Unternehmen strafrechtlich zu verfolgen und strengere Sanktionen durchzusetzen. Die Obergrenze für Strafgelder sei in Deutschland nach wie vor zu niedrig, sie beträgt derzeit eine Million Euro für Firmen, die ausländische Amtsträger bestechen. Deutschland solle sicherstellen, dass Strafen gegen Firmen eindeutig höher ausfallen als die unrechtmäßigen Gewinne.
mehr... (englisch)

Zudem hat die OECD im März eine neue Initiative vorgestellt, um die Koordination von Antikorruptions- und Transparenzinitiativen zu verbessern. Zuerst soll dies innerhalb der Mitgliedstaaten umgesetzt werden und anschließend mit anderen relevanten Akteuren wie Regierungen, internationalen Organisationen, NGOs sowie im privaten Sektor.
mehr... (englisch)

 

2. Studien zum Thema Compliance und Corporate Governance

Eine Studie der Unternehmensberatung Alvarez & Marsal von März 2011 zeigt, dass deutsche Unternehmen mit dem Thema Compliance noch immer zu leichtfertig umgehen. Compliance-Officer von 67 Unternehmen, darunter rund zwei Drittel der Dax-30-Konzerne, wurden befragt, ob eine Anlaufstelle für Mitarbeiter in Compliance-Fragen existiert, wie viele Aufpasser es im Verhältnis zur Mitarbeiterzahl gibt, wie stark ihr Durchgriff im Unternehmen ist, an wen die Organisation berichtet und wie sie mit Fällen von Fehlverhalten umgeht. Etwa ein Drittel der befragten Unternehmen hat weder ein Whistleblowing-System, bei dem Mitarbeiter anonym Verdachtsmomente mitteilen können, noch eine Ombudsstelle eingerichtet.
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Die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) stellt in ihrem „Report to the Nations” für 2010 dar, dass die Höhe der Betrugsschäden in Unternehmen durchschnittlich bei ca. 5 % des jährlichen Umsatzes lag. 80 % der Betrugsfälle wurden von Mitarbeitern in den Bereichen Rechnungslegung, operatives Geschäft, Verkauf, höheres Management, Kundendienst und Einkauf begangen. 80 % der Unternehmen veränderten oder verstärkten ihre Kontrollmechanismen nach einem Betrugsfall. Die Ergebnisse basieren auf 1.843 Fällen aus insgesamt 100 Ländern in einem Zeitraum zwischen Januar 2008 und Dezember 2009.
mehr... (englisch)

Das Center for Corporate Governance der Handelshochschule Leipzig untersucht die Entsprechenserklärungen deutscher Unternehmen nach §161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Nach einer im März veröffentlichten Studie erfüllen die DAX-Gesellschaften 97 % der Soll-Empfehlungen des DCGK, MDAX-Gesellschaften 96 %. Eine Reihe von Unternehmen zeigt Entsprechensquoten von 100 %; es gibt jedoch auch Gesellschaften mit deutlich weniger als 90 %. Abweichungen zeigen sich insbesondere in den Kapiteln 4 („Vorstand“) und 5 („Aufsichtsrat“).
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Transparency International und das New Yorker Revenue Watch Institute haben eine Studie über die Transparenzbemühungen weltweit tätiger Öl-und Gasunternehmen veröffentlicht. Bei der Untersuchung wurden die Unternehmen nach drei Kriterien durchleuchtet: allgemeine Angaben zu Anti-Korruptions-Programmen, Transparenz der Unternehmensstruktur und Darlegung der Geschäftsbeziehungen in einzelnen Ländern. An der Börse notierte Unternehmen seien insgesamt transparenter.
mehr... (englisch)

 

3. Standard IDW EPS 980 zur Prüfung von Compliance Management Systemen

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) hat am 11. März 2011 den Prüfungsstandard „Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von Compliance-Management-Systemen (IDW PS 980)“ verabschiedet. Der Leitfaden liefert den fachlichen Rahmen und ist bei Prüfungen von Compliance-Management-Systemen durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer ab Juni 2011 anzuwenden. Der IDW PS 980 wird in Heft 04/2011 der IDW Fachnachrichten abgedruckt.
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4. Dritter BKMS® Experience Day zum Thema Compliance und Hinweisgebersysteme

Der BKMS® Experience Day wurde in diesem Jahr im beeindruckenden „Haus der Commerzbank“ veranstaltet, direkt neben dem Brandenburger Tor in Berlin. Rund 90 geladene Gäste hörten hochkarätig besetzte Referate sowie eine Podiumsdiskussion zu den Themen Compliance und Hinweisgebersysteme. Key Note Speaker war diesmal Professor Dr. Klaus M. Leisinger von der Novartis Stiftung, der über das Thema „Corporate Responsibility im Lichte eines globalen Wirtschaftsethos“ sprach. Am Vortag hatten sich bereits die Kunden der Business Keeper AG zu einem vertraulichen Erfahrungsaustausch im Rahmen des Anwenderkreises getroffen. Abgerundet wurde das informative Programm durch eine exklusive Führung im Bundeskanzleramt sowie eine Schifffahrt auf der Spree mit abendlichem Get-Together.
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5. Deutsches Informationsfreiheitsgesetz wird evaluiert

Der Innenausschuss des Deutschen Bundestags hat dem Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung Speyer den Auftrag zur Bewertung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes erteilt. Die Evaluation soll im Frühjahr 2012 abgeschlossen werden. Das Anfang 2006 in Kraft getretene Informationsfreiheitsgesetz des Bundes soll die Transparenz staatlichen Handelns stärken, den Bürgern die Wahrnehmung ihrer verfassungsrechtlichen Mitwirkungsrechte auf einer verbesserten Informationsgrundlage erleichtern und die Korruptionsprävention stärken.
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6. Neues zum UK Bribery Act

Am 1. Juli dieses Jahres tritt der UK Bribery Act in Kraft. Das neue Gesetz betrifft weltweit alle Unternehmen, die ihren Sitz in Großbritannien haben oder geschäftliche Beziehungen zu Personen oder Unternehmen in Großbritannien unterhalten. Durch das neue Gesetz sollen Schmiergeldzahlungen weiterhin illegal bleiben. Geschenke, Gastfreundschaft, Agenten und Vertragsnehmer sollen stärker überprüft werden, die Unternehmenshaftung wird eingeführt. Von der britischen Regierung wurden kürzlich Orientierungshilfen zum Bribery Act veröffentlicht, die Firmen bei der Implementierung des Gesetzes behilflich sein sollen. Kritiker sehen darin eher Tipps, wie das Gesetz zu umgehen ist.
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7. Deutsche Unternehmen präsentieren ihre Nachhaltigkeit unzureichend

Deutsche Unternehmen schneiden in verschiedenen internationalen Rankings zu unternehmerischer Verantwortung eher schlecht ab. Ein Grund kann die vom deutschen Verständnis abweichende nordamerikanische Definition von guter Unternehmensführung sein. Viele Sozial- und Umweltleistungen sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und werden daher im Nachhaltigkeitsbericht, anders als bei Unternehmen des angelsächsischen Raums, nicht aufgeführt.
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8. Gesetzlicher Hinweisgeberschutz fördert Hinweisgebersysteme

Auf ihrer Tagung in Seoul haben die G20 im Rahmen des Aktionsplans zur Korruptionsbekämpfung die Zielvorgabe formuliert, bis Ende 2012 Regelungen zum Whistleblowerschutz zu erlassen und umzusetzen. Damit hat sich auch die deutsche Bundesregierung verpflichtet, bis Ende 2012 eine gesetzliche Regelung zu etablieren. Laut eines Beitrags in der Zeitschrift juve könnte dies Hinweisgebersystemen auch in kleineren Unternehmen zum Durchbruch verhelfen.
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9. Transparency International Integrity Awards 2011 - Nominierungen

Seit dem Jahr 2000 verleiht Transparency International den Integrity Award (Integritätspreis). Bis zum 30. Juni können Individuen und Organisationen für den TI Integrity Award 2011 vorgeschlagen werden. Die Kandidaten sollen mit ihrer Arbeit in erheblichem Maße dazu beigetragen haben, Korruption Einhalt zu gebieten.
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10. Veranstaltungen

Deloitte FCPA Konferenz
3. Mai, München und 5. Mai, Düsseldorf

Diese Konferenz soll eine neue Gesprächsplattform zwischen der Wirtschaft, den Strafverfolgungsbehörden und der Politik zum vertiefenden Gedankenaustausch zum Thema Korruption bzw. Verhinderung von Korruption im internationalen Geschäftsverkehr sein.

 1. Praxisforum Compliance Management: Compliance Management in Emerging Markets
5. + 6. Mai, Konstanz

Diese Veranstaltung ist eine Kooperation des Konstanz Institut für Corporate Governance und dem Anwenderrat für Wertemanagement. Anforderungen, Herausforderungen und Chancen des Compliance Managements in wichtigen Emerging Markets werden beleuchtet und diskutiert.
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Compliance Day 2011
13. Mai, München

Experten aus Wirtschaft und Recht stellen aus ihrem jeweiligen Blickwinkel Best Practices und jüngste Entwicklungen vor.
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12. Datenschutzkongress 2011
17. - 20. Mai, Berlin

Neben dem Gesetzgebungsverfahren zum Beschäftigtendatenschutz und Erfahrungsberichten zur Umsetzung der letzten Novellierung in die Praxis, werden Themen aus den Bereichen Wirtschaftsspionage, Flexible Office, Der neue Personalausweis und Social Media vorgestellt.
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Praxisdialog Compliance
19. + 20. Mai, Berlin

Die Veranstaltung von digital spirit gibt Gelegenheit für einen interessanten Erfahrungsaustausch rund um verschiedene Aspekte von Compliance-Training und Compliance-Kommunikation.
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11. Jahreskonferenz des Rates für Nachhaltige Entwicklung
20. Juni, Berlin

Unter dem Titel „… und was bedeutet Nachhaltigkeit? Der Meinungsplatz“ soll die Veranstaltung eine Bühne für neue Ideen und weitreichende Konzepte darstellen.
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11. Literatur

Korruption als Ordnung zweiter Art

Birger P. Priddat, Michael Schmid (Hrsg.)
Springer, Januar 2011. ISBN 978-3531175935

Der Autor hat in einer Studie herausgefunden, dass es bei Bestechungen neben Geld auch um die Ehre gehe. Durch das heimliche Geschäft sollen sich korrupte Menschen wichtig fühlen. Durch Bestechung übernehme der bisherige „Looser" in einer Firma oder Organisation die heimliche Leitung. Das Buch analysiert grundlegende Beziehungen illegaler oder korrupter Art als ordnungsstiftende Instanzen.
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The Prosecution and Defense of Public Corruption: The Law and Legal Strategies
Peter J. Henning, Lee Radek
Oxford University Press, März 2011. ISBN 978-0195378412

Das englischsprachige Buch bietet eine gründliche rechtliche Analyse der ungleichen Rechtsgebiete, welche zur Verfolgung von Amtsträgern aller Ebenen genutzt werden können.
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Sanktionierung von Unternehmen und Compliance
Marc Engelhart
Strafrechtliche Forschungsberichte, 2010. ISBN 978-3861138457

Die rechtsvergleichende Analyse des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts in Deutschland und den USA zeigt, wie staatliche Kontrolle durch Sanktionen zunehmend um unternehmensinterne Compliance-Maßnahmen erweitert wird.
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Corporate Social Responsibility: Einführung, Strategie und Glossar
Jan Jonker, Wolfgang Stark, Stefan Tewes
Springer Verlag, November 2010. ISBN 978-3642146886

Das Buch kombiniert eine Einführung in den Inhalt und Kontext von Corporate Social Responsibility (CSR) und Nachhaltigkeit mit einem umfassenden Glossar der wichtigsten Begriffe aus dem Themenfeld.
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Wirtschaftskriminalität
Britta Bannenberg, Jörg-Martin Jehle (Hrsg.)
Forum Verlag, November 2010. ISBN 978-3936999808

In den Beiträgen dieses Bandes werden empirische Erkenntnisse zum Zusammenhang von Wirtschaftskriminalität und Unternehmenskultur dargestellt, internationale Dimensionen von Bestechung aufgezeigt, spezifische Probleme wie Delinquenz im Gesundheitswesen und die Rechtswirklichkeit der Angestelltenbestechung beleuchtet.
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12. Zitat

Man löst keine Probleme, indem man sie aufs Eis legt.

Winston Spencer Churchill

 


 

Newsletter I/2011

 

Inhalt

1. ISO 26000: Erster internationaler Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung
2. Aktuelle Studien zu Korruption und Compliance
3. TI Integrity Awards verliehen
4. BKMS® System um Case Management erweitert
5. Whistleblowerschutz-Gesetz in Malaysia
6. Hohe Bußgelder in den USA für europäische Unternehmen
7. Bundeslagebilder veröffentlicht
8. Veranstaltungen
9. Literatur
10. Zitat

 
 
1. ISO 26000: Erster internationaler Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung

Der Leitfaden gibt Orientierungen und Empfehlungen, wie sich Organisationen jeglicher Art verhalten sollten, damit sie als gesellschaftlich verantwortlich angesehen werden. Er umfasst rund 100 Seiten und ist ausdrücklich nicht zur Zertifizierung bestimmt, sondern freiwillig in der Anwendung. Die „DIN ISO 26000“ bildet einen weltweit anerkannten Rahmen gesellschaftlicher Verantwortung in sieben Grundsätzen (Rechenschaftspflicht, Transparenz, ethisches Verhalten, Achtung der Interessen der Stakeholder, Achtung der Rechtsstaatlichkeit, Achtung internationaler Verhaltensstandards, Achtung der Menschenrechte) und sieben Kernthemen (Organisationsführung, Menschenrechte, Arbeitspraktiken, Umwelt, faire Betriebs- und Geschäftspraktiken, Konsumentenanliegen, Einbindung und Entwicklung der Gemeinschaft).
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2. Aktuelle Studien zu Korruption und Compliance
Die Umfrage „Kriminalität im öffentlichen Sektor 2010“ von PricewaterhouseCoopers in Zusammenarbeit mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg ergab, dass Kriminalität in deutschen Behörden jährlich direkte finanzielle Schäden von mindestens zwei Milliarden Euro verursacht. Dabei werden rund 20.000 Korruptionsdelikte pro Jahr gezählt. Ebenso wie in der Privatwirtschaft ist an den meisten Straftaten ein interner Täter beteiligt. Nur die Hälfte der Verwaltungen hat einen Korruptionsbeauftragten, 70% der Straftaten werden zufällig entdeckt.
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Laut einer Befragung von rund zwei Dritteln der deutschen Dax-Unternehmen durch die Unternehmensberater Alvanez & Marsal zum Thema „Compliance-Organisation und Strategie“ vertreten drei Viertel der 67 befragten Firmen einen Null-Toleranz-Ansatz gegenüber Korruption. Bei mehr als 50% der befragten Unternehmen wurde die Compliance-Abteilung als eigenes Vorstandsressort eingerichtet oder beim Vorstandschef angesiedelt.
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Transparency International veröffentlichte Ende Oktober 2010 den „Corruption Perceptions Index“. Er basiert auf einer Vielzahl von Umfragen bei Experten, in denen die Wahrnehmungen von Korruption im öffentlichen Sektor in 178 Ländern untersucht werden. Die besten Punktwerte erreichen Dänemark, Neuseeland und Singapur. Deutschland fällt einen Platz zurück auf Rang 15. Schlusslichter sind Afghanistan, Myanmar und Somalia. Berücksichtigt man eine Studie der Reporters sans Frontières zur Pressefreiheit, lässt sich feststellen, dass ein hohes Maß an Pressefreiheit mit einem guten Punktwert beim Korruptionswahrnehmungsindex korreliert, d.h. mit geringer Korruptionsanfälligkeit.
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Eine weitere Meinungsumfrage von Transparency International, das „Korruptionsbarometer 2010“, untersucht, wie rund 91.000 Menschen in 86 Ländern Korruption in unterschiedlichen Sektoren wahrnehmen. Einer von vier Bürgern weltweit hat demnach in den vergangenen zwölf Monaten Bestechungsgelder an Behörden oder Institutionen gezahlt. Rund die Hälfte gab zur Begründung an, damit Probleme umgehen zu wollen, rund ein Viertel wollte Behördenvorgänge beschleunigen.
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Am Montag wurde der „KPMG Forensic Fraud Barometer“ des Jahres 2010 für die Schweiz veröffentlicht. In den meisten untersuchten Fällen gehörten die Täter dem Management an.
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3. TI Integrity Awards verliehen

Zum zehnten Mal wurde der „Transparency International Integrity Award“ an Einzelpersonen oder Organisationen verliehen, die sich in der Korruptionsbekämpfung verdient gemacht haben. Die drei Preisträger sind der im Gefängnis verstorbene russische Rechtsanwalt Sergei Magnitsky, der Gabunese Grégory Ngbwa Mintsa von Transparency International Frankreich sowie der Attotage Prema Jayantha aus Sri Lanka.
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4. BKMS® System um Case Management erweitert

Das elektronische Hinweisgebersystem BKMS® System wurde um zwei bedeutende Module erweitert und konzentriert damit den internen Ermittlungsprozess bei Verstößen gegen Gesetze und Unternehmensrichtlinien. Eingehend auf aktuelle Marktanforderungen beinhaltet die Software nun auch ein umfassendes Reportingmodul in Form von Statistiken, Berichten und Entscheidungsvorlagen, die direkt beispielsweise für Präsentationen aufbereitet sind. Ein weiterer wichtiger Baustein ist das Case Management, welches die Verwaltung und Verknüpfung aller Informationen nach Eingang eines Hinweises und Dialog mit dem Hinweisgeber ermöglicht.
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5. Whistleblowerschutz-Gesetz in Malaysia

Um seinen Verpflichtungen gegenüber dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption nachzukommen, hat Malaysia einen Whistleblower Protection Act erlassen. Das Gesetz gibt Informanten Immunität bei den Ermittlungen der Zivil- und Strafgerichte und schützt sie vor anderen gefährlichen Nachstellungen. Auf Wunsch des Hinweisgebers kann die Strafverfolgungsbehörde eine andere Beschäftigungsstelle vermitteln. Die Implementierung wird von Experten allerdings kritisch gesehen.
mehr... (englisch)
 
6. Hohe Bußgelder in den USA für europäische Unternehmen

Die US-Behörden verfolgen Korruptionsfälle zunehmend auch außerhalb der USA. Im vergangenen Jahr mussten vor allem europäische Unternehmen nach US-Ermittlungen hohe Bußgelder zahlen oder in teure Vergleiche einwilligen. Weltweit wurden 1,5 Milliarden Dollar an Geldbußen oder in Vergleichen verhängt. Die höchste bisher verhängte Strafe zahlte Siemens im Jahr 2008 mit $800 Mio.
mehr... (englisch)
 
7. Bundeslagebilder veröffentlicht

Das Bundeskriminalamt hat die Bundeslagebilder zu Korruption sowie zu Wirtschaftskriminalität in 2009 veröffentlicht. Korruption verlagere sich zunehmend von der öffentlichen Verwaltung in die Privatwirtschaft. Die gestiegene Zahl der Fälle in der Wirtschaft sei aber auch auf verbesserte Aufdeckung zurückzuführen. Gleichzeitig zeigt das Bundesinnenministerium in einen neuen Bericht zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung, dass im selben Zeitraum 29 Verfahren wegen Korruptionsdelikten im engeren Sinne sowie wegen Betrugs und Untreue gegen Bundesbedienstete eingeleitet wurden. Betroffen seien vor allem das Verkehrsministerium, das Arbeitsministerium und das Auswärtige Amt. Korruptionsprävention sei in den einzelnen Ressorts sehr unterschiedlich ausgeprägt.
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8. Veranstaltungen

Compliance und Arbeitsrecht
9.2., Frankfurt am Main
Ziel des Seminars ist ein Überblick über die arbeitsrechtlichen Instrumente und Strategien sowie besonders compliance-relevante Materien des Datenschutzrechts.
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BKMS® Experience Day
31.3. + 1.4., Berlin
Der dritte BKMS® Experience Day findet im „Haus der Commerzbank“ direkt neben dem Brandenburger Tor statt. Diesjährige Themenschwerpunkte des Anwenderkreises sind der arbeitsrechtliche Umgang mit Hinweisgebern, die Krisenkommunikation sowie SEC-Zugriffsrechte auf deutsche Unternehmen und natürlich der intensive Erfahrungsaustausch unter den Anwendern. Am zweiten Veranstaltungstag werden Professor Dr. Klaus Leisinger (Geschäftsführer Novartis Foundation for Sustainable Development), Andreas Pohlmann (Vorstand Compliance Ferrostaal AG), Harald Prihoda (Head of Central Compliance Commerzbank AG) und andere zu den Themen Datenschutz, Internationale Compliance-Systeme, Corporate Responsibility und mehr referieren. Die Fachveranstaltung schließt mit einer Podiumsdiskussion.
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7. Deutsches CSR-Forum
5. + 6.4., Stuttgart
Unternehmensvertreter aller Ebenen werden mit Vertretern der Zivilgesellschaft, der Politik, der Medien und der Wissenschaft aktuelle Fragestellungen von Corporate Social Responsibility (CSR) und Nachhaltigkeit diskutieren und nach Lösungen suchen.
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9. Literatur

Tax Fraud & Forensic Accounting: Umgang mit Bilanzmanipulation, Korruption und Untreue
Christian Hlavica, Frank Hülsberg, Uwe Klapproth (Herausgeber)
Gabler, Januar 2011. ISBN 978-3834914293
Das Buch beschreibt den nationalen und internationalen rechtlichen Rahmen und die Besonderheiten für den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater beim Aufbau und dem Umgang mit einem Präventionssystem. Die Autoren zeigen dem Berater und Unternehmer den richtigen Umgang mit Bilanzmanipulation, Korruption und Untreue. Das Thema ist von höchster Brisanz in Unternehmen, da ein fehlendes oder unzureichendes Anti-Fraud-Management längst kein Kavaliersdelikt mehr ist.
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Korruption im geschäftlichen Verkehr - Schmiergeldzahlungen und die Folgen
Roland Pfefferle und Simon Pfefferle
Kohlhammer, Dezember 2010. ISBN 978-3170217591
Neben der strafrechtlichen Relevanz werden vor allem die vielfältigen und komplexen zivilrechtlichen Auswirkungen auf die Beteiligten und deren Beziehungen zueinander aufgezeigt. Daneben werden die steuerrechtlichen Folgen korrupter Handlungen dargestellt. Zudem werden Wege aufgezeigt, wie durch Präventionsmaßnahmen Schmiergeldzahlungen in Unternehmen zu verhindern sind.
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Korruption: Moralische Verdorbenheit oder Ergebnis falscher Strukturen
Reyk Albrecht, Nikolaus Knoepffler und Klaus-M. Kodalle (Herausgeber)
Königshausen & Neumann, November 2010. ISBN 978-3826044427
Verschiedene Wissenschaftler befassen sich mit den Themen Korruption, Ethik, Whistleblowing, Korruptionsprävention und Lobbying.
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Compliance von A - Z
Dr. Thomas Grützner und Dr. Alexander Jakob (Hrsg.)
Beck Juristischer Verlag, Oktober 2010. ISBN 978-3406606984
Das Buch erklärt eine Vielzahl von neuen Begrifflichkeiten aus den Bereichen Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht, Antikorruption, Kartellrecht, Kapitalmarkt- und Gesellschaftsrecht sowie Datenschutzrecht.
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Helden im Schatten der Gesellschaft: Zivilcourage und Whistleblowing
Antje Bultmann
Michaels-Verlag, Oktober 2010. ISBN 978-3895392290
Whistleblower nehmen es auf sich, brisante Informationen, unbequeme Nachrichten, nicht tolerierbare Gefahren zunächst in ihrem Wirkungskreis zu diskutieren und später an Vorgesetzte weiterzuleiten. Wenn das nicht möglich ist oder folgenlos bleibt, gehen sie an die Öffentlichkeit, ohne auf den eigenen Vorteil zu schauen, gegen den Trend der Zeit, gegen die etablierte Gesellschaft, gegen die Widerstände der Lobbys und der wirtschaftlichen und politischen Macht.
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10. Zitat

Werte kann man nur durch Veränderung bewahren.
 
