Newsletter IV/2009
Inhalt
1. BGH-Urteil: Compliance-Beauftragte haften für die Einhaltung von Strafvorschriften durch Dritte
2. Aktuelle Studien und Statistiken zu Korruption und Wirtschaftskriminalität
3. Großes Informationsangebot auf der neuen Business Keeper-Webpage
4. Ludwig Erhardt-Preis für Dissertation in der Korruptionsforschung
5. OLAF und Weltbank kooperieren bei der Bekämpfung von Entwicklungshilfebetrug
6. Neue Gesetze und Gerichtsurteile zu den Themen Whistleblowing und Compliance
7. Whistleblowing in Indonesien mit dem BKMS® System
8. Neues Bundesdatenschutzgesetz betrifft auch die Korruptionsbekämpfung
9. Veranstaltungen
10. Literatur
11. Zitat
1. BGH-Urteil: Compliance-Beauftragte haften für die Einhaltung von Strafvorschriften durch Dritte
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 17. Juli (Aktenzeichen: 5 StR 394/08) den Leiter einer Rechtsabteilung und Revision wegen Beihilfe zum Betrug durch Unterlassen zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt. Der Angeklagte war über ein Delikt in seinem Unternehmen informiert, unterrichtete jedoch weder seinen unmittelbaren Vorgesetzten, den Vorstandsvorsitzenden noch ein Mitglied des Aufsichtsrats. Der BGH stellte allerdings heraus, dass im entschiedenen Fall folgende Besonderheiten bestehen: Das Unternehmen ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und die vom Angeklagten nicht unterbundene Tätigkeit bezog sich auf den hoheitlichen Bereich des Unternehmens.
Das Gericht erwähnt in seinem Urteil daneben explizit Compliance Officer in Unternehmen: Deren Aufgabengebiet sei die Verhinderung von Rechtsverstößen, insbesondere von Straftaten, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden und diesem erhebliche Nachteile durch Haftungsrisiken oder Ansehensverlust bringen können. Derartige Beauftragte würde regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht im Sinne des § 13 StGB treffen, solche im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Unternehmens stehende Straftaten von Unternehmensangehörigen zu verhindern. Dies sei die notwendige Kehrseite ihrer gegenüber der Unternehmensleitung übernommenen Pflicht, Rechtsverstöße und insbesondere Straftaten zu verhindern. Unterlässt der Compliance Officer die erforderlichen präventiven Maßnahmen, mache er sich eventuell selbst strafbar.
Compliance Officer müssen zukünftig dringend Acht geben, dass ihre Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse präzise im Arbeitsvertrag oder in einer Stellenbeschreibung geregelt werden. Zudem könnten haftungsbeschränkende Maßnahmen wie D&O-Versicherung sowie eine Strafrechtsschutzversicherung sinnvoll sein.
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2. Aktuelle Studien und Statistiken zu Korruption und Wirtschaftskriminalität
In ihrer Studie „Wirtschaftskriminalität 2009 - Sicherheitslage in deutschen Großunternehmen“ zeigt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers in Kooperation mit der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg unter der Leitung von Prof. Dr. Kai Bussmann, dass Wirtschaftskriminalität inzwischen die Mehrheit der deutschen Großunternehmen betrifft: 61% gaben an, dass sie in den vergangenen zwei Jahren zum Opfer von Wirtschaftsdelikten geworden sind. Der finanzielle Verlust beträgt 2009 durchschnittlich 5,57 Millionen Euro je betroffenes Unternehmen.
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Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RölfsPartner und die Universität Leipzig unter Leitung von Prof. Dr. Hendrik Schneider haben eine Studie zu Täterprofilen von Wirtschaftskriminellen herausgebracht: „Der Wirtschaftsstraftäter in seinen sozialen Bezügen“. Dazu wurden die Urteile der drei Berliner Wirtschaftsstrafkammern aus dem Jahr 2007 sowie Praxisfälle analysiert. Grundsätzlich unterscheiden die Experten zwischen Tätern, die eine Gelegenheit ergreifen, und solchen, die gezielt die Gelegenheit zur Tat suchen. Aus den Merkmalen bestimmen die Autoren vier Idealtypen. Da Krisenzeiten den Nährboden für Wirtschaftsdelikte schaffen, werden aus dem Zusammenspiel von Tatgelegenheit und Persönlichkeitsstruktur zudem Handlungsempfehlungen für Unternehmen abgeleitet.