Richard Löwenthal

 


 

Newsletter IV/2010

Inhalt

1. Neues britisches Antikorruptionsgesetz
2. Aktuelle Studien zu Compliance und Korruption
3. Neuer Anti-Korruptions-Preis für Filme
4. Internationale Anti-Korruptions-Akademie
5. Ranking der Nachhaltigkeitsberichte
6. Neue Weiterbildung zum Certified Ethics and Compliance Officer
7. Wirtschaftsethisches Engagement und neue Partner der Business Keeper AG
8. Prämien für US-Whistleblower
9. Empfehlungsbericht des nationalen CSR-Forums
10. Veranstaltungen
11. Literatur
12. Zitat

 

1. Neues britisches Antikorruptionsgesetz

Im April 2011 tritt der neue UK Bribery Act in Kraft, der auch für deutsche Gesellschaften mit Niederlassungen in Großbritannien gilt - auch dann, wenn die eigentliche Bestechung in einem Drittland stattfindet. Erstmals wird die Bestechung von Unternehmen durch Unternehmen abgedeckt sowie Schmiergeldzahlungen und das Nichtverhindern von Korruption. Firmen sind verpflichtet nachzuweisen, geeignete Maßnahmen und Prozesse gegen Korruption etabliert zu haben und haften auch für Bestechungsdelikte ihrer Kooperationspartner. Genaue Richtlinien zu angemessenen Antikorruptions-Maßnahmen sollen dem Gesetzestext zufolge vom Justizministerium herausgegeben werden.
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2. Aktuelle Studien zu Compliance und Korruption

Einer „Potenzialanalyse Compliance“ des Beratungsunternehmens Steria Mummert Consulting zufolge sehen 54 Prozent der Compliance-Beauftragten ihre Hauptaufgabe darin, ihr Unternehmen vor finanziellen Risiken wie empfindlichen Strafzahlungen für Korruptionsaffären und ausbleibenden Aufträgen zu schützen. Diese Sorge rangiere noch vor der Angst um den guten Ruf.
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Studie (kostenpflichtig)

Im jährlichen Fortschrittsbericht von Transparency International zur Umsetzung der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)-Konvention gegen Auslandsbestechung schneidet Deutschland gut ab. Transparency fordert dennoch weitergehende Reformen wie die Einführung eines Unternehmensstrafrechts, denn bisher werde Korruption nicht als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet. Zudem sollten straffällig gewordene Unternehmen vorübergehend von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen und die Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Korruptionsbekämpfung ausgebaut werden. Laut Transparency wird nur in sieben von 36 untersuchten Staaten der OECD Auslandsbestechung aktiv verfolgt.
mehr... (englisch)

Forscher der Weltbank, der London Metropolitan University und des Kieler Instituts für Weltwirtschaft zeigen in einer neuen Studie „Corruption and Productivity“, dass Unternehmen, die Bestechungsgelder zahlen, tendenziell weniger produktiv seien. Zwar sollen sie schneller an Aufträge oder Genehmigungen kommen, das Bestechungsgeld fehle jedoch an anderer Stelle: für besseres Personal, neue Maschinen oder Marketingkampagnen. In als wenig korrupt eingestuften Ländern könne Bestechung sich für einzelne Unternehmen jedoch lohnen. Wie sehr sich Korruption für ein Unternehmen auszahlt, scheint stark davon abzuhängen, wie viel die Wettbewerber in dem jeweiligen Land schmieren. Die einzelnen Volkswirtschaften leiden aber immer unter korruptem Handeln.
mehr... (englisch)

Wirtschaftskriminalität macht in Deutschland mittlerweile 80 Prozent des bekannten Schadens durch organisierte Kriminalität aus. Insgesamt weist das „Bundeslagebild" des Bundeskriminalamtes für 2009 eine Schadenshöhe von 1,08 Milliarden Euro aus. In 2008 betrug der Schaden noch 467 Millionen.
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3. Neuer Anti-Korruptions-Preis für Filme

Auf dem Kroatischen Filmfestival Motovun wurde in Zusammenarbeit mit Transparency International erstmalig der Anti-Korruptions-Preis für Filme vergeben. Preisträger ist „In the Beginning" (A l'origine) des französischen Regisseurs Xavier Giannoli.
mehr... (englisch)

4. Internationale Anti-Korruptions-Akademie gegründet

Die Internationale Anti-Korruptions-Akademie (IACA) mit Sitz in Laxenburg (Niederösterreich) wurde als erste Ausbildungsstätte weltweit zur Bekämpfung von Korruption gegründet. Initiatoren sind das United Nations Office on Drugs and Crime, die Österreichische Regierung sowie das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF). Ab Herbst 2010 werden Ermittler wie Polizisten und Staatsanwälte von erfahrenen Experten zu Vermögensrückführung, dem Nachverfolgen von Vermögensströmen oder zu Vernehmungstechniken unterrichtet. Ziel ist, die Lücken zwischen Theorie und Praxis in der Korruptionsbekämpfung zu schließen und so eine neue Generation von Experten und Multiplikatoren im Kampf gegen Korruption weltweit auszubilden.
mehr... (englisch)

5. Ranking der Nachhaltigkeitsberichte

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) und der Verein future e.V. führten ein Ranking der Nachhaltigkeitsberichte deutscher Großunternehmen durch. Als Bewertungskriterium wurde erstmalig die Korruptionsprävention einbezogen. Die BASF-Gruppe wurde für den besten Nachhaltigkeitsbericht prämiert, gefolgt von Siemens und BMW.
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6. Neue Weiterbildung zum Certified Ethics and Compliance Officer

Das Zertifikatsstudium zum Certified Ethics & Compliance Officer (CECO) wird unter Leitung von Prof. Dr. Stephan Grüninger in Kooperation der Hochschule Konstanz, der Lake Constance Business School und des Konstanz Institut für Corporate Governance (KICG) angeboten. Referenten aus Praxis und Wissenschaft (u. a. Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG) vermitteln das aktuelle juristische und ökonomische Fachwissen in den Gebieten Compliance Management, Business Ethics und Corporate Governance, berichten über praktische Erfahrungen und stellen den Wissenstransfer in die berufliche Praxis sicher. Zahlreiche Fallstudien und eine projektbezogene Abschlussarbeit runden das Angebot ab. Der Studiengang CECO richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeiter, die bereits in Compliance-Funktionen von Unternehmen tätig sind bzw. eine solche Funktion anstreben, an Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie an Unternehmensberater. Der Zertifikatsstudiengang beginnt erstmals am 31. Januar 2011.
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7. Wirtschaftsethisches Engagement und neue Partner der Business Keeper AG

Auch in diesem Jahr haben wir aktiv an der Umsetzung der zehn Global Compact-Prinzipien der United Nations mitgewirkt und dazu unseren Fortschrittsbericht veröffentlicht.
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Unser Netzwerk konnten wir durch neue Kunden und Partnerschaften mit ausgewiesenen Experten erweitern.
Digital spirit ist einer der renommiertesten Anbieter für Corporate eLearning- & eTraining-Content im deutschsprachigen Raum. Auch zum Whistleblowing und insbesondere zum BKMS® System gibt es nun ein Lernmodul.
Mit der MLT Compliance Solutions GmbH können wir das BKMS® System nun auch in Verbindung mit erfahrenen Ombudsleuten anbieten. Dr. Reinhard Preusche, ehemaliger Leiter Group Compliance der Allianz SE, und Dr. Jan-Gerrit Iken sind Anbieter von Compliance-Dienstleistungen und bilden die operative Plattform zur Auslagerung von Compliance-Funktionen.
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Wegen der schnellen Expansion in vielen Bereichen benötigen wir weitere Unterstützung für unser Team: Wir suchen eine/n HTML-Programmierer/in sowie eine/n Mitarbeiter/in in der Kundenbetreuung/Vertrieb zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
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8. Prämien für US-Whistleblower

Whistleblower sollen für die Aufdeckung illegaler Praktiken künftig Prämien in Millionenhöhe erhalten. Nach dem „Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act“ als Teil der Reformen für die Wall Street, gibt es folgenden Anreiz: Wer Dokumente zur Verfügung stellt, die zu einer erfolgreichen SEC-Untersuchung führen, erhält 10 bis 30 Prozent der Strafe, die eine Millionen Dollar übersteigt. Die Börsenaufsicht SEC rechnet damit, dass vor allem Führungskräfte und Dritte durch die hohen Summen angelockt werden. Allerdings warnen Experten, dass die Höhe der möglichen Zahlungen an Whistleblower dazu führen könnte, dass sich enttäuschte Arbeitnehmer an ihrem Arbeitgeber rächen wollen.
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9. Empfehlungsbericht des nationalen CSR-Forums

Unter der deutschen G8-Präsidentschaft im Jahr 2007 haben sich die Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, die Förderung von Corporate Social Responsibility (CSR) voranzutreiben, insbesondere um die Globalisierung nachhaltig, d. h. wirtschaftlich, sozial und ökologisch, zu gestalten. Dies hat die Bundesregierung aufgegriffen und 2008 die Entwicklung einer Nationalen CSR-Strategie angekündigt. Mit dem Bericht spricht das CSR-Forum der Bundesregierung die Empfehlung aus, einen Nationalen Aktionsplan zu erstellen und legt konkrete Vorschläge für Maßnahmen vor. So wird gefordert, die UN-Konvention gegen Korruption zu ratifizieren und deren Umsetzung voranzutreiben sowie CSR im Bereich der öffentlichen Beschaffung zu stärken.
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10. Veranstaltungen

5. Zittauer Gespräche zur Wirtschafts- und Unternehmensethik
15. + 16. Oktober, Zittau

Im Workshop wird das Thema „Unternehmensethik im digitalen Informationszeitalter" hervorgehoben. In diesem Zusammenhang werden Fragen diskutiert z. B. nach gesetzlichen Grundlagen der Datensicherheit in der Telekommunikation, nach Sicherheitsrisiken und Sicherheitsmärkten im Internet oder nach Vertrauensmanagement in der Informationsökonomie.
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Seminar Anti-Fraud Management / Compliance
1. + 2. November, Berlin

Neben juristischen Fragen der Verantwortung und Haftung von Managern und Unternehmen werden forensische Prüf-, Ermittlungs- und Interviewtechniken vermittelt, die helfen, Sicherheitsrisiken in Unternehmen, potenzielle Täter und deren Profile zu identifizieren.
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14th International Anti-Corruption Conference (IACC)
10. - 13. November, Bangkok, Thailand

Der Titel der diesjährigen Konferenz, die unter anderen von Transparency International organisiert wird, lautet „Restoring trust: Global action for transparency“.
mehr... (englisch)

Fraud Management Konferenz 2010
11. + 12. November, Hamburg

Am ersten Konferenztag werden Referenten aus Wirtschaft, Wissenschaft und staatlichen Institutionen einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Haftungsfragen sowie Lösungskonzepte für Unternehmen geben. Am zweiten Konferenztag gehen Referenten auf die Themen Compliance, Datenschutz, Fraud Prevention und Investigation ein und geben Tipps im Umgang mit kartell-, zivil-, arbeits- und strafrechtlichen Problemstellungen.
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Seminar Compliance aktuell für Compliance-Beauftragte
22. + 23. November, Frankfurt am Main

Die Frankfurt School of Finance & Management vermittelt aktuelles Wissen im Compliance-Bereich und eine Vorschau auf neue gesetzliche und aufsichtsrechtliche Entwicklungen.
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4. Konferenz „Strafverfolgung der Korruption" 2010
9. Dezember, Berlin

Transparency Deutschland und die Friedrich-Ebert-Stiftung veranstalten diese Konferenz bereits zum vierten Mal am internationalen Anti-Korruptions-Tag.
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7th Meeting of the Anti-Corruption Working Group of the United Nations Global Compact
9. + 10. Dezember, New York, USA

Die Arbeitsgruppe des UN Global Compact will diskutieren, wie die Privatwirtschaft die UN Konvention gegen Korruption weiter voranbringen kann und Wege identifizieren, die Anstrengungen aufzustocken.
mehr... (englisch)

11. Literatur

Compliance: Aufbau - Management - Risikobereiche
Britta Bannenberg et. al.
C.F. Müller, Mai 2010. ISBN 978-3811436480

Das Handbuch zeigt mit vielen Beispielen und Mustern Problembereiche und Handlungsnotwendigkeiten auf und gibt Verhaltensempfehlungen für die Praxis.
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Governance, Risk Management und Compliance: Innovative Konzepte und Strategien
Frank Keuper und Fritz Neumann
Gabler, August 2010. ISBN 978-3834915580

Vertreter aus Praxis und Wissenschaft befassen sich aus verschiedenen Perspektiven mit Corporate Governance, Risk Management und Compliance und präsentieren wegweisende Konzepte und Strategien, um die langfristige Überlebensfähigkeit von Unternehmen sicherzustellen.
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Global Compact International Yearbook 2010
macondo, Juli 2010, ISBN 978-3-9810638-5-1

Eine profunde Retrospektive der ersten Dekade des UN Global Compact, Herausforderungen des aktuellen Jahresschwerpunktes Biodiversität und Instrumente für ein adäquates Corporate Citizenship sind einige der Inhalte, die im neuen Jahrbuch thematisiert werden.
mehr... (englisch)

12. Zitat

Es dauert zwanzig Jahre, sich eine Reputation zu erwerben und fünf Minuten, sie zu verlieren. Wenn man das im Auge behält, handelt man anders.

Warren Buffet


Newsletter III/2010

 

Inhalt

1. Checkliste zur Effektivität eines Compliance-Programms
2. Europäische Resolution zum Hinweisgeberschutz
3. Aktuelle Studien zu Whistleblowing und Wirtschaftskriminalität
4. Bekämpfung von Korruption in OECD-Staaten sehr unterschiedlich
5. Investoren fordern Korruptionsbekämpfung
6. Erklärung der G-20 vom Toronto Gipfel
7. OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen werden überarbeitet
8. Auswirkungen von Korruption in Abhängigkeit des Geschlechts
9. Veranstaltungen
10. Literatur
11. Zitat

1. Checkliste zur Effektivität eines Compliance-Programms

Der FCPA Blog (Foreign Corrupt Practices Act) hat im Mai auf Grundlage der U.S. Federal Sentencing Guidelines von 2005 zwölf Fragen zur Effektivität eines Compliance Programms einer Organisation veröffentlicht. Unter anderem wird spezifiziert, dass das Compliance-Programm eine Kultur fördern soll, die die Befolgung von Gesetzen ermutigt. Ziel des klar definierten Programms müsse die Aufdeckung und Vermeidung von illegalem Verhalten sein. Zudem müsse dieses innerhalb der Organisation kommuniziert werden und es müsse ein System zum Umgang mit anonymen Hinweisen geben: „The organization shall take reasonable steps to have and publicize a system, which may include mechanisms that allow for anonymity or confidentiality, whereby the organization’s employees and agents may report or seek guidance regarding potential or actual criminal conduct without fear of retaliation.”
mehr... (englisch)

2. Europäische Resolution zum Hinweisgeberschutz

Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat im April eine Resolution zum Schutz von Hinweisgebern verabschiedet. Die Abgeordneten lobten den Mut und die Bereitschaft von Hinweisgebern, auf falsche Praktiken in ihren Organisationen hinzuweisen und damit im Interesse der Gesellschaft zu handeln. Die europäischen Staaten werden aufgefordert, ihre Gesetzgebung zu überprüfen und anzupassen, damit Hinweisgeber ausreichend geschützt werden. Ein Aspekt ist die Anonymität: „The identity of the “whistle-blower” is only disclosed with his or her consent…”
mehr... (englisch)

3. Aktuelle Studien zu Whistleblowing und Wirtschaftskriminalität

Mittelständische Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern sind die häufigsten Opfer von Betrügern aus den eigenen Reihen, so eine Studie „2010 Report to the Nations“ der Association of Certified Fraud Examiners. Zwischen 18 und 27 Monate dauere es, bis die Taten entdeckt würden - in der Mehrzahl durch anonyme Hinweise. Gerade bei kleinen Firmen fehle es an Kontrolle und Prävention durch Hinweisgebersysteme.
mehr... (englisch)

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG befragte für ihre Studie „Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2010" 300 Führungskräfte aus allen Branchen. Demnach sehen sich 80% der deutschen Unternehmen durch Wirtschaftskriminalität bedroht. Auf jeweils durchschnittlich 200 Millionen Euro schätzen die betroffenen Unternehmen ihren Schaden der letzten drei Jahre u. a. durch Korruption. Der Mittelstand jedoch unterschätzt die Bedrohung durch wirtschaftskriminelle Handlungen noch immer. Viele dieser Unternehmen wähnen sich weniger gefährdet als Großkonzerne und vernachlässigen aufgrund des Vertrauensverhältnisses zu ihren Mitarbeitern interne Kontrollsysteme. Ein Fazit der Studie lautet: „… die Bedeutung von externen und internen Hinweisgebern … essentiell für die Aufdeckung von Wirtschaftskriminalität. Investitionen in Whistleblowing-Systeme sowie Ombudsmänner sind somit von großer Bedeutung.“
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Eine im Mai im New England Journal of Medicine veröffentlichte Studie zeigt, dass Hinweisgeber zumeist durch persönliche Integrität motiviert sind, und nicht durch finanzielle Anreize. Die Aussage basiert auf Interviews mit 26 US-Whistleblowern, die alle durch Aufdeckung von Straftaten pharmazeutischer Hersteller in den Jahren 2001 bis 2009 einen Anteil der finanziellen Rückführung erhielten. Ihr Gewinn lag zwischen 100.000,- und 42 Millionen US-Dollar, im Durchschnitt bei 3 Millionen US-Dollar.
mehr... (englisch)

4. Bekämpfung von Korruption in OECD-Staaten sehr unterschiedlich

Laut dem Jahresbericht einer Arbeitsgruppe der Organisation for Economic Co-Operation and Development (OECD) haben nur 13 der 38 Nationen, die sich mit der Anti-Korruptions-Konvention verpflichtet haben, die Bestechung ausländischer Amtsträger auszumerzen, Strafen an insgesamt 148 Einzelpersonen und 77 Firmen verhängt. Zum Beipiel habe die USA zwanzig Einzelpersonen und zwanzig Firmen bestraft, während die Niederlande oder Spanien niemanden verurteilt hätten.
mehr... (englisch)

5. Investoren fordern Korruptionsbekämpfung

Eine Gruppe internationaler Investoren hat in einem Schreiben an 21 Konzerne in 14 Ländern die Verbesserung der Aufdeckung und Prävention von Korruption und Bestechung angemahnt. Diese Investorengruppe vergibt insgesamt rund 1,6 Billionen US-Dollar. Unternehmen aus acht Branchen wurden aufgefordert darzulegen, ob ihre Anti-Korruptions-Maßnahmen internationalen Reporting Richtlinien entsprächen.
mehr... (englisch)

6. Erklärung der G-20 vom Toronto Gipfel

Die Teilnehmer des G20-Gipfels betonen in ihrer Erklärung die Forderung nach Transparenz im internationalen Finanzsystem und Maßnahmen gegen Geldwäsche. Ausdrücklich wird die Ratifikation und vollständige Implementierung der UN Konvention gegen Korruption durch alle G20 Mitgliedsstaaten gefordert. Korruption bedrohe die Integrität der Märkte, untergrabe fairen Wettbewerb, verzerre die Ressourcenverteilung, zerstöre das öffentliche Vertrauen und untergrabe die Rechtsstaatlichkeit.
mehr... (englisch)

7. OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen werden überarbeitet

Die seit 1976 bestehenden OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen werden zehn Jahre nach ihrer letzten Revision derzeit in Paris überarbeitet. In den zehn Kapiteln werden Empfehlungen für verantwortliches Unternehmerverhalten bezüglich Transparenz, Arbeitsbeziehungen, Umwelt, Korruption, Verbraucherschutz, Technologietransfer, Wettbewerb und Steuern gegeben. Organisationen kritisieren, dass es bisher lediglich Empfehlungen, aber keine Sanktionsmaßnahmen gebe.
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8. Auswirkungen von Korruption in Abhängigkeit des Geschlechts

Ein Arbeitspapier „Corruption and Gender in Service Delivery: The Unequal Impacts“ von Transparency International zeigt auf, dass Korruption bei der Bereitstellung grundlegender öffentlicher Güter wie Bildung und Gesundheitsversorgung unproportional negative Auswirkungen auf Frauen und Kinder hat. Die bereits bestehende Benachteiligung in Bildung, im Gesundheitswesen, im Justizwesen und am Arbeitsmarkt von armen Frauen und Mädchen werde durch Korruption verstärkt.
mehr... (englisch)

9. Veranstaltungen

EBEN Annual Conference 2010
9. - 11. September, Trento, Italien

Das Europäische Netzwerk für Wirtschaftsethik veranstaltet seine 23. Jahreskonferenz unter dem Motto “ Which Values for which Organizations”.
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4th International Conference on Corporate Social Responsibility
22. - 24. September, Berlin

Auf der Grundlage von internationalem Austausch und wissenschaftlichem Diskurs will die Veranstaltung professionelle Trends in der CSR identifizieren und Optionen für verantwortliches Handeln in einer zunehmend globalisierten Welt zeigen.
mehr... (englisch)

The Economics of Corruption - Lecture and Workshop in Good Governance and Reform
9. - 16. Oktober, Passau

Es werden rund 100 Teilnehmer aus der ganzen Welt erwartet, darunter Studenten, Doktoranden und Praktiker. Internationale Referenten runden die interdisziplinäre Veranstaltung ab.
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10. Literatur

Strukturen der internationalen Korruptionsbekämpfung - Wie wirksam sind internationale Abkommen?
Anna-Catharina Marsch
Tectum, Dezember 2009. ISBN 978-3-8288-2119-4.

Die Autorin berichtet, wie weit die Bekämpfung von Korruption auf internationaler Ebene gediehen ist. Sie analysiert dazu die gemeinsamen Grundsätze und Konzepte der zwischenstaatlichen Abkommen und der bisherigen Rechtsprechung und überprüft, ob diese konform sind mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts.
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Compliance kompakt: Best Practice im Compliance-Management
Stefan Behringer (Hrsg.)
Erich Schmidt, Februar 2010. ISBN 978-3503120765.

Mit Best-Practice-Lösungen zu den Themen Legal Compliance und Haftung, Accounting Compliance, Tax Compliance, Health, Safety und Environmental Compliance sowie IT-Compliance will der Autor zeigen, wie Risiken begrenzt, eine wirksame Compliance-Organisation aufgebaut und die Reputation des Unternehmens gestärkt wird.
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Arbeitnehmerdatenschutz und Compliance
Gregor Thüsing
Beck Juristischer Verlag, April 2010. ISBN 978-3406604973.

Der Autor zeigt die Möglichkeiten effektiver Compliance im Spannungsfeld von reformiertem Bundesdatenschutzgesetz, Persönlichkeitsschutz und betriebllicher Mitbestimmung mit neuestem Rechtsstand.
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RESIST: Resisting Extortion and Solicitation in International Transactions International Chamber of Commerce, United Nations Global Compact, Transparency International, World Economic Forum
Die englischsprachige Sammlung von praktischen Maßnahmen zur Verhinderung und zum angemessenen Umgang mit Bestechungs- und Erpressungsversuchen soll Unternehmen beim Training ihrer Mitarbeiter helfen.
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11. Zitat

Krisen meistert man am besten, indem man ihnen zuvorkommt.

Walt Whitman Rostow (*1916), amerik. Wirtschaftswissenschaftler


Newsletter II/2010

 

Inhalt

1. Neue Adresse der Business Keeper AG
2. Stipendienprogramm „Public Policy and Good Governance”
3. Zehn Jahre Global Compact der United Nations
4. Aktuelle Studien
5. Neuer Zertifikatsstudiengang „Certified Fraud Manager“
6. CSR-Leitfaden der ISO fertig gestellt
7. Business Keeper Stipendium
8. Entwicklungshilfebanken schließen sich zur Korruptionsbekämpfung zusammen
9. Veranstaltungen
10. Literatur
11. Zitat

1. Neue Adresse der Business Keeper AG

Am 29. März ist die Business Keeper AG in die Hauptstadt umgezogen. Unsere größeren Büroräume befinden sich jetzt in der Bayreuther Straße 35 in 10789 Berlin. Das Gebäude liegt direkt am Wittenbergplatz gegenüber vom KaDeWe. Sie erreichen uns nun unter der Rufnummer +49 (0) 30 88 77 444 0.
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2. Stipendienprogramm „Public Policy and Good Governance”

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet in der Hertie School of Governance in Berlin ein neues Programm „Public Policy and Good Governance" für zukünftige Führungskräfte in Politik und Verwaltung. Das vom Auswärtigen Amt finanzierte Stipendienprogramm will gute Regierungsführung in Afrika, Lateinamerika, Südasien, Südostasien sowie in den Ländern des Nahen und Mittleren Ostens unterstützen und die Zivilgesellschaften stärken. Mit den erworbenen Kenntnissen und Erfahrungen sollen die Geförderten später dazu beitragen, in ihren Heimatländern demokratische und sozial gerechte Strukturen zu etablieren.
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3. Zehn Jahre Global Compact der United Nations

Im Jahr 1995 appellierte der damalige UN-Generalsekretär Kofi Annan an Wirtschaftsunternehmen, Regierungen und Organisationen, grundlegende Regeln und Werte in ihrer täglichen Arbeit zu berücksichtigen. Die zehn Prinzipien umfassen die Themen Menschenrechte, Arbeiterrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung. Heute zählt der Global Compact weltweit fast 8.000 Teilnehmer, auch die Business Keeper AG unterstützt den Wertepakt durch ihre aktive Mitgliedschaft seit 2002.
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4. Aktuelle Studien

„Who Blows the Whistle on Corporate Fraud?” Die US-Studie zeigt, dass Mitarbeiter mit Abstand die wichtigste Informationsquelle zur Aufdeckung von Straftaten im Unternehmen sind. Allerdings wurden 82 Prozent der Hinweisgeber, die nicht anonym blieben, versetzt oder gekündigt. Wirtschaftsprüfern ergeht es ebenso: Wenn sie Missstände öffentlich machten, wurde ihnen in 91 Prozent der Fälle das Mandat gekündigt.
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PricewaterhouseCoopers untersucht in einer Studie den Zusammenhang zwischen Compliance und Unternehmenskultur in Großunternehmen und erkennt, dass die Akzeptanz und auch der Erfolg von Compliance-Programmen und Hinweisgebersystemen entscheidend von der Unternehmenskultur abhängen. Nur ein gutes Drittel (34 Prozent) der Unternehmen hat bislang ein Hinweisgebersystem eingeführt. Einer der Haupteinwände ist die Furcht vor Denunziationen (44 Prozent). Das Missbrauchsrisiko wird jedoch überschätzt: Die Hälfte der Unternehmen berichtete über keine Vorfälle von Missbrauch.
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Eine Studie der Steria Mummert Consulting in Zusammenarbeit mit dem F.A.Z.-Institut „Managementkompass Wertemanagement“ stellt fest, dass die Hälfte der Mitarbeiter in deutschen Unternehmen nichts von den in ihrem Unternehmen festgeschrieben Werten weiß. Am besten sind Werte und Ziele auf der Managerebene bekannt, je weiter man in der Hierarchie nach unten geht, desto dünner ist dieses Wissen gesät. Im Branchenvergleich sind es am ehesten die Bankmitarbeiter, die die Wertvorstellungen ihres Unternehmens genau kennen. Auch beim Umgang mit Werten gibt es Unterschiede von Branche zu Branche: In der Gesundheitsindustrie haben kulturelle Werte den vergleichsweise höchsten Stellenwert, in der öffentlichen Verwaltung den niedrigsten.
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Das allgemeine Vertrauen der Menschen in ihre Mitmenschen sinkt, wenn die Zahl der wegen Korruption verurteilten Regierungsangehörigen steigt. Zu diesem Ergebnis kommt der US-Politikwissenschaftler Sean Richey in einer Studie, für die er in der Zeit von 2000 bis 2004 die Festnahmen von Regierungsangehörigen in 50 US-Bundesstaaten mit den Daten zum Wählerverhalten, zur politischen Partizipation und zur öffentlichen Meinung verglich. In Staaten, in denen es auch auf Ebene der Regierung Korruption gibt, schwindet demnach nicht nur das Vertrauen in die Politiker, sondern ganz allgemein in die breite Öffentlichkeit.
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Zum Thema Lobbying hat Burson-Marsteller 500 Befragungen in 15 europäischen Ländern durchgeführt. Deutlich wird die ambivalente Bewertung von Lobbying durch deutsche Politiker: Die Sachlichkeit von Informationen, Fachwissen und Argumenten der Lobbyisten wird positiv geschätzt, 61 Prozent der Befragten wünschen sich den Austausch mit Lobbyisten. Zudem wird die Tatsache, dass Lobbyisten die lokale und nationale Relevanz einer Sache deutlich machen, mit großer Mehrheit als positiv beurteilt (74 Prozent). Andererseits bestehen insbesondere in Deutschland Bedenken an den Folgen des Lobbyismus für den demokratischen Entscheidungsprozess: Mehr als die Hälfte der deutschen Befragten sehen „unzulässige Einflussnahme auf den demokratischen Entscheidungsprozess“ als negativen Aspekt von Lobbyismus an. Alle europäischen Vertreter bewerten zwei Industrien als besonders erfolgreich bei der Durchsetzung ihrer Interessen: Energieversorger und Pharmaunternehmen.
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5. Neuer Zertifikatsstudiengang „Certified Fraud Manager“

An der Frankfurt School of Finance & Management wird in diesem Jahr erstmals der einjährige Zertifikatsstudiengang zum „Certified Fraud Manager“ angeboten. Das berufsbegleitende Studium soll den Umgang mit Delikt- und Schadensfällen (Fraud Detection) und Themen wie Implementierung von Fraud Prevention vermitteln. Neben Fachwissen werden insbesondere auch Soft Skills und psychologische Aspekte gelehrt. Das erste Semester beginnt am 07. Mai 2010.
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6. CSR-Leitfaden der ISO fertig gestellt

Nach fünf Jahren Entwicklungszeit soll der internationale Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen und Organisationen von der International Organization of Standardization (ISO) im Mai vorgestellt werden: die ISO 26.000. Perfekt sei der Leitfaden zwar noch nicht, wird kritisiert, er verfüge aber über eine hohe Legitimität, da die Empfehlungen in internationalen Beratungen im Konsensprinzip entwickelt wurden. Auch unsere Partnerin Dr. Annette Kleinfeld war an der Expertenrunde zur Erstellung der Norm beteiligt.
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7. Business Keeper Stipendium

Die Business Keeper AG kooperiert mit der Steinbeis-Hochschule Berlin und lobt für den kommenden Studiengang Master of Business Administration in der Spezialisierung Governance, Risk, Fraud Management und Compliance ein Stipendium in Höhe von 14.500 Euro aus. Bewerber/innen haben die Gelegenheit, sich in den genannten Themengebieten zwei Jahre nebenberuflich weiterzubilden und zudem ein hochkarätiges Netzwerk an Experten zu erschließen. Bewerbungen bis zum 23. Juli 2010 richten Sie bitte direkt an die School GRC.
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8. Entwicklungshilfebanken schließen sich zur Korruptionsbekämpfung zusammen

Die Weltbank und vier regionale Entwicklungshilfebanken wollen eine gemeinsame Schwarzliste zum Ausschluss von Unternehmen bei Entwicklungshilfeprojekten erstellen. Die Vereinbarung soll am Freitag in Luxemburg von der Weltbank, der Inter-American Development Bank, der European Bank for Reconstruction and Development, der Asian Development Bank und der African Development Bank unterzeichnet werden. Momentan sind 162 Unternehmen und Einzelpersonen aus 25 Ländern von Projekten der Weltbank ausgeschlossen, die Asian Development Bank listet sogar 566 Unternehmen und Personen.
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9. Veranstaltungen

Anti-Korruption & Compliance Summit 2010
22. + 23.04., Frankfurt / Main

Der diesjährige Summit befasst sich mit dem Umfang und den Funktionen von Compliance-Programmen und mit der unternehmensinternen Bekämpfung von Korruption und Kartellrechtsverstößen.
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Zur Verantwortlichkeit der Compliance Officer
07.05., Leipzig

Wie soll ein dem Vorstand unterstellter Mitarbeiter gleichzeitig für gesetzeskonforme Arbeit seines Hauses sorgen? Die Thematik dieser Tagung ist seit einer Entscheidung des Leipziger Strafsenats des Bundesgerichtshofs von besonderer Bedeutung für Unternehmen. Zur Diskussion treffen sich Juristen und Wirtschaftsexperten an der Universität Leipzig.
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BKMS® Experience Day 2010
27. + 28.05., Frankfurt / Main

Der Experience Day bringt ausschließlich Praktiker aus Unternehmen und Verwaltungen zusammen. Am ersten Tag finden in geschlossenem Teilnehmerkreis Referate zum praktischen Umgang mit dem BKMS® System statt. Der zweite Tag bietet Fachvorträge zu den Themen Compliance und Hinweisgebersysteme für einen breiteren Interessentenkreis.
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EBEN Research Conference 2010
14. - 16.06., Tampere, Finnland

Das Thema der englischsprachigen Konferenz des European Business Ethics Network ist "From Theory to Practice – How does business ethics matter?"
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2010 Global Compact Leaders Summit
24. + 25.06., New York, USA

Führungskräfte aus der Wirtschaft, der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik werden erwartet, darunter Staats- und Regierungschefs sowie zahlreiche CEOs führender Wirtschaftunternehmen weltweit. Das Gipfeltreffen unter Vorsitz von UN-Generalsekretär Ban Ki-moon steht in diesem Jahr unter dem Motto „Building a New Era of Sustainability“. Im Fokus des Treffens steht der Informationsaustausch über ökologisch und sozial verantwortliche Unternehmensführung und deren Implementierung.
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10. Literatur

Corporate Social Responsibility - Gesellschaftliche Verantwortung im unternehmerischen Alltag
Arnd Hardtke und Annette Kleinfeld
Gabler, März 2010. ISBN 978-3834908063

Die Autoren greifen die zentralen Themen des CSR-Gedankens auf, stellen konkrete Umsetzungsvorschläge vor und geben einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen. Insbesondere Leser aus dem unternehmerischen Mittelstand erfahren, wie sie gesellschaftliche Verantwortung wirkungsvoll und effizient in ihrem unternehmerischen Alltag umsetzen können. Best-Practice-Beispiele aus renommierten Unternehmen zeigen anschaulich zukunftsweisende Lösungsansätze und Erfolgskonzepte.
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Global Compact Deutschland 2009 - Das Jahrbuch der UN Initiative für Corporate Social Responsibility (CSR)
Mediengruppe macondo 2010. ISBN: 978-3-9810638-8-2

Wie kann Klimapolitik nach dem gescheiterten Gipfel von Kopenhagen fortgesetzt werden? In welche Richtung steuert die CSR-Strategie der Bundesregierung? Und welche Folgen hat die Weltfinanzkrise auf das Nachhaltigkeitsmanagement von Unternehmen? Das sind einige der Fragen, die im Mittelpunkt des Jahrbuches stehen.
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Jetzt sind wir dran: Korruption in Kenia. Die Geschichte des John Githongo
Michela Wrong und Anna Latz
Bittermann, März 2010. ISBN 978-3893201402

Dieses Buch ist eine Parabel auf staatliche Macht, wie sie funktioniert, welche Abhängigkeiten und Irrationalitäten herrschen. Das alles wird an der Biographie des Protagonisten John Githongo entwickelt, der sich als Regierungsbeauftragter für Antikorruption mit direktem Zugang zum Präsidenten befand.
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Ethikrichtlinien und Whistleblowing - Arbeitsrechtliche Aspekte der Einführung eines Compliance-Systems
Mike Schulz
Verlag Peter Lang, Februar 2010. ISBN 978-3-631-59904-4

Die Untersuchung behandelt die arbeitsrechtlichen Aspekte bei der Einführung einer Ethikrichtlinie und eines Whistleblowingsystems im Rahmen des Compliance-Managements. Zentrale Fragestellung der Arbeit ist, inwieweit sich eine Verpflichtung zur Anzeige des Fehlverhaltens Dritter aus den vertragsimmanenten Nebenpflichten des Arbeitnehmers ergibt.
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Der Deutsche Corporate Governance Kodex. Am Beispiel der DAX30-Unternehmen
Sven Grabau
VDM Verlag 2009. ISBN 978-3-639-14255-6

Das Nachschlagewerk definiert allumfassend den Begriff, die Philosophie, die Entstehung und Bedeutung von Corporate Governance. Detailliert wird auf den Deutschen Corporate Governance Kodex eingegangen, auch anhand von Fallbeispielen.
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Korruption und Mitarbeiterkriminalität. Wirtschaftskriminalität vorbeugen, erkennen und aufdecken
Roger Odenthal
Gabler Verlag 2009. ISBN 978-3-8349-1385-2

Das 2005 erschienene Buch liegt in zweiter, umfassenderer Auflage vor. Es enthält Informationen, Anleitungen und Beispiele zur Prävention, Erkennung und Aufdeckung von Mitarbeiterdelikten jeweils mit engem Bezug zur Praxis.
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Asset Tracing & Recovery. The FraudNet World Compendium
Erich Schmidt Verlag 2009. ISBN 978-3-503-11660-7

Die Autoren sind Mitglieder von FraudNet, einer internationalen Vereinigung einschlägig spezialisierter Rechtsanwälte. Asset Tracing & Recovery behandelt das Aufspüren und die Rückgewinnung illegal erworbener Vermögenswerte, die von Betrügern über zum Teil schwer nachvollziehbare Wege versteckt werden. Dabei nutzen die Täter gezielt die unterschiedlichen Regelungen verschiedener Staaten.
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11. Zitat

Je mehr Bürger mit Zivilcourage ein Land hat, desto weniger Helden wird es einmal brauchen.

Franca Magnani, italienische Journalistin


 

Newsletter I/2010

Inhalt

1. Deutschland-Bericht der GRECO am Antikorruptionstag veröffentlicht
2. Aktuelle Studien zu den Themen Compliance, Korruption und Whistleblowing
3. Korruption ist wichtiges Thema der EU
4. Informationsservice der KKH-Allianz
5. BKMS® Experience Day 2010
6. Verleihung des Preises für Unternehmensethik des DNWE
7. Zusammenarbeit gegen Betrug im Gesundheitswesen
8. Veranstaltungen
9. Literatur
10. Zitat

1. Deutschland-Bericht der GRECO am Antikorruptionstag veröffentlicht

Die Staatengruppe gegen Korruption des Europarats (Greco) kritisiert in zwei Evaluationsberichten "Criminalisation of corruption" und "Transparency of party funding" die deutschen Antikorruptionsbemühungen und empfiehlt der deutschen Regierung 20 Gesetzesänderungen.

GRECO ist die für Antikorruptionskonventionen zuständige Unterorganisation des Europarates, der 45 europäische Länder und die USA angehören. Sie befasst sich nicht mit konkreten Fällen, sondern unterstützt Staaten bei Gesetzesreformen im Kampf gegen die Korruption.

Die Empfehlungen aus den Berichten umfassen beispielsweise eine Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung ebenso wie das Verbot von Spenden an Abgeordnete und Kandidaten. Alternativ könnten Abgeordnete und Kandidaten zu den Offenlegungsprinzipien verpflichtet werden, wie sie für politische Parteien gelten. Den GRECO-Experten ist bei den nationalen Abgeordneten eine „außerordentlich beschränkte Definition von Korruption" aufgefallen, die lediglich den Kauf oder Verkauf von Stimmen bei Wahlen einschließt. Zahlungen an einzelne Politiker durch Lobbyisten oder Sponsoren, die nicht mit Stimmenkauf in Verbindung stehen, sind jedoch nicht strafbar. Kritisiert wird in den Berichten zudem, dass nur die Namen von Großspendern veröffentlicht werden müssen, die pro Jahr mehr als 10.000 Euro spenden sowie die weitgehende Straffreiheit bei der Abgeordnetenbestechung.