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Ebenso hat sich die Hochschule Pforzheim in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers in der Studie „Wirtschaftskriminalität: Eine Analyse der Motivstrukturen“ mit den Täterprofilen von Wirtschaftskriminellen auseinandergesetzt. Es wurden qualitativ-psychologische Interviews mit Wirtschaftsstraftätern in verschiedenen Vollzugsanstalten geführt, Gerichtsakten systematisch analysiert und ausgewertet. Aus bestimmten Charakteristika, die sich über verschiedene Fälle hinweg wiederholten, wurden fünf Täterprofile entwickelt.
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63% der europäischen Finanzunternehmen verzeichnen Schäden durch Compliance-Verstöße; der Betrug durch eigene Mitarbeiter zählt dabei zu den größten Risiken. Um diesen Verstößen auf die Spur zu kommen, erweisen sich interne Hinweise als besonders Erfolg versprechend, doch solche Hinweisgebersysteme sind nicht einmal in der Hälfte der deutschen Finanzinstitute verankert. Zu diesem Ergebnis kommt die Hamburger Steria Mummert Consulting in ihrer Studie „Wirtschaftskriminalität in der Finanzbranche“.
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Das Beratungsunternehmen kommt in einer weiteren Studie „Managementkompass Wertemanagement“ zu dem Schluss, dass gut jede zweite Fach- und Führungskraft in Deutschland die Kriterien der hauseigenen Unternehmenskultur nicht benennen kann.
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Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat seinen „Jahresbericht 2009“ veröffentlicht. 450 Millionen Euro an veruntreuten EU-Geldern wurden sichergestellt; mehr als die Hälfte der Verdachtsfälle betrafen Belgien, Bulgarien, Deutschland, Großbritannien, Italien und Rumänien. Kritik übt OLAF vor allem an den Mitgliedsländern Bulgarien und Rumänien: Die Brüsseler Kommission hatte im vergangenen Jahr zunächst Bulgarien und anschließend Rumänien wegen Korruption und organisierter Kriminalität EU-Gelder in Millionenhöhe gesperrt. Die Zahl der beim OLAF eingegangenen Hinweise hat erneut deutlich zugenommen (ein Anstieg um 85% seit 2003). Wichtigste Informationsquelle sind die Mitgliedstaaten und einzelne Hinweisgeber.
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Im neuesten „Global Corruption Report“ (GCR 2009) von Transparency International wird die Angebotsseite der Korruption, die Privatwirtschaft, in den Fokus gestellt. Der Bericht legt dar, wie korrupte Praktiken den fairen Wettbewerb unterminieren, wirtschaftliches Wachstum hemmen und letztlich die Existenz der Unternehmen gefährden. Korruption führt zudem zu sinkender Arbeitsmoral sowie zu Vertrauensverlust bei Kunden und Geschäftspartnern. Gleichzeitig steigen die Risiken, erwischt zu werden; so mussten Unternehmen wegen korrupter Praktiken allein in den letzten zwei Jahren Milliarden an Bußgeldern zahlen.
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Im „Bundeslagebild Korruption 2008“ zeigt das Bundeskriminalamt, dass vor allem im Bau- und Dienstleistungsgewerbe unverändert bestochen wird, um Aufträge zu erlangen. Im Jahr 2008 wurde eine deutliche Zunahme der Korruption in der Privatwirtschaft festgestellt, während der Anteil der polizeilich bekannt gewordenen Fälle in der öffentlichen Verwaltung stark zurückgegangen ist. Möglicherweise könnte diese Entwicklung in einer zunehmenden Sensibilität und Aufklärungsbereitschaft der Privatwirtschaft als Folge der in der Vergangenheit geführten öffentlichkeitswirksamen Korruptionsverfahren begründet sein.
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3. Großes Informationsangebot auf der neuen Business Keeper-Webpage
Die Business Keeper AG hat nach einem Relaunch ihrer Internetpräsenz das Informationsangebot weiter ausgebaut. In der Rubrik „Wissen“ finden Sie umfangreiche Informationen, Literaturtipps und Statistiken zu den Themen Whistleblowing, Wirtschaftskriminalität und Wirtschaftsethik. Zudem sind zahlreiche Fachartikel beispielsweise zu Gesetzen, zu Täterprofilen, zum Datenschutz oder zur Betriebsratsarbeit abrufbar.