GRECO befürwortet die Ausweitung von Tatbeständen wie aktive und passive Korruption auf ausländische Parlamentarier, Beamte und Mitarbeiter internationaler Institutionen. Dies ist nach Ansicht der Experten wichtig, weil Deutschland als bedeutende Wirtschaftsmacht stark im internationalen Handel vertreten ist.
Bis zum 30. Juni 2011 wird Deutschland die Gelegenheit eingeräumt, diese Empfehlungen rechtlich umzusetzen und anschließend über die Umsetzung zu berichten.
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2. Aktuelle Studien zu den Themen Compliance, Korruption und Whistleblowing

19 der 30 größten börsennotierten Konzerne in Deutschland haben innerhalb der vergangenen fünf Jahre ihre Überwachungssysteme (Compliance) umfangreich ausgebaut oder zentralisiert. Die Aufwertung oder Gründung der Compliance-Struktur folgte den großen Korruptions- oder Datenskandalen in Deutschland, so eine Umfrage der Financial Times Deutschland.
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Transparency International zeigt in der Untersuchung “Alternative to silence: Whistleblower protection in 10 European countries“ zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen zum Hinweisgeberschutz in zehn europäischen Staaten, dass Hinweisgeber in der Mehrheit der Länder nicht adäquat geschützt werden. Das Konzept des Hinweisgebens ist in vielen Ländern negativ konnotiert, weswegen eine Aufklärung empfohlen wird, um das Hinweisgeben zu entstigmatisieren.
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Eine Eurobarometer-Umfrage hat ergeben, dass im Durchschnitt 78 Prozent der EU-Bürger Korruption als ernsthaftes Problem in ihren Ländern empfinden. 42 Prozent halten enge Verbindungen zwischen Politik und Wirtschaft als die wichtigste Ursache für Korruption. Rund ein Drittel sind der Meinung, dass Regierungen und Politiker nicht genug tun, um Korruption zu bekämpfen, dass die Strafen für Korruption unzulänglich sind und dass es einen Mangel an Transparenz bei der Verwendung von öffentlichen Mitteln gibt.
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80 Prozent der deutschen Unternehmen sieht Wirtschaftskriminalität als ernste Bedrohung, mehr als zwei Drittel der 300 Befragten gehen davon aus, dass das Ausmaß wirtschaftskrimineller Handlungen weiter zunehmen wird. Dies geht aus der Umfrage „Wirtschaftskriminalität in Deutschland 2010“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG hervor. Die konsequente Umsetzung von Whistleblowing wird dringend empfohlen.
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  Menschen mit Macht legen häufig an andere viel höhere moralische Maßstäbe an als an sich selbst. Zu dieser Aussage kommen Psychologen der amerikanischen Northwestern University und der niederländischen Universiteit van Tilburg. Die Mächtigen sind sehr streng in der Beurteilung des Verhaltens von anderen, während sie in Bezug auf ihre eigenen Handlungen sehr nachsichtig sind. Es entwickeln aber nur jene Machtinhaber ein heuchlerisches Verhalten, die ihre Macht verliehen bekommen und nicht durch Arbeit erworben haben wie z.B. Unternehmensgründer.
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60 Prozent der Österreicher glauben, dass bei großen Wirtschaftsdeals in Österreich Korruption mit im Spiel ist. Zugleich sagen 36 Prozent der Österreicher, dass unsaubere Geschäfte zunehmen. Dies geht aus einer vom Wirtschaftsmagazin „Trend" veröffentlichten Umfrage hervor.
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Welche Faktoren beeinflussen die Korruptionsanfälligkeit eines Unternehmens im Beschaffungsprozess? Diese Frage untersuchte der Lehrstuhl für Investitionsgütermarketing und Beschaffungsmanagement an der Universität Stuttgart in einem Pre-Test. Befragt wurden Einkaufsverantwortliche kleinerer und mittlerer Unternehmen schwerpunktmäßig aus den Branchen Industrie, Energie, Handel, Technologie und Pharma. Die Korruptionsanfälligkeit wurde in vier Bereichen untersucht: Organisatorische Komplexität, Komplexität der Einkaufsprozesse, Corporate Culture sowie Internationalisierung.
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3. Korruption ist wichtiges Thema der EU

In den Fünf-Jahres-Plan der EU zur Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres (Stockholm Programm) wurde eine Anti-Korruptionsklausel aufgenommen. Das Stockholm Programm definiert die Kompetenzen der EU bei der Evaluation und Bekämpfung von Korruption in sensiblen Bereichen, die die Sicherheit der EU-Bürger betreffen.
Siim Kallas, Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für Verwaltung, Audit und Betrugsbekämpfung hat seinen Bericht “My results 2005-2009“ vorgestellt. Experten kritisieren jedoch, dass Errungenschaften in einigen Schlüsselfragen überbewertet würden. Das freiwillige EU-Lobbyregister weise zu viele Schwachstellen auf, als dass es als Erfolg verbucht werden könne. Zudem hebe Kallas’ Bericht die umfangreichen ethischen Richtlinien für EU-Beamte als Erfolg hervor. Diese mögen zwar die Wahrnehmung von potentiellen Interessenkonflikten erhöht haben. Die ethischen Richtlinien der EU-Kommission seien jedoch weiterhin lückenhaft und ihre Umsetzung wirkungslos.
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4. Informationsservice der KKH-Allianz

Eine ausführliche Sammlung gerichtlicher Entscheidungen zum Thema Abrechnungsbetrug und Korruption finden Sie auf der Internetseite der KKH-Allianz. Am 17. und 18.02. findet zudem die vierte Fachtagung „Betrug im Gesundheitswesen“ in Hannover statt. Seit rund 2 ½ Jahren kämpft auch diese Krankenkasse mit dem BKMS® System gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen.
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5. BKMS® Experience Day 2010

Nach einer gelungenen Auftaktveranstaltung im Mai 2009 in der Bertelsmann Repräsentanz in Berlin wurde der Ruf nach einem regelmäßigen Treffen von Anwendern und Interessenten des BKMS® Systems laut. Dem wollen wir folgen und organisieren den diesjährigen BKMS® Experience Day mit Unterstützung der Fraport AG am Flughafen in Frankfurt am Main wieder für einen geschlossenen Teilnehmerkreis.

Der von unseren Kunden initiierte Anwenderkreis trifft sich am 27.05. ab Mittag, um Fachthemen der Umsetzung zu erörtern. Anschließend findet ein Get-Together statt, zu dem auch die Teilnehmer des Folgetages eingeladen sind. Beide Veranstaltungen werden im sehr repräsentativen DaVinci-Haus durchgeführt, einem speziell schallisolierten Bau gleich neben der Start- und Landebahn des Frankfurter Flughafens.

Am Folgetag, dem 28.05. von 9 bis 15 Uhr, werden wir wie schon im Vorjahr Experten zum Thema Compliance und Whistleblowing zusammenbringen, um gemeinsam aktuelle Themen zu diskutieren. Das Veranstaltungsprogramm wird im März feststehen.
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6. Verleihung des Preises für Unternehmensethik des DNWE

Das Deutsche Netzwerk Wirtschaftsethik (DNWE) hat seinen Preis für Unternehmensethik 2009 an zwei Organisationen verliehen: die Business Social Compliance Initiative (BSCI) und den mittelständischen Meeresfrüchte-Spezialisten Ristic AG.
Der Preis für Unternehmensethik wird seit dem Jahr 2000 im Zweijahresturnus an beispielgebende Initiativen um die praktische Ausgestaltung der Unternehmensethik vergeben.
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7. Zusammenarbeit gegen Betrug im Gesundheitswesen

Als erstes Bundesland geht Bremen mit einer Clearingstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen vor. Die gemeinsame Prüfstelle von Ärztekammer, Kassenärztlicher Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft soll Verträge und Absprachen zwischen Kliniken und niedergelassenen Ärzten prüfen und beide Seiten bei neuen Abschlüssen beraten, um unzulässige Praktiken im Zusammenhang mit den sogenannten Kopfpauschalen und Zuweiserprämien aufzudecken.
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8. Veranstaltungen

5th European Forum on Anti-Corruption
26. + 27.01., Frankfurt / Main
Es wird über den gesteigerten Einfluss der Behörden aus den USA und Europa informiert und bewährte Verfahren zur Risikominimierung für Unternehmen werden vorgestellt.
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 Praxisdialog Compliance
28. + 29.01., Berlin
Die Unterstützung von Unternehmen beim Training und bei der Kommunikation von Compliance-Themen ist ein Schwerpunkt der digital spirit GmbH. Die Veranstaltung bietet eine Gelegenheit für einen Erfahrungsaustausch rund um verschiedene Aspekte von Compliance-Training und -Kommunikation. Referenten aus renommierten Unternehmen geben mit praxisnahen Vorträgen Impulse für anregende Diskussionen.
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Sustainable values for valuable sustainability - about ambiguity and cultural interpretations of responsibility (Nachhaltige Werte für wertvolle Nachhaltigkeit - über die Mehrdeutigkeit und kulturelle Deutung von Verantwortung)
05. + 06.02., Florenz, Italien
Mit diesem Workshop will der Club of Florence einen intellektuellen Austausch und Netzwerkaufbau zum Thema unterstützen. Es wird die Frage zur Vereinbarkeit von strategisch-ökonomischen und ethischen Kriterien aufgeworfen.
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Compliance durch Wertemanagement
22.02., Frankfurt / Main
Professionelles Wertemanagement ist notwendig, um ein gesetzes- und regelkonformes Handeln des Managements und der Mitarbeiter bei ethisch zweifelhaften Entscheidungen zu gewährleisten. Somit entwickelt sich das Wertemanagement zu einem unverzichtbaren Bestandteil einer effizienten Compliance-Organisation.
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9. Literatur

Handbuch Compliance-Management
Josef Wieland, Roland Steinmeyer, Stephan Grüninger
Verlag Erich Schmidt, Januar 2010. ISBN 978-3503120574
Die Verfasser erläutern, welchen Charakter und welche Mindestanforderungen ein erfolgreiches Compliance-Management in Wirtschaft und Verwaltung heute erfüllen muss, um glaubwürdig, effizient und effektiv zu sein. Darüber hinaus thematisieren die konzeptionellen und zugleich praxisorientierten Beiträge auch die noch offenen Fragen an das Compliance-Management. Kenan Tur, Vorstand und Gründer der Business Keeper AG, hat den Fachbeitrag zum Thema Hinweisgebersysteme geschrieben.
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Whistleblowing: Handlungsempfehlungen für eine nutzenstiftende Umsetzung in deutschen börsennotierten Unternehmen
Jessica Donato
Peter Lang Verlag August 2009. ISBN 978-3631595596
Die bestehenden Kontroll- und Überwachungsmechanismen in deutschen börsennotierten Unternehmen sind nach wie vor unzureichend. Um diesem Defizit entgegenzuwirken, untersucht die Autorin mit dem Whistleblowing ein Instrument, welches, durch die Einbeziehung der Unternehmensangehörigen als interne Hinweisgeber, dazu geeignet ist, den genannten Missständen schon frühzeitig zu begegnen und dabei gleichzeitig öffentlichkeitswirksame und für die Unternehmen rufschädigende Skandale vermeiden hilft.
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Aufdeckung wirtschaftskrimineller Handlungen durch den Wirtschaftsprüfer
Thorsten Melcher
Josef Eul Verlag August 2009. ISBN 978-3-89936-832-1
In seiner Dissertation erwähnt der Autor als erfolgreiches Beispiel für Whistleblowing das BKMS® System im Einsatz beim Landeskriminalamt Niedersachsen.
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Prävention von Wirtschaftskriminalität in Unternehmen
André Amend
Diplomica Verlag August 2009. ISBN 978-3836665018
Nach einer Darstellung der am häufigsten vorkommenden Wirtschaftsdelikte und die dadurch verursachten Schäden werden Ursachenmodelle vorgestellt und aufgezeigt, wer die Täter sind, warum sie so handeln und woher sie in der Regel kommen. Begünstigende Umstände bzw. Risikofelder für wirtschaftskriminelle Handlungen werden ebenso beleuchtet wie Instrumente zur Prävention von Wirtschaftskriminalität: Whistleblowing, das Interne Überwachungssystem mit Interner Revision, das internal control Konzept nach COSO und das Audit Committee. Der dritte große Abschnitt widmet sich der Unternehmenskultur.
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Economic Gangsters
Raymond Fisman und Edward Miguel
Campus Verlag August 2009. ISBN 978-3593389738
Dieses Buch erklärt, wie Korruption, Armut und Kriminalität miteinander verflochten sind und auf welche Weise Wirtschaftsverbrechen nachhaltig bekämpft werden kann.
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Korruption und neue Staatlichkeit: Perspektiven sozialwissenschaftlicher Korruptionsforschung
Carsten Stark und Christian Lahusen
Verlag Books on Demand Dezember 2009. ISBN 978-3839112267
Die Beiträge dieses Sammelbandes verdeutlichten, dass Korruption ein eminent wichtiges und spannendes soziologisches Thema darstellt.
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Die Information des Aufsichtsrats durch die Mitarbeiter: Whistleblowing und Mitarbeiterbefragung als Mittel zur Verbesserung der Informationsasymmetrien in der AG
Kathrin Korte
Verlag Peter Lang September 2009. ISBN 978-3631592281
Die Frage der Informationsversorgung des Aufsichtsrats in der Aktiengesellschaft ist seit Jahrzehnten Gegenstand von Diskussionen in der rechtswissenschaftlichen Literatur und der Gesetzgebung. Schwerpunkt der Diskussion ist seit einigen Jahren die Frage, ob die Informationsversorgung des Aufsichtsrats durch den Vorstand ausreicht, oder ob und in welchem Umfang es einer vorstandsunabhängigen Information des Aufsichtsrats bedarf.
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10. Zitat

Vertrauen ist für alle Unternehmungen das größte Betriebskapital, ohne welches kein nützliches Werk auskommen kann. Es schafft auf allen Gebieten die Bedingungen gedeihlichen Geschehens.

Albert Schweizer

 

 
 

Newsletter IV/2009

 

Inhalt

1. BGH-Urteil: Compliance-Beauftragte haften für die Einhaltung von Strafvorschriften durch Dritte
2. Aktuelle Studien und Statistiken zu Korruption und Wirtschaftskriminalität
3. Großes Informationsangebot auf der neuen Business Keeper-Webpage
4. Ludwig Erhardt-Preis für Dissertation in der Korruptionsforschung
5. OLAF und Weltbank kooperieren bei der Bekämpfung von Entwicklungshilfebetrug
6. Neue Gesetze und Gerichtsurteile zu den Themen Whistleblowing und Compliance
7. Whistleblowing in Indonesien mit dem BKMS® System
8. Neues Bundesdatenschutzgesetz betrifft auch die Korruptionsbekämpfung
9. Veranstaltungen
10. Literatur
11. Zitat 

 1. BGH-Urteil: Compliance-Beauftragte haften für die Einhaltung von Strafvorschriften durch Dritte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 17. Juli (Aktenzeichen: 5 StR 394/08) den Leiter einer Rechtsabteilung und Revision wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Der Angeklagte war über ein Delikt in seinem Unternehmen informiert, unterrichtete jedoch weder seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den Vorstandsvorsitzenden noch ein Mitglied des Aufsichtsrats. Der BGH stellte allerdings heraus, dass im entschiedenen Fall folgende Besonderheiten bestehen: Das Unternehmen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und die vom Angeklagten nicht unterbundene Tätigkeit bezog sich auf den hoheitlichen Bereich des Unternehmens.

Das Gericht erwähnt in seinem Urteil daneben explizit Compliance Officer in Unternehmen: Deren Aufgabengebiet sei die Verhinderung von Rechtsverstößen, insbesondere von Straftaten, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden und diesem erhebliche Nachteile durch Haftungsrisiken oder Ansehensverlust bringen können. Derartige Beauftragte würde regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht im Sinne des § 13 StGB treffen, solche im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Unternehmensangehörigen zu verhindern. Dies sei die notwendige Kehrseite ihrer gegenüber der Unternehmensleitung übernommenen Pflicht, Rechtsverstöße und insbesondere Straftaten zu verhindern. Unterlässt der Compliance Officer die erforderlichen präventiven Maßnahmen, mache er sich eventuell selbst strafbar.

Compliance Officer müssen zukünftig dringend Acht geben, dass ihre Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse präzise im Arbeitsvertrag oder in einer Stellenbeschreibung geregelt werden. Zudem könnten haftungsbeschränkende Maßnahmen wie D&O-Versicherung sowie eine Strafrechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
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2. Aktuelle Studien und Statistiken zu Korruption und Wirtschaftskriminalität

In ihrer Studie „Wirtschaftskriminalität 2009 - Sicherheitslage in deutschen Großunternehmen“ zeigt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter der Leitung von Prof. Dr. Kai Bussmann, dass Wirtschaftskriminalität inzwischen die Mehrheit der deutschen Großunternehmen betrifft: 61% gaben an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren zum Opfer von Wirtschaftsdelikten geworden sind. Der finanzielle Verlust beträgt 2009 durchschnittlich 5,57 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RölfsPartner und die Universität Leipzig unter Leitung von Prof. Dr. Hendrik Schneider haben eine Studie zu Täterprofilen von Wirtschaftskriminellen herausgebracht: „Der Wirtschaftsstraftäter in seinen sozialen Bezügen“. Dazu wurden die Urteile der drei Berliner Wirtschaftsstrafkammern aus dem Jahr 2007 sowie Praxisfälle analysiert. Grundsätzlich unterscheiden die Experten zwischen Tätern, die eine Gelegenheit ergreifen, und solchen, die gezielt die Gelegenheit zur Tat suchen. Aus den Merkmalen bestimmen die Autoren vier Idealtypen. Da Krisenzeiten den Nährboden für Wirtschaftsdelikte schaffen, werden aus dem Zusammenspiel von Tatgelegenheit und Persönlichkeitsstruktur zudem Handlungsempfehlungen für Unternehmen abgeleitet.
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Ebenso hat sich die Hochschule Pforzheim in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers in der Studie „Wirtschaftskriminalität: Eine Analyse der Motivstrukturen“ mit den Täterprofilen von Wirtschaftskriminellen auseinandergesetzt. Es wurden qualitativ-psychologische Interviews mit Wirtschaftsstraftätern in verschiedenen Vollzugsanstalten geführt, Gerichtsakten systematisch analysiert und ausgewertet. Aus bestimmten Charakteristika, die sich über verschiedene Fälle hinweg wiederholten, wurden fünf Täterprofile entwickelt.
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63% der europäischen Finanzunternehmen verzeichnen Schäden durch Compliance-Verstöße; der Betrug durch eigene Mitarbeiter zählt dabei zu den größten Risiken. Um diesen Verstößen auf die Spur zu kommen, erweisen sich interne Hinweise als besonders Erfolg versprechend, doch solche Hinweisgebersysteme sind nicht einmal in der Hälfte der deutschen Finanzinstitute verankert. Zu diesem Ergebnis kommt die Hamburger Steria Mummert Consulting in ihrer Studie „Wirtschaftskriminalität in der Finanzbranche“.
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Das Beratungsunternehmen kommt in einer weiteren Studie „Managementkompass Wertemanagement“ zu dem Schluss, dass gut jede zweite Fach- und Führungskraft in Deutschland die Kriterien der hauseigenen Unternehmenskultur nicht benennen kann.
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Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat seinen „Jahresbericht 2009“ veröffentlicht. 450 Millionen Euro an veruntreuten EU-Geldern wurden sichergestellt; mehr als die Hälfte der Verdachtsfälle betrafen Belgien, Bulgarien, Deutschland, Großbritannien, Italien und Rumänien. Kritik übt OLAF vor allem an den Mitgliedsländern Bulgarien und Rumänien: Die Brüsseler Kommission hatte im vergangenen Jahr zunächst Bulgarien und anschließend Rumänien wegen Korruption und organisierter Kriminalität EU-Gelder in Millionenhöhe gesperrt. Die Zahl der beim OLAF eingegangenen Hinweise hat erneut deutlich zugenommen (ein Anstieg um 85% seit 2003). Wichtigste Informationsquelle sind die Mitgliedstaaten und einzelne Hinweisgeber.
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Im neuesten „Global Corruption Report“ (GCR 2009) von Transparency International wird die Angebotsseite der Korruption, die Privatwirtschaft, in den Fokus gestellt. Der Bericht legt dar, wie korrupte Praktiken den fairen Wettbewerb unterminieren, wirtschaftliches Wachstum hemmen und letztlich die Existenz der Unternehmen gefährden. Korruption führt zudem zu sinkender Arbeitsmoral sowie zu Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern. Gleichzeitig steigen die Risiken, erwischt zu werden; so mussten Unternehmen wegen korrupter Praktiken allein in den letzten zwei Jahren Milliarden an Bußgeldern zahlen.
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Im „Bundeslagebild Korruption 2008“ zeigt das Bundeskriminalamt, dass vor allem im Bau- und Dienstleistungsgewerbe unverändert bestochen wird, um Aufträge zu erlangen. Im Jahr 2008 wurde eine deutliche Zunahme der Korruption in der Privatwirtschaft festgestellt, während der Anteil der polizeilich bekannt gewordenen Fälle in der öffentlichen Verwaltung stark zurückgegangen ist. Möglicherweise könnte diese Entwicklung in einer zunehmenden Sensibilität und Aufklärungsbereitschaft der Privatwirtschaft als Folge der in der Vergangenheit geführten öffentlichkeitswirksamen Korruptionsverfahren begründet sein.
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3. Großes Informationsangebot auf der neuen Business Keeper-Webpage

Die Business Keeper AG hat nach einem Relaunch ihrer Internetpräsenz das Informationsangebot weiter ausgebaut. In der Rubrik „Wissen“ finden Sie umfangreiche Informationen, Literaturtipps und Statistiken zu den Themen Whistleblowing, Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsethik. Zudem sind zahlreiche Fachartikel beispielsweise zu Gesetzen, zu Täterprofilen, zum Datenschutz oder zur Betriebsratsarbeit abrufbar.
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4. Ludwig Erhardt-Preis für Dissertation in der Korruptionsforschung

Eine der bedeutendsten Auszeichnungen in Deutschland für Promotionsarbeiten in den Wirtschaftswissenschaften erhielt in diesem Jahr Dr. Tanja Rabl von der Universität Bayreuth. Ihre empirischen Untersuchungen arbeiten insbesondere die person- und situationsbezogenen Faktoren heraus, die bei Mitarbeitern privater Unternehmen die Bereitschaft zum korrupten Handeln fördern. Zudem ermittelt Tanja Rabl typische Strategien, mit denen korrupte Akteure ihre Handlungsweisen nachträglich rechtfertigen und leitet konkrete Maßnahmen ab, mit denen Unternehmen korrupten Handlungsweisen vorbeugen können. Die Dissertation wurde von der Business Keeper AG finanziell unterstützt.
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5. OLAF und Weltbank kooperieren bei der Bekämpfung von Entwicklungshilfebetrug

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF und die Vize-Präsidentschaft für Integrität der Weltbank haben im Juni in Brüssel ein Übereinkommen unterzeichnet, gemeinsam gegen Betrug bei der Vergabe und Verwendung von Entwicklungshilfe zu kämpfen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind die weltgrößten Geber von Entwicklungshilfe. Die Weltbank wiederum ist in ihrer Rolle als Projektleiter Treuhänder bedeutender Finanzmittel der EU. Die Kooperationsvereinbarung wird einen direkten Informationsaustausch und eine Zusammenarbeit der Ermittler beider Institutionen in den Bereichen Betrugs- und Korruptionsbekämpfung ermöglichen.
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6. Neue Gesetze und Gerichtsurteile zu den Themen Whistleblowing und Compliance

Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli (BGBl I 2009, 2509) ist am 5. August in Kraft getreten. Insbesondere wurden Vorgaben für die Festsetzung der Vorstandsvergütung formuliert, die nun auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten ist. Variable Vergütungsbestandteile sollen zukünftig eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben und Fehlentwicklungen können auch zu einer Herabsetzung der Vorstandsvergütung führen. Das gilt der Gesetzesbegründung zufolge nicht nur für börsennotierte, sondern auch für nicht börsennotierte Aktiengesellschaften.

Ferner enthält das Gesetz Änderungen im Hinblick auf die Offenlegung und Kontrolle von Vorstandsbezügen, die für mehr Transparenz sorgen sollen sowie die Festsetzung eines zwingenden Selbstbehalts bei der D&O-Versicherung.
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Wie in unserem ersten Newsletter dieses Jahres berichtet, wurde ein Gesetzesentwurf zur Teilrevision des Schweizer Obligationenrechts eingebracht. Im Juli hat der Schweizer Nationalrat nun den Schutz von Whistleblowern beschlossen. Damit erhält der Bundesrat den Auftrag zur Erarbeitung eines Gesetzesartikels, der Personen, welche im Umfeld von Korruptionsdelikten Hinweise gegen ihren Arbeitgeber geben, vor einer ungerechtfertigten Entlassung schützt. Gemäß der nun vereinbarten Formulierung und entgegen der ursprünglichen Motion darf ein Whistleblower erst als Ultima Ratio Unregelmäßigkeiten an die Öffentlichkeit tragen.
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In einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Januar  (Aktenzeichen 9Sa572/08) wird festgestellt: Nimmt ein Mitarbeiter von einem für seinen Arbeitgeber tätigen Dienstleister ein teures Geschenk (hier eine VIP-Lounge-Eintrittskarte für ein Fußballspiel) an, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Vorteil muss nicht dazu bestimmt, sondern nur geeignet sein, ihn in seinem geschäftlichen Verhalten zugunsten Dritter zu beeinflussen. Und zwar unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer den Arbeitgeber schädigenden Handlung kommt.
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7. Whistleblowing in Indonesien mit dem BKMS® System

Seit August können auch die rund 210 Millionen Bürger Indonesiens etwas gegen Korruption in ihrer Regierung und Wirtschaft tun: Mit Unterstützung der GTZ (Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit) und des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) wurde das internetbasierte Hinweisgebersystem BKMS® System landesweit installiert, das jedem Einzelnen ermöglicht, Korruption auch vollkommen anonym an die Anti-Korruptionsbehörde KPK (Komisi Pemberantasan Korupsi) zu melden. Die Einführung des BKMS® Systems rief ein großes Medienecho hervor; das Angebot wird bereits sehr gut genutzt.

Die Anonymität des Hinweisgebers ist vor allem dort wichtig, wo Bekämpfer der Korruption Bedrohung durch die delinquenten Akteure fürchten müssen; Indonesien liegt im Ranking von Transparency International relativ weit hinten auf Platz 126 von 180. Dieser „Corruption Perceptions Index (CPI)“ listet Länder nach dem Grad auf, in dem dort Korruption bei Amtsträgern und Politikern wahrgenommen wird.

Vor drei Jahren wurde das Hinweisgebersystem BKMS® System bereits in Kenia für einen vergleichbaren Anwendungsbereich implementiert und wird seitdem sehr erfolgreich genutzt.
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8. Neues Bundesdatenschutzgesetz betrifft auch die Korruptionsbekämpfung

Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom 1. September haben sich die Regeln zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten im Unternehmen geändert. Für die Aufdeckung doloser Handlungen durch interne Abteilungen oder externe Dienstleister sind insbesondere die Neufassung des § 32 BDSG (Arbeitnehmerdatenschutz) und die Änderung des § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) zu beachten.

Der § 32 BDSG findet Anwendung bei Beschäftigtenverhältnissen und verdrängt die in diesen Fällen bislang anzuwendenden Vorschriften des § 28 BDSG. Auch zur Aufdeckung von Straftaten und Bekämpfung von Korruption dürfen Arbeitgeber die Daten des Arbeitsnehmers nur dann für eine elektronische Überprüfung verwenden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Die Verdachtsmomente sind zu dokumentieren.

Der § 11 BDSG thematisiert die Fremdbeauftragung, bei der personenbezogene Daten durch Dritte ausgewertet werden. Neben der Pflicht zur schriftlichen Auftragsvergabe besteht nun auch Formzwang in Bezug auf die inhaltliche Darstellung des Auftrags. Der Auftraggeber muss die Einhaltung des Datenschutzes beim Auftragnehmer regelmäßig überprüfen.

Bei der Verwendung personenbezogener Daten zur Korruptionsbekämpfung ist nun wichtig, sich frühzeitig mit allen Beteiligten innerhalb und außerhalb des Unternehmens abzustimmen. Revisionsmitarbeiter sollten den innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten, Betriebsrat und zuständige Aufsichtsbehörden rechtzeitig über ihr Vorgehen informieren und außerdem Ziel der Aktion, alle Beteiligten und Vorgehensweisen genau dokumentieren.
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9. Veranstaltungen

Fachkonferenz für Journalisten: Korruption aufdecken
30. Oktober - 01. November, Berlin
Vor welchen Herausforderungen Journalisten stehen, die Korruptionsfälle aufdecken wollen, welche Recherchetechniken und Wege es gibt, soll in der Fachkonferenz geklärt werden.
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3rd Session of the Conference of the States Parties to the United Nations Convention against Corruption
9. - 13. November, Doha, Katar
Länder, welche die UN Konvention gegen Korruption unterzeichnet und ratifiziert haben, entsenden hochrangige Delegierte zur Diskussion über die Kontrolle der Implementierung, Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung und benötigte Hilfen.
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Transparency International, Verein zur Korruptionsbekämpfung und WU Wien: Podiumsdiskussion Compliance- mehr als ein Schlagwort?
30. November 2009, Wien, Österreich
Compliance-Regeln – die Richtlinien für ethisch verantwortungsvolles Handeln –  werden für Unternehmungen immer wichtiger. Neben mitarbeiterbezogenen Themen und der Ökologie – beides unter Corporate Social Responsibility zusammengefasst – erfordert nachhaltiges Wirtschaften auch das Bekenntnis zu integrem Wirtschaften. Hier wird zu einer Diskussion dieses aktuellen Themas mit namhaften Experten eingeladen, auch die Business Keeper AG nimmt an dieser Veranstaltung teil.
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ACFE und DIIR: Anti-Fraud Tagung 2009
30. November - 01. Dezember, Kassel
Die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) German Chapter veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR)-Arbeitskreis „Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen“ erstmals eine Tagung zum Thema Fraud. Unter dem Motto „Ganzheitliches Anti-Fraud Management in Theorie und Praxis“ werden die Prozesse Fraud Prevention und Fraud Detection im Gesamtkonzept sowie einige der relevanten Anwendungen, Systeme und Werkzeuge vorgestellt. Auch Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, wird hier seine Expertise vortragen.
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10. Literatur

Weiße Kittel, dunkle Geschäfte: Im Kampf gegen die Gesundheitsmafia
Dina Michels
Rowohlt, September 2009. ISBN 978-3871346439
Die Autorin ist Chefermittlerin der KKH-Allianz und deckt mit ihrem Team illegale Machenschaften von Ärzten, Apothekern, Sanitäts- und Krankenhäusern auf. Anhand zahlreicher unveröffentlichter Fälle zeigt sie, wie die Betrüger vorgehen - und wie unser Gesundheitssystem dies sogar begünstigt. Die KKH-Allianz setzt zur Unterstützung der Betrugsbekämpfung das BKMS® System ein.
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Compliance und Arbeitsrecht
Anja Mengel
C. H. Beck 2009. ISBN 978-3-406-58118-2
Die Autorin stellt die arbeitsrechtlichen Aspekte bei der Implementierung und Durchsetzung von Compliance- und Ethikrichtlinien vor. Außerdem werden ausgewählte Compliance-relevante Arbeitsgebiete wie der Persönlichkeitsschutz, der Datenschutz und die Telekommunikationssicherheit erläutert.
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Whistleblowing: Wirksame Korruptionsprävention durch Einsatz anonymer Hinweisgebersysteme am Beispiel deutscher Krankenhäuser
Martin Lehne
VDM Verlag Dr. Müller, Januar 2009. ISBN-13: 978-3639118599
Im Rahmen des vorliegenden Buches soll am Beispiel deutscher Krankenhäuser gezeigt werden, inwieweit implementierte anonyme Hinweisgeber- bzw. Whistleblowingsysteme, an die korrupte Handlungen anonym gemeldet werden können, als Instrument der Compliance Korruption präventiv verhindern können.
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Korupsi – Korruption in Indonesien
Simon L. Koenen
Kellner-Verlag 2009. ISBN 978-3-939928-06-5
Dieses Buch skizziert auf persönliche und einfache Art und Weise die grenzüberschreitende Problematik der systematischen Korruption in Entwicklungsländern für deutsche wie europäische Unternehmen bei Auslandsgeschäften.
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Global Compact International Yearbook 2009 (englisch)
Das internationale Global Compact Jahrbuch ist ein nicht-kommerzielles Projekt aller Teilnehmer, der gesamte Gewinn der Buchverkäufe geht an die Global Compact Stiftung. Hauptthemen dieser Einführungsausgabe sind der Klimawandel und die globale Finanzkrise.
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Die korrupte Republik: Über die einträgliche Kungelei von Politik, Bürokratie und Wirtschaft
Hans-Martin Tillack
Verlag-Hoffmann und Camp 2009. ISBN 978-3455501094
Korruption gedeiht, wo das Geheimnis regiert - und unter den Mächtigen Deutschlands gibt es viele Geheimnisträger. In der Korruptionsbekämpfung ist die Bundesrepublik ein Entwicklungsland. Dubiose Geschäfte, oft auf Kosten des Steuerzahlers, sind zum Alltagsphänomen geworden, doch die Politiker tun immer noch so, als hätten sie damit nichts zu tun. 
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11. Zitat

Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

Mahatma Gandhi

 

 


 

Newsletter III/2009

 

Inhalt

1.  Neue Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex
2.  Internationale Transparenzinitiative zur Bekämpfung von Korruption im Bausektor
3.  Erster BKMS® Experience Day erfreut sich positiver Resonanz
4.  Aktuelle Korruptionsstudien
5.  Schwarze Liste der Weltbank
6.  Whistleblower-Preis an ehemalige Frankfurter Steuerfahnder verliehen
7.  UN Global Compact mahnt Ratifizierung der Konvention gegen Korruption
8.  Informationsfreiheitsbeauftragte fordern Whistleblowerschutz
9.  Veranstaltungen
10.  Literatur
11.  Zitat

1. Neue Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex

In ihren Sitzungen am 29. Mai und 18. Juni hat sich die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex auf weitere Maßnahmen zur Begrenzung von Managergehältern geeinigt. Bei der Ausgestaltung der variablen Vergütungsteile soll sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Kein Vergütungsbestandteil darf zum Eingehen unangemessener Risiken verleiten.
Der Gesetzgeber hat am 18. Juni mit dem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) die Kodexformulierung in das Aktiengesetz übernommen, wonach der Aufsichtsrat bei den variablen Vergütungsbestandteilen für Vorstände für außerordentliche Entwicklungen grundsätzlich eine Begrenzung (Cap) einzuführen hat.
Zudem wurden unter anderem folgende Änderungen in den Kodex aufgenommen: In einer D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Für den Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat desselben Unternehmens ist eine zweijährige Karenzfrist vorgesehen, mit Ausnahme von Familienunternehmen. Vorstandsmitglieder einer börsennotierten Gesellschaft sollen künftig nicht mehr als drei Aufsichtsratsmandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen.
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2. Internationale Transparenzinitiative zur Bekämpfung von Korruption im Bausektor

PricewaterhouseCoopers und britische Nichtregierungsorganisationen haben die Construction Sector Transparency Initiative (CoST) ins Leben gerufen, die Korruption bei Bauvorhaben des öffentlichen Sektors weltweit durch die Veröffentlichung von Informationen verhindern soll. CoST stellt für die teilnehmenden Länder, darunter beispielsweise Vietnam, Tansania und Sambia, ein Team bereit, das hilft, die relevanten Informationen zu veröffentlichen, so dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, die ursprünglichen Vorhaben mit den Ergebnissen zu vergleichen. Geldgeber sind unter anderem die Weltbank und Großbritannien.
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3. Erster BKMS® Experience Day erfreut sich positiver Resonanz

Am 28. Mai fand der erste BKMS® Experience Day in der Bertelsmann Repräsentanz, Unter den Linden 1, in Berlin statt. Rund 70 Teilnehmer aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft hörten Referate zu verschiedenen Aspekten des Wertemanagements, Compliance und Whistleblowing sowie eine Podiumsdiskussion.
Der Experience Day wurde für einen geschlossenen Teilnehmerkreis durchgeführt, um einen offenen Austausch zwischen den Anwendern des BKMS
® Systems zu den Themen Compliance und Hinweisgebersysteme zu ermöglichen.
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4. Aktuelle Korruptionsstudien

Eine am 19. Juni veröffentlichte Studie von Transparency International „Transparency in Reporting on Anti-Corruption“ hat ergeben, dass die meisten führenden Unternehmen nur unzureichend über ihre Antikorruptionsmaßnahmen berichten, obwohl eine öffentliche Berichterstattung ein wichtiger Baustein der Korruptionsbekämpfung ist. 500 Unternehmen aus 17 Ländern, darunter Deutschland, wurden anhand öffentlich zugänglicher Dokumente auf ihre Berichterstattung hin untersucht. Der Software- und Dienstleistungssektor sowie der Arzneimittel- und Biotechnologiesektor erzielten die höchsten Bewertungen.
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Das „Korruptionsbarometer 2009“ von Transparency International zeigt, dass mehr als die Hälfte der Teilnehmer der weltweiten Befragung die Privatwirtschaft für korrupt hält. Nur eine von fünf Personen, von denen Schmiergeld gefordert wurde, hat den Vorfall jedoch gemeldet. Dies zeigt, dass ein Hauptziel sein muss, effiziente Beschwerdewege im Sinne von Whistleblowing auszubauen.
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Für die „European Fraud Survey 2009“ von Ernst & Young wurden 2.200 Mitarbeiter in 22 europäischen Ländern befragt. Jeder vierte deutsche Angestellte findet Korruption in Ordnung, um in der derzeitigen Wirtschaftskrise an Aufträge zu kommen, fast jeder fünfte befürwortet dafür auch Geschenke oder teure Einladungen.
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Dem am 23. Juni vorgestellten „OECD Progress Report 2009“ von Transparency International zufolge betreiben von den OECD-Staaten nur Deutschland, Norwegen, die Schweiz und die USA eine aktive Verfolgung von Auslandsbestechung. Die Autoren untersuchten, inwieweit das OECD-Übereinkommen über die Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr in 36 Mitgliedsländern umgesetzt wurde. Laut der Studie engagieren sich elf der 36 untersuchten Staaten mäßig bei der Verfolgung von Auslandsbestechung, unter ihnen Frankreich, Großbritannien, Italien und Japan. Kaum oder keine Verfolgung findet demnach in 21 Staaten statt, unter ihnen sind Australien, Kanada, Österreich und die Türkei.
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5. Schwarze Liste der Weltbank

Im Januar hat die Weltbankgruppe eine neue Liste veröffentlicht, welche Firmen und Einzelpersonen von der Teilnahme an Projekten, die sie finanziert, ausgeschlossen sind, weil sie gegen die Vergabe- und Korruptionsrichtlinien der Bank verstoßen haben.
2008 hatte die Weltbank mehr als 38 Milliarden US-Dollar an Krediten, Investitionshilfen und Garantien für rund 300 Projekte gewährt.
mehr... (englisch) 
 

6. Whistleblower-Preis an ehemalige Frankfurter Steuerfahnder verliehen

Am 9. Mai erhielten zwei ehemalige Frankfurter Steuerfahnder den Whistleblower-Preis der Vereinigung Deutscher Wissenschaftler (VDW) und der Deutschen Sektion der Juristenvereinigung IALANA. Rudolf Schmenger und Frank Wehrheim wurden für ihre Beharrlichkeit ausgezeichnet, die Behinderung ihrer Ermittlungstätigkeit sowie die anschließende Zermürbung und Zerschlagung ihrer Abteilung transparent zu machen.
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7. UN Global Compact mahnt Ratifizierung der Konvention gegen Korruption

Der United Nations Global Compact hat die Vorstandsvorsitzenden seiner Mitgliedsunternehmen aufgerufen, einen Brief zur Unterstützung der United Nations Konvention gegen Korruption (UNCAC) zu unterzeichnen. Der Brief richtet sich an Generalsekretär Ban Ki-moon und fordert die Einführung von Prüfmechanismen hinsichtlich der Umsetzung der Konvention.
Die UNCAC wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 09.12.2003 unterzeichnet. Sie enthält 71 Artikel mit zum Teil neuen Straftatbeständen. Das von der UN-Generalversammlung gebilligte Abkommen ruft alle Regierungen auf, Bestechung und Bestechlichkeit unter Strafe zu stellen. Das Abkommen trat mit der Ratifizierung des 30. Unterzeichnerstaates im September 2005 in Kraft. Eine Umsetzung in deutsches Recht steht noch aus.
Das zehnte Prinzip des Global Compact richtet sich gegen Korruption: "Businesses should work against corruption in all its forms, including extortion and bribery."
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8. Informationsfreiheitsbeauftragte fordern Whistleblowerschutz

Beauftragte für Informationsfreiheit des Bundes und von neun Ländern verabschiedeten auf ihrer Tagung am 28. Juni zwei Entschlüsse. Darin fordern sie die Verbesserung des Informationszugangs für Bürger und den gesetzlichen Schutz für Whistleblower. Beispiele für erfolgreiches Whistleblowing seien die Gammelfleischskandale, die heimliche Telefonüberwachung und die übermäßige Erfassung von Gesundheitsdaten. Beschäftigte sollen keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen befürchten müssen, nur weil sie Rechtsverstöße im Arbeitsfeld anzeigen.
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9. Veranstaltungen

3rd International Anti-Corruption Summer School, IACSS 2009
9. - 18.07., Hernstein / Österreich
Unter dem Motto "Practice Meets Science” findet die zehntägige International Anti-Corruption Summer School (IACSS) statt. Diese wird rund 60 Teilnehmern aus Europa und seiner Nachbarschaft eine Vielzahl an Seminaren, Vorträgen und Kamingesprächen international renommierter Referenten aus dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung und -prävention anbieten.
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Internationale Antikorruptionsregime in Europa
24.07., Konstanz

Die Tagung soll ausgewiesene Forscher und Nachwuchswissenschaftler unterschiedlicher Disziplinen untereinander sowie mit Experten aus der Praxis dieses noch jungen Feldes internationaler Regimebildung zusammenbringen. Ziel ist es, sich mit Kernfragen der Korruptionsbekämpfung in Europa in einer umfassenden Zusammenschau auseinanderzusetzen.
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22. EBEN Jahreskonferenz
10. - 12.09., Athen / Griechenland

Die Jahrestagung des European Business Ethics Network (EBEN) trägt den Untertitel "Pathos for Ethics; Business Excellence, Leadership and the Quest for Sustainability".
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11. Wissenschaftliche Fachtagung der Kriminologischen Gesellschaft
17. - 19.09., Gießen

Eines der Hauptthemen der diesjährigen Tagung ist Wirtschaftskriminalität. Angesichts aktueller Entwicklungen wie „Bankenkrise“ und Korruption lässt dies die Diskussion spannender Forschungsfragen ebenso erwarten wie den interdisziplinären und praxisorientierten Austausch mit Vertretern aus Justiz und Unternehmen. An der Tagung werden sich Unternehmen beteiligen, die sich speziell mit Prävention und der schwierigen Eindämmung wirtschaftskrimineller Verhaltensweisen befassen, wie auch die Business Keeper AG. Ergebnisse einschlägiger Studien werden ebenso zur Diskussion gestellt wie Compliance-Konzepte und die Schwierigkeiten im Umgang mit Wirtschaftskriminalität in Unternehmen.
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The Economics of Corruption - A University Training in Good Governance and Reform
10. - 17.
10., Passau
Der Lehrstuhl für Volkswirtschaftstheorie von Prof. Graf Lambsdorff an der Universität Passau organisiert seit 2001 die internationale Veranstaltung, die sich sowohl aus theoretischer als auch aus praktischer Perspektive mit dem Thema Korruption auseinandersetzt. Im Rahmen von Vorträgen, Fallstudien und Simulationsspielen beschäftigen sich die Teilnehmer mit den politischen, ökonomischen und institutionellen Anreizen für Korruption.
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10. Literatur

Private Corruption and its Actors
Tanja Rabl
Pabst Science Publishers 2008.
ISBN 978-3-89967-525-2
Das englischsprachige Buch fokussiert die subjektiven Entscheidungsprozesse von Korruptionstätern. Die Studie zeigt auf Grundlage eines empirischen Modells korrupten Handelns konkrete Maßnahmen für Unternehmen auf, wie den personenbezogenen Ursachen präventiv und repressiv begegnet werden kann.
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Business Principles for Countering Bribery 2009
Transparency International

Das Dokument richtet sich an Unternehmen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft und reflektiert aktuelle Entwicklungen im Bereich der weltweiten Praktiken zur Korruptionsbekämpfung. Die neue Version hebt die Wichtigkeit von öffentlichen Berichten zur Korruptionsprävention hervor und empfiehlt Unternehmen eine externe Überprüfung ihrer entsprechenden Systeme.
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Die Spur des Geldes. Der Fall des Hauses Siemens
Hartmut M. Volz, Thomas Rommerskirchen
Aufbau Verlag 2009. ISBN 978-3-351-02701-8

Die Autoren beschreiben Aspekte aus dem Siemens-Korruptionskomplex auf Spannung und Effekte bedacht, aus ihrer Sicht als Journalisten. Den Autoren gelingt es, einen roten Faden zu spinnen, der unterschiedliche korruptive Vorgänge und involvierte Personen verbindet.
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Brüsseler Spritzen. Korruption, Lobbyismus und die Finanzen der EU
Jeanne Rubner
C. H. Beck 2009. ISBN 978-3-406-58452-7

Der Gemeinschaftshaushalt ist auch gerade deswegen so korruptionsanfällig, weil vier Fünftel der Mittel durch die Mitgliedsstaaten ausgegeben werden – der hohe Anteil an Subventionen und die geteilte Verantwortlichkeit für die korrekte Ausführung des Haushalts sind dem Missbrauch förderlich. Das Buch will zeigen, warum das heutige Beziehungsgeflecht zwischen Nationalstaaten und EU-Institutionen Korruption Raum bietet und wie der Missbrauch von Geldern und Ämtern verhindert werden kann.
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Einrichtung und Ausgestaltung unternehmensinterner Whistleblowing-Systeme: Eine ökonomische Analyse
Torsten Briegel
Gabler 2009. ISBN 978-3834916068

Der Autor entwickelt einen institutionenökonomischen Theorierahmen, innerhalb dessen Whistleblowing hinsichtlich seiner Funktionalität rekonstruiert werden kann. Es wird gezeigt, welche Chancen sich Unternehmen durch die Einrichtung von internen Whistleblowing-Systemen bieten und welche formellen und informellen Bedingungen zur gelingenden Umsetzung eines solchen Vorhabens zu beachten sind.
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11. Zitat

Ohne Mut und Entschlossenheit kann man in großen Dingen nie etwas tun, denn Gefahren gibt es überall.

Carl von Clausewitz


Newsletter II/2009

Inhalt

1.  Publikationsreihe zur internationalen Korruptionsprävention
2.  Global Alliance for Banking on Values
3.  Aktuelle Studien zum Thema Wirtschaftskriminalität
4.  Neuer Zertifikatsstudiengang im Bereich Compliance
5.  Prävention gegen Korruption beim Flughafenausbau in Frankfurt
6.  CSR-Forum der Bundesregierung gegründet
7.  Integrity Award 2008 verliehen
8.  Ranking deutscher Nachhaltigkeitsberichte
9.  Fortschrittsbericht zur Implementierung des 10. Global Compact-Prinzips
10.  Dänemark macht Berichterstattung über CSR-Aktivitäten zur Pflicht – Modell für Europa?
11.  Veranstaltungen
12.  Literatur
13.  Zitat

1. Publikationsreihe zur internationalen Korruptionsprävention

Die Internationale Handelskammer, Transparency International, der Global Compact der United Nations und das World Economic Forum haben gemeinsam eine praxisbezogene Publikation entwickelt, die anhand von möglichen Alltagssituationen für die Risiken von Korruption sensibilisieren soll. Der im März 2009 veröffentlichte erste Teil der Publikationsreihe „RESIST (Resisting Extortions and Solicitations in International Transactions)“ beschäftigt sich mit dem Beschaffungswesen. Eine zweite Publikation, deren Veröffentlichung bis zum Jahresende geplant ist, soll auf mögliche Szenarien im Kontext von Projektimplementierungen fokussieren. Dabei werden klassische Situationen aufgezeigt, denen  Unternehmensvertreter im Alltag ausgesetzt sind.
mehr... (pdf) 
 

2. Global Alliance for Banking on Values

Elf Alternativbanken haben sich im März 2009 zu einer „Global Alliance for Banking on Values“ zusammen geschlossen. Zielsetzung ist die gemeinsame Entwicklung einer sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltigen und erfolgreicheren Alternative zum global krisenbehafteten Finanzmarkt. Zusammen verfügen die elf Banken über Einlagen von über $ 10 Mrd. und betreuen über sieben Millionen Kunden in 20 Ländern.
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3. Aktuelle Studien zum Thema Wirtschaftskriminalität

In der im Dezember 2008 veröffentlichten psychologischen Studie der Hochschule Pforzheim „Tätermotivation in der Wirtschaftskriminalität“ wurden fünf unterschiedliche Täterprofile identifiziert, die es ermöglichen, die Entstehung von Wirtschaftkriminalität besser zu verstehen. Es gilt, das komplexe Zusammenspiel von emotionalen, motivationalen und kognitiven Prozessen auf dem Weg zur Straftat zu verstehen, um mögliche Konsequenzen für die Prävention und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität zu diskutieren. Dabei zeigen bereits die ersten Ergebnisse dieser Studie eine Vielfalt an Tätertypen, die nach einem Mix an Präventionsmaßnahmen und geeigneten Rahmenbedingungen des Ethikmanagements verlangt.
mehr... (pdf) 
 

Die Studie „Gefahrenbarometer 2010“ der Corporate Trust sieht Korruption, Betrug und Untreue mit 15,1% direkt hinter Diebstahl (20,1%) an zweiter Stelle der häufigsten Schadensursachen in mittelständischen Unternehmen. Zur Bewertung des Risikos wurden die tatsächlichen Schäden der letzten drei Jahre sowie die Einschätzung der zukünftigen Gefahren berücksichtigt.
Nur ein Fünftel der über 5.000 mit einbezogenen Unternehmen sorgt mit einem Compliance-Verantwortlichen oder durch die Förderung von Rechts- und Verantwortungsbewusstsein für präventive Maßnahmen.
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Der im Februar 2009 erschienene „Open Budget Index 2008“ von Transparency International zeigt, dass fast 50% der 85 ausgewerteten Länder so wenige Informationen zur Verfügung stellen, dass es ihnen ein Leichtes wäre, ungern gesehene, korrupte und verschwenderische Ausgaben zu verstecken. Unter den undurchsichtigsten Ländern sind der Sudan und Rwanda; unter den transparentesten Südafrika und Frankreich.
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4. Neuer Zertifikatsstudiengang im Bereich Compliance

An der Frankfurt School of Finance & Management kann ab Juni 2009 der zwölfmonatige Zertifikatsstudiengang zum „Certified Compliance Professional (CCP)“ belegt und parallel zu einer Vollzeitberufstätigkeit absolviert werden. Er richtet sich an Fach- und Führungskräfte in Compliance- und Rechtsabteilungen aller Branchen, im öffentlichen Sektor und bei Non-Profit-Organisationen.
Risikomanagement, Korruptionsprävention, Aufsichtsrecht oder Krisenmanagement sind einige Pflichtfächer. Bei den Wahlpflichtfächern können die Teilnehmer eigene Schwerpunkte setzen - u. a. zu branchenspezifischen Compliance-Themen (u.a. Energie, Pharma, Medien), Umweltrecht, Wirtschaftskriminalität oder Produkthaftung.
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5. Prävention gegen Korruption beim Flughafenausbau in Frankfurt

Seit dem 15. Januar ist das BKMS® System bei der Fraport AG im Einsatz, um Mitarbeitern und Lieferanten eine sichere Anlaufstelle zur Meldung von Missständen anzubieten. Mit Hilfe des Systems verfolgt der Betreiberkonzern des Flughafens Frankfurt das Ziel, Korruption und sonstigen Unregelmäßigkeiten entschieden entgegenzuwirken. Die Fraport AG hat sich bereits im Jahr 2003 mit der Einführung eines Werte-Managementsystems eindeutig zu integerem Geschäftsverhalten bekannt. Seit dieser Zeit steht den Mitarbeitern zur Meldung von Missständen ein interner Ombudsmann zur Verfügung. Der bisherige Kommunikationsweg wird jetzt durch das zeit- und ortsunabhängige BKMS® System ergänzt. Korruption und Wirtschaftskriminalität, aber auch andere Sachverhalte wie zum Beispiel Vandalismus und Ausweismissbrauch können ab sofort von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Lieferanten sicher und wenn gewünscht auch vollkommen anonym gemeldet werden.
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6. CSR-Forum der Bundesregierung gegründet

Am 20. Januar 2009 fand die erste Sitzung des unter Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales eingerichteten CSR-Forums der Bundesregierung in Berlin statt. Dieses Gremium soll im Laufe des Jahres Themen identifizieren und aus der Diskussion Empfehlungen an die Bundesregierung generieren, um nachhaltige Unternehmensverantwortung zu stärken und auszuweiten.
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7. Integrity Award 2008 verliehen

Preisträger des Integrity Awards 2008 von Transparency International sind David Leigh, Redakteur des Guardian (Großbritannien), und Roman Shleynov, Redakteur der Novaya Gazeta (Russland). Der Award wird seit 2000 jährlich an Menschen verliehen, die einen außergewöhnlichen Beitrag zur Bekämpfung von Korruption geleistet haben. Die investigativen Journalisten Leigh und Shleynov werden für ihre Recherchen und Enthüllungen bisher unbekannter Netzwerke ausgezeichnet. Leigh hat unter anderem Licht in die Affäre um British Aerospace Systems gebracht und Shleynov die Veruntreuung durch den ehemaligen russischen Minister für Nuklearenergie offengelegt.
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8. Ranking deutscher Nachhaltigkeitsberichte

Das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung und die Unternehmervereinigung future e.V. bewerten dieses Jahr zum wiederholten Mal die Nachhaltigkeitsberichte der 150 größten deutschen Unternehmen und zum ersten Mal die Nachhaltigkeitsberichte kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU).
KMUs, die ihre Nachhaltigkeitsberichte in die Rangliste einbringen möchten, müssen ihre Berichte bis spätestens 30. Juni 2009 bei future e.V. einreichen. Die Preisverleihung für das KMU-Ranking findet im September in Berlin statt. Der Rat für Nachhaltige Entwicklung würdigt die Gewinner des KMU-Rankings sowie des Rankings der Konzernberichte zudem auf seiner Jahreskonferenz am 23. November in Berlin.
www.ranking-nachhaltigkeitsberichte.de und
kmu.ranking-nachhaltigkeitsberichte.de

9. Fortschrittsbericht zur Implementierung des 10. Global Compact-Prinzips

Am 26. und 27. Februar 2009 kamen mehr als 50 internationale Anti-Korruptions-Experten im United Nations Hauptquartier zusammen, um das 10. Prinzip des Global Compact, Korruptionsbekämpfung, voranzubringen. Mehrere Arbeitsgruppen präsentierten Ergebnisse zu den Themen Reporting, Lieferkettenmanagement und Multi-Stakeholder-Dialog.
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10. Dänemark macht Berichterstattung über CSR-Aktivitäten zur Pflicht – Modell für Europa?

An der Börse notierte dänische Unternehmen, staatliche Unternehmen sowie institutionelle Investoren sind ab 2010 verpflichtet, eine CSR-Berichterstattung in ihre Jahresberichte zu integrieren. Diese muss u. a. Informationen zu unternehmenspolitischen Richtlinien im Bereich der CSR und sozial verantwortlicher Investitionen enthalten sowie über deren praktische Umsetzung informieren. Zudem müssen Ergebnisse von CSR-Initiativen vorgestellt und die Erwartungen des Vorstandes für die zukünftige Entwicklung der CSR-Strategien formuliert werden.
Da im Zuge der Finanzkrise die Nachfrage nach mehr Transparenz über Unternehmensaktivitäten wächst, wird zurzeit auch auf EU-Ebene abgewogen, eine verpflichtende CSR-Berichterstattung für börsennotierte Unternehmen einzuführen.
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11. Veranstaltungen

CSR in der Wirtschaftskrise: Die Verantwortung öffentlicher Akteure
24. + 25. April, Bonn

Im Rahmen der Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Wirtschaftsethik (DNWE) geht es um die Frage, inwieweit CSR durch die Diskussion in Medien und Politik beeinflusst wird und inwieweit hier auch eine Verantwortung innerhalb der Öffentlichkeit besteht, ihren Beitrag für die Ermöglichung korporativer Verantwortungsübernahme zu leisten.
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Corporate Compliance 2009
30. Juni – 2. Juli, Berlin

Um das Unternehmen vor wirtschaftskriminellen Handlungen zu schützen, bedarf es einer ständigen Weiterentwicklung des Corporate Compliance-Systems. Veränderte Rahmenbedingungen wie die Reform des BilMoG verlangen eine stetige Anpassung. Ziele dabei sind unter anderem eine laufende Optimierung der Unternehmensprozesse, eine umfassende Einbindung der Mitarbeiter und eine frühzeitige Prävention von Fehlverhalten.
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12. Literatur

Global Compact Deutschland Jahrbuch 2008
Jahrbuch des Deutschen Netzwerkes
Mediengruppe macondo, Januar 2009. ISBN 978-3-9810638-6-8

Im Mittelpunkt der diesjährigen Ausgabe stehen die Themen Biodiversität, Menschenrechte, nachhaltiger Konsum sowie die Finanzkrise. Ein detaillierter Rückblick auf die Global Compact Aktivitäten durch das UN Global Compact Office sowie eine wissenschaftliche Analyse der COP-Berichte runden den Mantelteil ab. Als Global Compact-Mitgliedsunternehmen hat auch die Business Keeper AG einen Beitrag zum Thema „Korruptionsprävention in Entwicklungsländern“ verfasst.
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Praxishandbuch Corporate Compliance
Axel Jäger und José A. Campos Nave
Wiley-VCH-Verlag, Februar 2009.
ISBN 978-3527503957
Aus Sicht der Autoren ist Corporate Compliance nicht nur unter dem Gesichtspunkt Haftungsvermeidung und Risikobegrenzung zu sehen. Vielmehr handelt es sich nach ihrem Verständnis um die unternehmerische Möglichkeit der Steigerung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und der Verbesserung des Unternehmensratings.
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Der Korruptionsfall Siemens
Peter Graeff, Karenina Schröder und Sebastian Wolf
Nomos Verlag, März 2009. ISBN 978-3832942038

Der Band enthält Beiträge aus verschiedenen Fachdisziplinen (Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Soziologie und Wirtschaftswissenschaften), in denen spezifische Fragestellungen zum Siemens-Fall aufgegriffen und vor dem Hintergrund des jeweiligen Erkenntnisinteresses diskutiert werden.
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Vademecum der Korruptionsbekämpfung
Ilan Fellmann und Friedrich Klug (Hrsg.)
IKW-Schriftenreihe 2008. ISBN 978-3-902493-03-3

Dieses Buch enthält neben philosophisch, ethisch, politikwissenschaftlich, rechtswissenschaftlich und makroökonomisch ausgerichteten Beiträgen von namhaften Wissenschaftlern und Praktikern zahlreiche Aufsätze von Experten, von Prüfern aus Rechnungshöfen, Antikorruptions- und Revisionseinrichtungen sowie der Polizei, Beratern, Rechtsanwälten, Außenhandelsexperten, Journalisten und NGO-Vertretern von Transparency International und bietet in kompakter Form das gesammelte Erfahrungswissen von vielen Jahrzehnten differenzierter Berufsbiografien.
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Fighting Corruption through Collective Action: A Guide for Business
The World Bank Institute

Dieser Leitfaden soll Unternehmen bei ihren internationalen Aktivitäten unterstützen, die rechtlichen, wettbewerblichen, ökonomischen und ethischen Herausforderungen durch Korruption und deren Bekämpfung zu meistern.
mehr... (Englisch)

13. Zitat

Wer A sagt, muss nicht B sagen. Er kann auch erkennen, dass A falsch war.
Berthold Brecht

 


 
Newsletter I/2009

 

 

Inhalt

1. Global Accountability Report 2008 veröffentlicht
2. Akademie gegen Korruption gegründet
3. Verhaltenskodex für die Wirtschaft
4. Schweizer Bundesrat will Whistleblower schützen
5. Aktuelle Studien zum Thema Wirtschaftskriminalität
6. Neue Veröffentlichungen von Transparency International
7. Europarat fordert Whistleblowerschutz in Österreich
8. Wissenschaftliche Arbeiten zur Persönlichkeit von Wirtschaftskriminellen
9. Veranstaltungen
10. Literatur
11. Zitat

1. Global Accountability Report 2008 veröffentlicht

Der Global Accountability Report der Stiftung One World Trust ist ein jährliches Ranking von 30 globalen Institutionen und Konzernen hinsichtlich Transparenzfragen, Mitbestimmung, kritische Selbsteinschätzung und Umgang mit Beschwerden. Demnach ist das Internationale Olympische Komitee (IOC) die intransparenteste Institution. Insbesondere die unzureichenden Kontrollmöglichkeiten der IOC-Mitglieder und der sogenannten Aktionäre der olympischen Bewegung werden kritisiert. Auf den Plätzen 29 und 28 der Rangliste stehen die Internationale Atomenergieorganisation und die Nato. Die Internationale Vereinigung der ökologischen Landbaubewegungen wird als transparentesteInstitution des Jahres 2008 genannt.
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2. Akademie gegen Korruption gegründet

Die Vereinten Nationen und Interpol haben in Österreich die weltweit erste Anti-Korruptions-Akademie gegründet, die noch in diesem Jahr in der Nähe von Wien eröffnet werden soll. Rund 1000 nationale Beamte aus Entwicklungsländern und Industriestaaten lernen dort Strategien gegen Bestechung und Betrug und können mit einem Master- oder Doktortitel abschließen.
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3. Verhaltenskodex für die Wirtschaft

Die Internationale Handelskammer Deutschland und der Deutsche Industrie- und Handelskammertag haben ihren Verhaltenskodex mit dem Titel "Korruption bekämpfen" aktualisiert. Dieser enthält Empfehlungen für ein vertrauliches Hinweisgebersystem, genannt Whistleblowing.
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4. Schweizer Bundesrat will Whistleblower schützen

Whistleblower in der Schweiz, die auf Korruption oder andere Missstände in einem Betrieb oder Amt hinweisen, sollen vor einer Rachekündigung geschützt werden. Der Gesetzesentwurf zur Teilrevision des Schweizer Obligationenrechts listet die Voraussetzungen für eine rechtmässige Meldung von Missständen am Arbeitsplatz in einem neuen Artikel auf. Danach verstösst nicht gegen seine Treuepflicht, wer dem Arbeitgeber Misstände in Treu und Glauben meldet. Wenn der Arbeitgeber keine wirksamen Massnahmen gegen die Missstände ergreift, kann sich der Arbeitnehmer an die zuständige Behörde wenden. Unterlässt diese Behörde die nötigen Schritte, kommt für den Arbeitnehmer als letzte Massnahme der Gang in die Öffentlichkeit in Betracht. Vorbehalten bleiben die Regeln über das Berufsgeheimnis. Die im Anschluss an eine rechtmässige Meldung erfolgte Kündigung ist unzulässig und sieht eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen vor.
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5. Aktuelle Studien zum Thema Wirtschaftskriminalität

PricewaterhouseCoopers befragte für die Studie "Wirtschaftskriminalität 2007" über 1.100 Unternehmen in Deutschland zu Schäden, Täterprofilen und Motiven, internen Kontrollen und ihrer Sanktionspraxis. Aufgrund des Studiendesigns, bei dem insgesamt 5.600 Unternehmen in 40 Ländern weltweit befragt wurden, können diese Ergebnisse in einem internationalen Zusammenhang interpretiert werden.
mehr... (pdf) 

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat das Bundeslagebild Korruption 2007 veröffentlicht. Im letzten Jahr wurden vom BKA und den Landespolizeidienststellen 9.563 Korruptionsstraftaten und damit 38 % mehr als im Vorjahr registriert.
mehr... (pdf) 

Ernst & Young fanden in ihrer weltweiten Befragung von 1.200 Unternehmen "Corruption or Compliance - Weighing the Costs", dass zwar mehr gegen Korruption unternommen wird, es aber immer noch an Wissen um relevante Gesetzgebungen mangelt.
mehr... (pdf) 

6. Neue Veröffentlichungen von Transparency International

Der Bribe Payers Index listet die führenden Exportstaaten hinsichtlich der Bereitschaft ihrer Unternehmen im Ausland auf, Bestechungsgelder an ranghohe Amtsträger in zentralen Schwellenländern zu zahlen.
mehr... (Englisch) 

Im Mittelpunkt des aktuellen Global Corruption Report steht der Wassersektor. Er ist Ursache und Auslöser für die globale Wasserkrise, die Milliarden Menschenleben bedroht und die Umweltzerstörung verschlimmert.
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7. Europarat fordert Whistleblowerschutz in Österreich

In einem am 19.12.2008 veröffentlichten Evaluierungsbericht fordert GRECO, die Staatengruppe gegen Korruption des Europarates, von Österreich die Einführung eines Schutzes für Whistleblower für alle Bundesmitarbeiter, das heißt Beamte und Vertragsbedienstete. Insgesamt schätzt der GRECO-Bericht die Lage der Korruptionsbekämpfung in Österreich als stark verbesserungsbedürftig ein.
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8. Wissenschaftliche Arbeiten zur Persönlichkeit von Wirtschaftskriminellen

Wirtschaftskriminelle unterscheiden sich signifikant von anderen Kriminellen, so eine Pilotstudie des Diplomkriminalisten Lothar Müller. Er ging der Frage nach, ob das so genannte Profiling auch bei der Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten eingesetzt werden kann, also ob Persönlichkeitseigenschaften der Täter bei diesen Straftaten signifikante Eigenschaften aufweisen.
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Tanja Rabl und Torsten M. Kühlmann haben untersucht, inwieweit motivationale, willensmäßige, emotionale und kognitive Persönlichkeitseigenschaften dazu beitragen, dass ein Entscheidungsträger im Unternehmen korrupt wird. Die Studie bietet Erklärungen über ein Aktionsmodell, inwieweit die Interaktion verschiedener Komponenten zu korrupten Handlungen führt. Auf dieser Grundlage diskutieren die Autoren Ansätze zur Prävention. Wissenschaftlicher Zeitschriftenbeitrag für Praktiker aus dem Korruptionsheft 
Dissertation (Englisch) 

9. Veranstaltungen

20.-22.01.2009, München
Management Circle „Der Fraud Manager“

Die Sensibilität für das Thema Korruptionsprävention hat zugenommen. Unternehmen erkennen ihren Nachholbedarf beim Korruptionsschutz und gehen die Problematik proaktiv an. Verantwortliche Fraud Manager stehen dabei vor allem in der Verantwortung, die Schwachstellen zu identifizieren und Schaden für ihr Unternehmen abzuwenden. In dem Seminar werden an konkreten Fall- und Praxisbeispielen die Möglichkeiten für die Auswahl bestechungsanfälliger Personen und Situationen gezeigt, um dieses Wissen für eine präventive Kontrollkultur im Unternehmen zu nutzen. Die Risiken sowohl aus dem Blickwinkel der Unternehmen als auch aus Sicht der Ermittlungsbehörden werden dargestellt und wertvolle Tipps für die Vermeidung und Aufdeckung doloser Handlungen gegeben.
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27.-29.01.2009, Frankfurt
4. Europäisches Forum "Anti-Korruption"

Die Veranstaltung richtet sich an Compliance Officer und interne Auditor von internationalen Unternehmen. Aktuelle Risk-Management-Strategien im Bereich der Anti-Korruption werden vorgestellt und deren Präventionseffekte mit Experten diskutiert.
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(Englisch) 

29.01.2009, Frankfurt
Unternehmen Integrität: Hinweisgebersysteme
Bei dieser vom Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik (dnwe) gemeisam mit PricewaterhouseCoopers organisierten Veranstaltung diskutieren einschlägige Experten die Realisierungsmöglichkeiten von Hinweisgebersystemen, aber auch die unternehmenskulturellen Voraussetzungen, die hierfür gegeben sein müssen. Referenten sind: Prof. Dr. Josef Wieland, Direktor des Zentrums für Wirtschaftsethik, Albrecht Vahl, Ombudsmann der DekaBank Deutsche Girozentrale sowie Kenan Tur, Vorstand der Business Keeper AG und Entwickler des elektronischen Hinweisgebersystems BKMS® System.
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02.-04.02.2009, London, Großbritannien
The UK Anti-Corruption Summit 2009

Die Konferenz bietet eine Vielzahl von Experten aus Europa, die praktische Beispiele und Lösungsmöglichkeiten vorstellen. Am ersten Veranstaltungstag findet ein Workshop statt.
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17.-18.02.2009, Berlin
13. EUROFORUM-Jahrestagung "Unternehmensjuristen 2009" - Unternehmensjuristen als Teil des Risikomanagements

Die Jahrestagung bietet Vorträge und Diskussionen über die Rechtsabteilung der Zukunft, Fragen des juristischen Berufsalltags und aktuelle fachliche Themen. Ob als Syndikus und damit Einzelkämpfer in einer kleinen Rechtsabteilung, als Inhouse Jurist in einem etwasgrößeren Unternehmen oder als Chefsyndikus/General Counsel die Rechtsabteilung leitend – dieses Jahrestreffen ist eine einzigartige Gelegenheit für Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Unternehmensjuristen.
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10. Literatur

Karsten Umnuß (Hrsg.): Corporate Compliance Checklisten: Rechtliche Risiken im Unternehmen erkennen und vermeiden
Beck Juristischer Verlag, Juli 2008, ISBN-13: 978-3406576065
Der neue Band bietet wertvolle Unterstützung für die Compliance Due Diligence und stellt für die dabei wichtigsten zehn Rechtsgebiete die jeweils maßgeblichen Compliance-Themen anhand von kommentierten Checklisten dar.

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Gregor Wecker & Hendrik van Laak (Hrsg.): Compliance in der Unternehmerpraxis: Grundlagen, Organisation und Umsetzung
Verlag Gabler, April 2008, ISBN-13: 978-3834909718
Compliance verstanden als Gesamtkonzept organisatorischer Maßnahmen, mit denen die Rechtmäßigkeit der unternehmerischen Aktivitäten gewährleistet werden soll, ist kein reines Rechtsproblem. Die Identifikation der rechtlichen Risiken bildet nur einen - wenn auch einen wichtigen - Ausgangspunkt, von dem aus der Handlungsbedarf ermittelt und die entsprechenden organisatorischen Maßnahmen im Unternehmen entwickelt und umgesetzt werden, um diesen Risiken zu begegnen.

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Raimund Röhrich: Methoden der Korruptionsbekämpfung: Risiken erkennen - Schäden vermeiden
Verlag Schmidt (Erich), August 2008, ISBN-13: 978-3503110469
Röhrich liefert zusammen mit weiteren Autoren zentrale Ansätze für eine wirkungsvolle Aufdeckung und Abwehr korrupter Strukturen und Handlungen in Unternehmen - über interne Ressortgrenzen hinweg.

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11. Zitat

Korruption kennt keine politischen Farben. Sie gedeiht im Dunkeln.
Wolfgang Clement


 
Newsletter III/2008

 

Inhalt  

1. Corruption Perceptions Index 2008
2. BGH-Urteil zu Schwarzen Kassen
3. Strategische Kooperationen der BKAG
4. TI forciert Ratifizierung der UNCAC
5. ICC veröffentlicht Richtlinien zum Whistleblowing
6. Aktuelles Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität des BKA
7. Konrad Adenauer-Preis verliehen
8. Neue Richtlinien der ACFE veröffentlicht
9. Veranstaltungen
10. Literatur
11. Zitat

1. Corruption Perceptions Index 2008

Am 23.09. wurde der diesjährige Corruption Perceptions Index (CPI) der Antikorruptionsorganisation Transparency International mit einer Pressekonferenz in Berlin veröffentlicht. Der CPI basiert auf einer Vielzahl von Umfragen bei Experten, in denen die Wahrnehmungen von Korruption im öffentlichen Sektor in 180 Ländern untersucht werden.
Dänemark, Neuseeland und Schweden platzieren sich zusammen an der Spitze, Somalia, Irak und Myanmar schneiden am schlechtesten ab und veranschaulichen den verhängnisvollen Zusammenhang zwischen Armut, versagenden rechtsstaatlichen Institutionen und Bestechung. Deutschlands Position 14 (bei einem Punktwert von 7,9) ist gegenüber der Position 16 (bei einem Punktwert von 7,8) im Vorjahr nahezu unverändert und verharrt damit - im Vergleich zu den westeuropäischen Ländern - im Mittelfeld.
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2. BGH-Urteil zu Schwarzen Kassen

In seinem Urteil vom 29.08.2008 (2 StR 587/07) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Strafbarkeit für das Führen von Schwarzen Kassen bestätigt. Dabei reiche die Existenz der Schwarzen Kassen und das Wissen darum für die Feststellung der Strafbarkeit wegen Untreue zum Nachteil des Unternehmens aus. Auf eine weitere Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Bestechung komme es daher nicht an. Mit der Entscheidung wird die strafrechtliche Haftung für Manager und Vorstände erheblich erweitert und bestätigt. Bis 1999 waren Bestechungskonten für Geschäfte im Ausland als nützliche Aufwendungen sogar steuerlich begünstigt.
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3. Strategische Kooperationen der BKAG

Um ein umfassendes Paket zur Korruptionsprävention und -bekämpfung für Unternehmen und Verwaltungen anbieten zu können, kooperiert die Business Keeper AG (BKAG) mit einer Vielzahl von ausgewiesenen Experten. Neuestes Mitglied des professionellen Netzwerkes ist ein führender Anbieter von Whistleblower-Hotlines. So kann der Kunde neben dem internetbasierten BKMS®-Verfahren auf weitere Kommunikationswege zurückgreifen, um möglichst vielen Hinweisgebern eine für sie komfortable, interne Plattform zu bieten.

4. TI forciert Ratifizierung der UNCAC

Die United Nations Konvention gegen Korruption (UNCAC) wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 09.12.2003 unterzeichnet, eine Umsetzung in deutsches Recht steht allerdings noch immer aus. Voraussetzung der Ratifizierung ist die Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International Deutschland e.V. (TI) hat nun ihre Mitglieder aufgerufen, Briefe an ihre jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu schreiben oder Fragen über die Dialogplattform abgeordnetenwatch.de an ihre Abgeordneten zu richten.
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5. ICC veröffentlicht Richtlinien zum Whistleblowing

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat als erste Organisation der Weltwirtschaft Richtlinien zum Whistleblowing veröffentlicht. Diese können einen globalen Standard etablieren und sollen Unternehmen dabei helfen, entsprechende Programme einzuführen.
Whistleblower-Programme sind eine höchst effektive Möglichkeit, von Unregelmäßigkeiten und Betrügereien sehr schnell Kenntnis zu erlangen. Gleichwohl haben bislang viele Unternehmen aufgrund kultureller oder gesetzlicher Eigenheiten keine derartigen Programme umgesetzt. Die ICC-Richtlinien sind die erste Zusammenstellung praktischer Hilfen, die diese Faktoren berücksichtigen - unabhängig von der Rechtsprechung.
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6. Aktuelles Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität des BKA

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat im August aktuelle Zahlen zum Thema Wirtschaftskriminalität für Deutschland veröffentlicht: Erstmals seit drei Jahren sind die Fallzahlen wieder gesunken. Der durch die Wirtschaftskriminalität verursachte Schaden belief sich 2007 auf 4,12 Milliarden Euro.
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7. Konrad Adenauer-Preis verliehen

Der Konrad-Adenauer-Preis wird alle zwei Jahre zum Gedenken an Konrad Adenauer, den Kölner Ehrenbürger, früheren Oberbürgermeister von Köln und ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Der Preis soll herausragende Persönlichkeiten würdigen, die sich – wie Adenauer zu seiner Zeit – verdient gemacht haben um die Entwicklung einer lebenswerten Großstadt, die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung sowie die Förderung der europäischen Integration.
Am 18.09.ging die diesjährige Auszeichnung an den italienischen Politiker Professor Dr. Leoluca Orlando. Der ehemalige Oberbürgermeister von Palermo wurde wegen seiner engagierten und mutigen Einsätze gegen Korruption und der Mafia von dem Kuratorium auserwählt.
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8. Neue Richtlinien der ACFE veröffentlicht

Die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) hat gemeinsam mit dem Institute of Internal Auditors (IIA) und dem American Institute of Certified Public Accountants (AICPA) neue Richtlinien zur Betrugsbekämpfung vorgelegt: "Managing the Business Risk of Fraud: A Practical Guide".
Die ACFE ist mit 50.000 Mitgliedern eine der größten Zusammenschlüsse zur Ausbildung professioneller Betrugsbekämpfer sowie zur Schaffung öffentlichen Vertrauens in den Berufsstand.
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9. Veranstaltungen

6.-8.10.2008 Den Haag, Niederlande
Anti-Corruption Summit - “How to effectively manage compliance and ethics"

Alle Aspekte der Entwicklung von globalen, ganzheitlichen Anti-Korruptions-, Compliance und Ethik-Programmen sollen auf dieser Konferenz diskutiert werden.
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14.-17.10.2008 Singapur
Global Fraud Summit

Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf erfolgreich erprobten Anti-Fraud-Strategien und Methoden, die Organisationen anwenden, um Betrug vorzubeugen, aufzudecken und zu bekämpfen. Insbesondere interne Kontrollmechanismen und der Aufbau solider Rahmenbedingungen sollen vorgestellt und diskutiert werden.
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04.-11.10 Passau
The Economics of Corruption mit 1. Passauer Antikorruptionssymposium

Dass sich Korruption in der Geschäftswelt nicht lohnt und wie der Unternehmensalltag "sauber" gestaltet werden kann, wollen Prof. Dr. Johann Graf Lambsdorff und sein Team vom Lehrstuhl für Volkswirtschaftstheorie der Universität Passau im Rahmen ihrer internationalen, englischsprachigen Veranstaltung zeigen und diskutieren. Der zweite Teil vom 10. bis 11. Oktober ist als Symposium mit Gastvorträgen namhafter Experten vorgesehen.
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12.-13.11.2008 Berlin
Compliance - Herausforderung für die Kommunikation

Ausgewiesene Compliance-Experten geben auf dem Workshop Antworten auf die Fragen: Welche Konsequenzen hat die wachsende Bedeutung von Compliance für die Unternehmenskommunikation? Und welche Auswirkungen haben Compliance- Verletzungen auf den Markenwert und das Unternehmensimage? Wie kann die Korruptionsbekämpfung professionell kommunikativ unterstützt werden?
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10. Literatur

Führungsstark in alle Richtungen: 360-Grad-Leadership für das mittlere Management
Alexander Groth
Campus Verlag, August 2008, ISBN: 3593385732

Der Autor beschreibt das Dilemma, in dem sich vor allem Führungskräfte des mittleren Managements befinden: Sie bekommen Druck von oben und unten, müssen mit ihren Managerkollegen gleichzeitig kooperieren und konkurrieren und ihre eigene Entwicklung ständig den unbarmherzig steigenden Anforderungen anpassen. Alexander Groth erläutert, wie man sich selbst zu einer integren und authentischen Führungskraft weiterentwickelt, sein Team zu hoher Leistung führt, mit den Kollegen auf gleicher Ebene kooperativ umgeht, ohne sich von der Konkurrenz ausstechen zu lassen, und seine Ideen und Interessen bei Vorgesetzten erfolgreich durchsetzt.
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Wie bekämpft man Korruption?: Lektionen der Wirtschafts- und Unternehmensethik für eine "Ordnungspolitik zweiter Ordnung"
Ingo Pies
wvb wissenschaftlicher Verlag, April 2008, ISBN: 386573359X

Die zugrunde liegende These lautet, dass die Gesellschaft das Korruptionsproblem nicht im direkten Durchgriff durch staatliche Gesetze lösen kann, sondern nur dadurch, dass sie eine geeignete Anreizsetzung in und durch Unternehmen in Gang bringt.
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Wirtschaftskriminalität
Jochen Mahadevan
VDM Verlag Dr. Müller, 2008, ISBN: 9783836464253

Aufbauend auf einer theoretischen Fundierung des Begriffs Korruption zeigt das vorliegende Werk Ursachen, Formen und Folgen von Korruption auf. Neben den klassischen Formen der Korruptionsbekämpfung wird eine Verbindung zwischen Korruption und Wirtschaftsethik hergestellt und versucht, das Problem aus wirtschaftsethischer Sicht zu lösen.
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11. Motto

Gesellschaftliche Veränderung fängt immer mit Außenseitern an, die spüren, was notwendig ist.
Robert Jungk (1913-94), östr. Schriftsteller u. Zukunftsforscher


 
Newsletter II/2008

Inhalt

1. BDI-Präsident empfiehlt anonyme Hinweisgebersysteme
2. Gesetz zum Whistleblower-Schutz im Bundestag diskutiert
3. Max-Weber-Preis für Wirtschaftsethik verliehen
4. Global Compact Fortschrittsbericht
5. Workshop zur Korruptionsbekämpfung beim Global Compact Arbeitstreffen
6. Anti-Korruptionsmaßnahmen bei der Deutschen Bahn AG
7. Korruption steigt weiter an – Präventionsmaßnahmen fehlen
8. Konferenz „Unternehmen in Verantwortung – Ein Gewinn für alle“
9. Veranstaltungen
10. Literatur
11. Zitat

1. BDI-Präsident empfiehlt anonyme Hinweisgebersysteme

Der Präsident des Bundesverbandes der deutschen Industrie (BDI), Jürgen Thuman, hat sich für die Einrichtung anonymer Beschwerdestellen in Unternehmen ausgesprochen. Diese Stellen sollen es Mitarbeitern ermöglichen, intern auf Straftaten ihrer Vorgesetzten aufmerksam zu machen.
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2. Gesetz zum Whistleblower-Schutz im Bundestag diskutiert

Am 04.06.08 fand im Bundestag eine erste Anhörung für ein Anzeigerecht der Arbeitnehmer statt, das demnächst in einem neuen § 612a BGB zu finden sein soll. Dieser Gesetzesentwurf gibt mit minimalen Änderungen zwar nur das vom Bundesarbeitsgericht (BAG 2 AZR 235/02 (vom 03.07.2002) in Arbeit und Recht 11/2004 S. 427, Besprechung von Peter und Rohde-Liebenau dort S. 429 ff.) geschaffene Richterrecht wieder – dies aber an einer so prominenten Stelle, dass jeder potentielle Hinweisgeber an seine Rechte und Pflichten erinnert wäre. Der Vorschlag wurde unter Federführung des Ministeriums für Landwirtschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz (Seehofer, CSU) gemeinsam mit dem Arbeits- und Justizministerium (Scholz und Zypries, SPD) erarbeitet.
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Rechtsanwalt Björn Rohde-Liebenau von RCC Risk Communication Concepts war als Sachverständiger zur Sitzung des beratenden Ausschusses geladen. Seine Stellungnahme, mit der er auf die 43 von den Abgeordneten vorab gestellten Fragen schriftlich eingeht, ist hier zu finden.
Rohde-Liebenau, der seine Ombudsmann-Dienste seit Anfang des Jahres mit seinem Kollegen Dr. Pragal zusammen anbietet, ist sich sicher: „… auch der Mittelstand wird sich jetzt auf externe Hinweise einstellen – z.B. mit der Kombination BKMS® System und Ombudsmann. Außerdem werden wir für die größeren Unternehmen bald weitere Fortschritte sehen, wenn nämlich Whistleblowing mit der internen und externen Kommunikation über Risiken endlich in den Corporate Governance Kodex kommt.“

3. Max-Weber-Preis für Wirtschaftsethik verliehen

Der 8. Max-Weber-Preis für Wirtschaftsethik wurde am 28.05.08 mit einer Ansprache von Bundespräsident Horst Köhler verliehen. Das Institut der deutschen Wirtschaft Köln zeichnet mit dem Preis jedes zweite Jahr Nachwuchswissenschaftler für herausragende Beiträge zur Wirtschafts- und Unternehmensethik aus. Der seit 1992 verliehene Preis soll einen Beitrag zur Erinnerung an das geistige Erbe Max Webers unter besonderer Berücksichtigung des unternehmerischen Handelns zwischen ökonomischer und sozialer Verantwortung leisten und die aktuelle Bedeutung des Themas „Wirtschaftsethik“ unterstreichen.
In diesem Jahr ging die Auszeichnung an Prof. Dr. Guido Palazzo, Professor für Unternehmensethik an der Universität Lausanne. Er erhielt den Preis für seine herausragenden Arbeiten zum Thema „Corporate Responsibility“ und insbesondere für seine innovativen und theoretisch fundierten Vorschläge zur Frage, wie Unternehmen ihr bürgerschaftliches Engagement ausgestalten und in gesellschaftlichen Diskursen Verantwortung übernehmen sollen.
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4. Global Compact Fortschrittsbericht

Mitglieder des UN Global Compacts haben sich dazu verpflichtet, jährlich einen Fortschrittsbericht zu erstellen. Darin soll die Umsetzung der 10 Prinzipien (unter anderem Korruptionsbekämpfung) des UN Global Compacts erläutert werden. Der aktuelle Fortschrittsbericht der Business Keeper AG, die Mitglied an diesem internationalen Bündnis ist, wurde im Juni veröffentlicht. Dabei wurde insbesondere die Korruptionsbekämpfung im Gesundheitswesen thematisiert. Nachzulesen ist der Bericht hier

5. Workshop zur Korruptionsbekämpfung beim Global Compact Arbeitstreffen

Regelmäßig treffen sich die Mitglieder des UN Global Compacts in Deutschland zu gemeinsamen Arbeitstreffen. Dabei werden konkrete Erfahrungen und Instrumente zur Umsetzung der zehn Global Compact-Prinzipien sowie verwandte Fragestellungen vorgestellt und diskutiert. Im Juni übernahm die Business Keeper AG zusammen mit der Control Risks Deutschland GmbH die Planung und Durchführung eines ganztägigen Workshops zu den aktuellen Herausforderungen der Korruptionsbekämpfung. Zu den Referenten gehörten Prof. Dr. Kai Bussmann (Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg), Birgit Galley (Steinbeis Hochschule), Dr. Kristóf Gosztonyi (Control Risks Deutschland), Dr. Alfried Heidbrink (lindenpartners), Kenan Tur (Business Keeper AG) sowie Hans-Jürgen Stephan (Control Risks Deutschland und Dr. Ochsenfeld Rechtsanwälte). Das Protokoll des Workshops sowie die einzelnen Beiträge können Sie hier nachlesen.

6. Anti-Korruptionsmaßnahmen bei der Deutschen Bahn AG

Die Deutsche Bahn AG als einer der größten Arbeitgeber Deutschlands und international tätiges Unternehmen hat sich in ihrem Handeln durch einen Code of Conduct zu ethischen Werten und Grundsätzen verpflichtet. Ein Kernthema dieser Verpflichtung ist die konsequente Prävention und unnachgiebige Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und Korruption. Seit Mai 2008 wird das Hinweisgebersystem - BKMS® System - zusätzlich zu der bereits vorhandenen Möglichkeit, sich an zwei externe Ombudsleute zu wenden, eingesetzt. Mitarbeiter, Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden können das internetbasierte Hinweisgeberportal weltweit rund um die Uhr, orts- und sprachunabhängig nutzen. Mit dem Einsatz des BKMS® Systems verfolgt die Deutsche Bahn AG das Ziel, den Aktionsradius ihres Compliance Teams auch im Hinblick auf das weltweite Logistiknetz von DB Schenker und weiteren Tochtergesellschaften auszuweiten. Die von Integrität, fairem Verhalten und Transparenz geprägte Unternehmenskultur der Deutschen Bahn AG wird dadurch weiter gestärkt. Die Deutsche Bahn AG beweist damit einmal mehr ihre Vorreiterrolle in Sachen Korruptionsbekämpfung.
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7. Korruption steigt weiter an – Präventionsmaßnahmen fehlen

Laut der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007, die Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble im Mai vorstellte, ging die Zahl der Wirtschaftsdelikte im Vergleich zum Vorjahr um 8,3 Prozent zurück. Die Zahl der Fälle von Betrug und Untreue im Zusammenhang mit Beteiligungen und Kapitalanlagen sank um mehr als 55 Prozent. Allerdings stieg die Zahl der Wettbewerbs-, Korruptions- und Amtsdelikte um 10 Prozent (insgesamt 6.027 Fälle). Es wird dabei darauf hingewiesen, dass das Dunkelfeld deutlich höher geschätzt wird.
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Auch ein Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung bestätigt, dass das Ausmaß von Korruption in den vergangenen Jahren in der Bundesrepublik zugenommen hat und verweist dabei auf das Absinken Deutschlands im Corruption Perception Index 2007 von Transparency International. Der österreichische Ökonom und Korruptionsexperte Friedrich Schneider der Universität Linz kritisierte in dem Artikel, dass von Seiten des deutschen Gesetzgebers keine ausreichenden Vorkehrungen zur Korruptionsprävention getroffen werden. Er führt dabei erfolgreiche Beispiele aus den skandinavischen Ländern und den USA an.
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8. Konferenz „Unternehmen in Verantwortung – Ein Gewinn für alle“

Ende April fand unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales die Konferenz “Unternehmen in Verantwortung - Ein Gewinn für alle“ in Berlin statt, an der 350 Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Gewerkschaften, Verbraucherschutz, Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft und Nichtregierungsorganisationen teilnahmen. Bundesarbeitsminister Scholz kündigte dabei die Einführung eines Markenzeichens für Unternehmen, die sich auf einen Verhaltenskodex verpflichten, an. Dafür sollte eine unbürokratische Plattform etabliert werden. Bundesaußenminister Steinmeier berichtete von der geplanten Einrichtung einer Internetplattform des Auswärtigen Amtes gemeinsam mit der Bertelsmann-Stiftung, die über gesellschaftlich verantwortliche Unternehmen in Deutschland und im Ausland informieren soll.
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9. Veranstaltungen

17.09. Köln
FTD-Konferenz: Wirtschaftsrisiko Kriminalität und Korruption

Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft erläutern auf der FTD-Konferenz Compliance-Systeme in der Praxis, welche Auswirkungen Industriespionage auf betroffene Unternehmen hat, was einen guten Compliance-Manager auszeichnet und was bei der Pressearbeit in einem Compliance-Fall zu beachten ist.
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29.-30.09. Berlin
Compliance Masters: 8. EU-Richtlinie - Präventionskultur - Aktuellste Compliance-Herausforderungen - Anti-Korruption

Die Wirtschaftsskandale der letzten Jahre zeigen Wirkung. Die Anforderungen an die Unternehmens-Compliance steigen und verlangen von den Verantwortlichen eine ständige Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen. Seit Ende Juni 2008 müssen sich deutsche Unternehmen mit den Herausforderungen der 8. EU-Richtlinie auseinandersetzen. Interne Kontrollsysteme und das Risikomanagement kommen auf den Prüfstand. In solch einem dynamischen Umfeld bedarf es einer ständigen Weiterentwicklung des Corporate Compliance-Systems. Es geht um eine laufende Optimierung der Prozesse, eine umfassende Einbindung der Mitarbeiter, aber auch um eine frühzeitige Prävention von Fehlverhalten. In der Veranstaltung werden Fallstudien führender Unternehmen durchgeführt. Neben den Vorträgen ermöglicht das neue interaktive Format eine intensive Wissensvermittlung und strukturiertes Networking zwischen den Teilnehmern.
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04.-11.10 Passau
The Economics of Corruption - A University Training in Good Governance and Reform

Die internationale Veranstaltung verknüpft die Welt der Forschung mit der des Alltagsgeschäfts, um Studenten und Absolventen der Sozialwissenschaften, Entscheidungsträger und Praktiker zusammenzubringen. Das Programm setzt sich aus Übungs- und Workshop-Einheiten, Vorlesungen, Fallstudien sowie Beispiel- und Grundsatz-Präsentationen zusammen.
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30.10.-02.11. Athen
Internationale Anti-Korruptionskonferenz (IACC)
Global Transparency - Fighting corruption for a sustainable future

Die von Transparency International organisierte Internationale Anti-Korruptionskonferenz (IACC) findet dieses Jahr vom 30. Oktober bis 2. November in Athen statt. Vertreter aus Zivilgesellschaft, Regierung und Unternehmen werden diskutieren, wie der Kampf gegen Korruption einen wichtigen, integralen Beitrag zur Lösung globaler Herausforderungen leisten kann.
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10. Literatur

Tue Gutes und rechne damit
Johanna Schnurr, Kornelia Götz
personalmagazin, Nr. 06/2008, S. 20-21

In dem Artikel „Tue Gutes und rechne damit“ beschreibt der Energieversorger N-ERGIE seine Maßnahmen im Rahmen seiner gesellschaftlichen Verantwortung. Darüber hinaus diskutieren unsere Kooperationspartnerin Frau Dr. Annette Kleinfeld (Geschäftsführerin der Dr. Kleinfeld CEC - Corporate Excellence Consultancy) und Herr Josef Hasler (Finanzvorstand der N-ERGIE) den Spagat von Unternehmen zwischen gesellschaftlicher Verantwortung und wirtschaftlichen Ansprüchen.
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The Institutional Economics of Corruption and Reform: Theory, Evidence and Policy (Englisch)
Johann Graf Lambsdorff
Cambridge University Press, Juli 2008, ISBN: 978-0521068673

Der Autor zeigt, wie Erkenntnisse der Institutionenökonomik für ein besseres Verständnis, warum Korruption auftritt und wie die besten Strategien zur Bekämpfung aussehen, fruchtbar gemacht werden können. Vor diesem theoretischen Hintergrund wird – in Analogie zur Strategie der unsichtbaren Hand des Marktes – eine "Strategie des unsichtbaren Fußes" vorgeschlagen. Das Buch ist ab Juli auch im Taschenformat erhältlich.
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Wirtschaftskriminalität und Ethik
dnwe schriftenreihe
Albert Löhr, Eckhard Burkatzki (Herausgeber)
Rainer Hampp Verlag, April 2008, ISBN: 978-3866182349

Wirtschaftskriminalität in Deutschland wird zunehmend auch von wirtschaftlichen Unternehmungen selbst problematisiert. Neben den materiellen Folgeschäden sind es dabei insbesondere die Verletzung des kaufmännischen Prinzips von Treu und Glauben und die Verunsicherung des wirtschaftlichen Systemvertrauens, die das Interesse der Marktakteure an einer nachhaltigen Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität motivieren. Die Beiträge des vorliegenden Bands werfen die Frage auf, wie weit zur Prävention von Wirtschaftskriminalität - flankierend zu den Steuerungsmöglichkeiten von Staat und Recht - eine selbstbindende Steuerung wirtschaftlicher Aktivitäten aus der Eigeninitiative der Marktakteure "von unten her" entstehen kann. Übergreifende Kernthese der Autoren ist dabei die Annahme, dass sich nur im Miteinander von staatlichen Aktivitäten einerseits und unternehmensethischen Initiativen andererseits Mittel und Wege für eine effektive und nachhaltige Prävention von Wirtschaftskriminalität erschließen lassen.
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Handbuch Anti-Fraud-Management: Bilanzbetrug erkennen - vorbeugen - bekämpfen
Dr. Stefan Hofmann
Erich Schmidt Verlag, April 2008, ISBN: 978-3-503-10698-1
Unternehmen verfügen heute über zahlreiche Überwachungsinstrumente. Doch wie lassen sich diese zu einem effektiven Anti-Fraud-Management verknüpfen? Stefan Hofmann liefert Ihnen praxisgerechtes Know-how dafür: konzeptionelle Grundlagen, reale Fälle von Wirtschafts- bzw. Bilanzdelikten und bevorzugte Betrugsmethoden, Aufbau einer Compliance-Organisation und vieles mehr! Mit vielen Checklisten und Beispielen für die Umsetzung in der Praxis.
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Kompendium Wirtschaftskriminalität
Günter Janke
Peter Lang Verlagsgruppe, März 2008, ISBN: 978-3631570203

Wirtschaftskriminalität ist eine ernst zu nehmende und oft noch unterschätzte komplexe Bedrohung für viele Unternehmen in der globalisierten Wirtschaftswelt. Oft werden insbesondere die Risiken aus der wachsenden Computerkriminalität und der Wirtschaftsspionage unterschätzt. Das Kompendium zeigt ausgehend von authentischen Fällen aktuelle Vorgehensweisen ebenso auf, wie die typische wirtschaftskriminelle Basismethodik, deren Kenntnis wichtig ist, um die ständig neu variierten Angriffsmethoden zu erkennen. Insbesondere wird praxisnah aufgezeigt, wie sich Unternehmen vor allem durch wirksame Sensibilisierungs- und Kontrollmaßnahmen sowie eine effiziente Interne Revision vor Wirtschaftskriminalität in unterschiedlichen internen und externen Ausprägungsformen schützen können.
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Wir können alles: Filz, Korruption & Kumpanei im Musterländle
Josef-Otto Freudenreich, Meinrad Heck, Wolfgang Messner, Rainer Nübel
Klöpfer und Meyer, März 2008, ISBN: 978-3940086129

Baden-Württemberg ist überall Spitze, ein Musterland eben. So tönt es jeden Tag aus allen Sprachrohren, vorneweg aus der Regierungszentrale. Bei soviel Weihrauch ist man geneigt, die frohen Botschaften zu glauben. Aber die ganze Wahrheit ist es nicht, es sei denn die vorderen Plätze gälten auch für den Filz und die Kumpanei zwischen Politik, Justiz und Wirtschaft. Ein Autorenteam um Josef-Otto Freudenreich, den Chefreporter der Stuttgarter Zeitung, zeigt die Bögen und Linien auf, die zwischen den Mächtigen des Landes verlaufen. Die kundigen Journalisten zeichnen ein Bild von Baden-Württemberg, das kein Blendwerk der Propaganda ist, sondern einen Blick auf Seiten eines Landes wirft, bei dem das 'Muster' einen ganz anderen Sinn bekommt.
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Essentials of Corporate Fraud (Englisch)
Tracy Coenen
John Wiley & Sons, April 2008, ISBN: 978-0470194126

Die Autorin gibt Einblicke in die Wirtschaftskriminalität aus der Sicht eines Insiders und gibt Tipps, wie sich Unternehmen in den Phasen der Entdeckung und Untersuchung verhalten sollen. Darüberhinaus empfiehlt sie Präventionsmaßnahmen, macht Unternehmer auf Warnsignale aufmerksam und erläutert Trainingsmaßnahmen für Mitarbeiter bei der Umsetzung von Richtlinien im Zusammenhang mit der Korruptionsbekämpfung.
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11. Zitat

Krisen meistert man am besten, indem man ihnen zuvorkommt.
Walt Whitman Rostow (1916-2003), US-amerikanischer Ökonom, Wirtschaftshistoriker


 

Newsletter I/2008

Inhalt

1. Erste Mitgliederversammlung des German Chapters der Association of Certified Fraud Examiners
2. CGC-Untersuchung: Korruption in deutschen Unternehmen
3. Konzerne verstärken interne Kontrollen
4. AOK Bayern und Kassenärztliche Vereinigung Bayerns nutzen BKMS® System
5. Urteil zur internationalen Geltung von Sarbanes-Oxley
6. Umsetzung der 8. Europäischen Richtlinie - EuroSOX
7. Enttäuschung bei Transparency International Deutschland e.V. über Ergebnisse der UNCAC-Vertragsstaaten-Konferenz in Bali
8. Veranstaltungen
9. Literatur
10. Zitat

    1. Erste Mitgliederversammlung des German Chapters der Association of Certified Fraud Examiners

    Der neu gegründete Verein Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) Deutschland e.V. setzt sich dafür ein, den im englischsprachigen Raum bekannten Titel "Certified Fraud Examiner" in Deutschland zu etablieren. Darüber hinaus soll durch Schulung und Weiterbildung der Vereinsmitglieder ein Beitrag zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität geleistet werden. Am 21.01.2008 fand die erste ordentliche Mitgliederversammlung nach Eintragung als gemeinnütziger Verein statt.
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    2. CGC-Untersuchung: Korruption in deutschen Unternehmen

    Die Ergebnisse einer Befragung der Münchener Personalberatung CGC unter Führungskräften und Personalentscheidern zeigen, dass Korruptionsskandale deutsche Manager vielfach kalt lassen. 56 Prozent aller deutschen Manager halten die Berichterstattung in Medien für imageschädlicher als die Korruption selbst. 44 Prozent aller Befragten sehen für gesetzestreue Firmen Nachteile im Konkurrenzkampf. Unternehmer sehen speziell im Ausland eine zunehmende Bestechung von Auftraggebern, weil dies dort Geschäftspraxis sei.
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    3. Konzerne verstärken interne Kontrollen

    Die im Auftrag des Handelsblatts und der Unternehmensberatung Droege & Comp. durchgeführte Befragung von 767 deutschen Top-Managern kommt zu dem Ergebnis, dass immer mehr deutsche Unternehmen ihre internen Kontrollen deutlich ausbauen. Dies trifft auf 95 Prozent der befragten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zu. Insbesondere die Einhaltung von Gesetzen und Verhaltensregeln wird dabei überwacht, um Imageschäden zu vermeiden. Größtenteils werden dafür Chief Compliance Officer eingesetzt.
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    4. AOK Bayern und Kassenärztliche Vereinigung Bayerns nutzen BKMS® System

    Gemeinsam gehen die AOK Bayern und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns in einer außergewöhnlichen Kooperation gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen vor. Nachdem gemäß § 197a sowie § 81a SGB V bereits in beiden Institutionen Stellen zur Korruptionsbekämpfung eingerichtet wurden, können Versicherte und Leistungserbringer seit dem 01. Januar 2008 auch anonym oder namentlich sowie zeitunabhängig mit dem BKMS® System auf Missstände aufmerksam machen.
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    5. Urteil zur internationalen Geltung von Sarbanes-Oxley

    Ein US Obergericht hat am 05. Februar 2008 in einem Verfahren die internationale Bedeutung des Sarbanes-Oxley-Acts herausgestellt. Demnach gelten die Schutzvorschriften von SOX auch für interne Hinweisgeber von internationalen Konzernen mit US-Bezug. Darüber hinaus sind die in SOX enthaltenen Schutzvorschriften auch anwendbar, wenn es sich nicht im engeren Sinne um Betrugshandlungen gegen Anteilseigner handelt.
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     6. Umsetzung der 8. Europäischen Richtlinie - EuroSOX

    Nach dem US-Vorbild des Sarbanes Oxley Acts müssen sich Unternehmen auch in Europa einer externen Qualitätskontrolle unterwerfen, die für mehr Transparenz in den Jahresabschlüssen sorgen soll. Die bereits im Juni 2006 von der EU Kommission beschlossene 8. Europäische Richtlinie - umgangssprachlich auch EuroSox genannt - ist bis zum 29. Juni 2008 in allen EU Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen.
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    7. Enttäuschung bei Transparency International Deutschland e.V. über Ergebnisse der UNCAC-Vertragsstaaten-Konferenz in Bali

    Nach Einschätzung von Transparency International Deutschland e.V. gehen die Ergebnisse der internationalen Staatenkonferenz zur UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) in Indonesien Ende Januar 2008 nicht weit genug. Das ursprüngliche Ziel der Konferenz, mit Hilfe eines gemeinsam erarbeiteten effektiven Prüfungs- und Kontrollsystems international die Bekämpfung von Korruption zu intensivieren, wurde verfehlt, da sich die Vertreter der Teilnehmerländer nicht auf ein gemeinsames Monitoringprogramm einigen konnten.
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    8. Veranstaltungen

    4.-5.04. Bonn
    Jahrestagung Deutsches Netzwerk Wirtschaftsethik: "Reichweiten unternehmerischer Verantwortung"

    Schwerpunkt der Jahrestagung des Deutschen Netzwerks Wirtschaftsethik ist die unternehmerische Verantwortung - die Corporate Social Responsibility. Die Veranstaltung stellt die Leitfrage, inwieweit sich die Reichweiten und Grenzen der Unternehmensverantwortung bestimmen lassen.
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    9.-10.04. Köln
    3. Handelsblatt Jahrestagung - Unternehmensrisiko Korruption

    Am 9. und 10. April 2008 findet die 3. Jahrestagung des Handelsblatts zum Thema Korruption als Unternehmensrisiko in Köln statt. Experten aus verschiedenen Unternehmen werden neue Mittel der Korruptionsprävention für Unternehmen vorstellen.
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    27.05. Bremen
    Tagesseminar "Whistleblowing - Gründe und Prävention"

    Das Seminar richtet sich vorwiegend an die Mitglieder der Betriebs- und Personalräte, die mit der Einrichtung eines „Whistleblowing-Systems“ konfrontiert sind sowie an diejenigen, die neue Wege zur Verbesserung der internen Kommunikation auch bei schwierigen Themen suchen.
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    9. Literatur

    Global Compact Deutschland 2007
    Mediengruppe macondo (Hrsg.), Januar 2008, ISBN: 978-3-9810638-4-4

    Das Jahrbuch des deutschen Netzwerks der UN-Initiative beschreibt rückblickend ausführlich die Aktivitäten des UN Global Compact, wobei das Thema Corporate Social Responsibility im Fokus stand. Unter anderem beschreiben 32 teilnehmende Unternehmen des Global Compact, wie sie die 10 Prinzipien des Global Compact verwirklichen und das Thema Corporate Social Responsibility umsetzen.
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    Wirtschaftsethik - Theorien, Strategien, Trends
    Matthias Karmasin, Michael Litschka
    Lit Verlag, Januar 2008, ISBN 978-3-8258-0274-5

    Dieser Band ist eine Einführung in die Wirtschafts- und Unternehmensethik. Er erklärt Grundbegriffe und zentrale Konzepte, stellt neuere Ansätze der Wirtschaftsethik vor und diskutiert Anwendungsmöglichkeiten im Unternehmensalltag. Das Buch ermöglicht Führungskräften aus Wirtschaft und Politik, Journalisten und Journalistinnen, interessierten Laien und wissenschaftlich Tätigen sowie Lehrenden und Studierenden einen Einstieg in diese aktuelle Thematik.
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    Praxisleitfaden Unternehmensethik: Kennzahlen, Instrumente, Handlungsempfehlungen
    Daniel Dietzfelbinger
    Gabler, September 2007, ISBN: 978-3-8349-0552-9

    Die Wirtschaft und ihre Akteure sehen sich drängenden Fragen der Gesellschaft gegenüber, die es nicht mehr akzeptiert, dass Wirtschaften im Verborgenen und zum Wohl einzelner stattfindet. Die zunehmende Ablehnung der Privatisierung der Gewinne bei gleichzeitiger Sozialisierung der Schäden fordert die Wirtschaft heraus, sich diesen unternehmens- und wirtschaftsethischen Fragen zu stellen und darauf befriedigende Antworten zu geben. Denn Unternehmensethik wird zunehmend stärker über Erfolg oder Misserfolg entscheiden.
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    Die große Gier
    Hans Leyendecker
    Rowohlt Berlin Verlag, September 2007, ISBN 978-3-87134-594-4

    Noch nie wurde in der Bundesrepublik derart gemauschelt und betrogen wie im Zeitalter der Globalisierung: Weltkonzerne wie VW, Siemens oder EADS setzen wegen kurzfristiger Gewinne ihren Ruf aufs Spiel. Die Habsucht und Hybris der Manager scheinen grenzenlos zu sein. Aber im Zeitalter der Globalisierung gilt auch: Auf lange Sicht bleibt dabei nicht nur die Moral auf der Strecke, sondern das, was die Wirtschaft im Innersten antreibt – der Profit. Bei unlauterem Geschäftsgebaren droht der Verlust ganzer Märkte. Deutschland, so zeigt Hans Leyendecker mit seinem atemberaubenden Material, braucht eine neue Ethik, damit die Wirtschaft nicht abstürzt.
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    Der Klüngel in der politischen Kultur Kölns
    Frank Überall
    BOUVIER Verlag, Dezember 2007, ISBN 978-3-416-03125-7

    Klüngel wird in der Literatur bisher nur glorifiziert oder verteufelt. Was fehlt, ist eine analytische Aufarbeitung dieser allgegenwärtigen Attitüde, die nicht nur in Köln zu finden ist. Diese Lücke soll mit diesem Buch gefüllt werden. So werden die positiven Seiten des Klüngels genauso illustriert wie die Gefahr des Abrutschens in die Korruption. An Fallbeispielen und Strukturbeobachtungen wird die politische Realität Kölns veranschaulicht.
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    10. Zitat

    In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.

    Carl von Ossietzky