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4. Ludwig Erhardt-Preis für Dissertation in der Korruptionsforschung
Eine der bedeutendsten Auszeichnungen in Deutschland für Promotionsarbeiten in den Wirtschaftswissenschaften erhielt in diesem Jahr Dr. Tanja Rabl von der Universität Bayreuth. Ihre empirischen Untersuchungen arbeiten insbesondere die person- und situationsbezogenen Faktoren heraus, die bei Mitarbeitern privater Unternehmen die Bereitschaft zum korrupten Handeln fördern. Zudem ermittelt Tanja Rabl typische Strategien, mit denen korrupte Akteure ihre Handlungsweisen nachträglich rechtfertigen und leitet konkrete Maßnahmen ab, mit denen Unternehmen korrupten Handlungsweisen vorbeugen können. Die Dissertation wurde von der Business Keeper AG finanziell unterstützt.
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5. OLAF und Weltbank kooperieren bei der Bekämpfung von Entwicklungshilfebetrug
Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF und die Vize-Präsidentschaft für Integrität der Weltbank haben im Juni in Brüssel ein Übereinkommen unterzeichnet, gemeinsam gegen Betrug bei der Vergabe und Verwendung von Entwicklungshilfe zu kämpfen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind die weltgrößten Geber von Entwicklungshilfe. Die Weltbank wiederum ist in ihrer Rolle als Projektleiter Treuhänder bedeutender Finanzmittel der EU. Die Kooperationsvereinbarung wird einen direkten Informationsaustausch und eine Zusammenarbeit der Ermittler beider Institutionen in den Bereichen Betrugs- und Korruptionsbekämpfung ermöglichen.
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6. Neue Gesetze und Gerichtsurteile zu den Themen Whistleblowing und Compliance
Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli (BGBl I 2009, 2509) ist am 5. August in Kraft getreten. Insbesondere wurden Vorgaben für die Festsetzung der Vorstandsvergütung formuliert, die nun auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten ist. Variable Vergütungsbestandteile sollen zukünftig eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben und Fehlentwicklungen können auch zu einer Herabsetzung der Vorstandsvergütung führen. Das gilt der Gesetzesbegründung zufolge nicht nur für börsennotierte, sondern auch für nicht börsennotierte Aktiengesellschaften.
Ferner enthält das Gesetz Änderungen im Hinblick auf die Offenlegung und Kontrolle von Vorstandsbezügen, die für mehr Transparenz sorgen sollen sowie die Festsetzung eines zwingenden Selbstbehalts bei der D&O-Versicherung.
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Wie in unserem ersten Newsletter dieses Jahres berichtet, wurde ein Gesetzesentwurf zur Teilrevision des Schweizer Obligationenrechts eingebracht. Im Juli hat der Schweizer Nationalrat nun den Schutz von Whistleblowern beschlossen. Damit erhält der Bundesrat den Auftrag zur Erarbeitung eines Gesetzesartikels, der Personen, welche im Umfeld von Korruptionsdelikten Hinweise gegen ihren Arbeitgeber geben, vor einer ungerechtfertigten Entlassung schützt. Gemäß der nun vereinbarten Formulierung und entgegen der ursprünglichen Motion darf ein Whistleblower erst als Ultima Ratio Unregelmäßigkeiten an die Öffentlichkeit tragen.
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In einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 16. Januar (Aktenzeichen 9Sa572/08) wird festgestellt: Nimmt ein Mitarbeiter von einem für seinen Arbeitgeber tätigen Dienstleister ein teures Geschenk (hier eine VIP-Lounge-Eintrittskarte für ein Fußballspiel) an, so kann dies seine fristlose Kündigung rechtfertigen. Der Vorteil muss nicht dazu bestimmt, sondern nur geeignet sein, ihn in seinem geschäftlichen Verhalten zugunsten Dritter zu beeinflussen. Und zwar unabhängig davon, ob es tatsächlich zu einer den Arbeitgeber schädigenden Handlung kommt.
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7. Whistleblowing in Indonesien mit dem BKMS® System
Seit August können auch die rund 210 Millionen Bürger Indonesiens etwas gegen Korruption in ihrer Regierung und Wirtschaft tun: Mit Unterstützung der GTZ (Deutsche Gesellschaft für technische Zusammenarbeit) und des BMZ (Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) wurde das internetbasierte Hinweisgebersystem BKMS® System landesweit installiert, das jedem Einzelnen ermöglicht, Korruption auch vollkommen anonym an die Anti-Korruptionsbehörde KPK (Komisi Pemberantasan Korupsi) zu melden. Die Einführung des BKMS® Systems rief ein großes Medienecho hervor; das Angebot wird bereits sehr gut genutzt.
Die Anonymität des Hinweisgebers ist vor allem dort wichtig, wo Bekämpfer der Korruption Bedrohung durch die delinquenten Akteure fürchten müssen; Indonesien liegt im Ranking von Transparency International relativ weit hinten auf Platz 126 von 180. Dieser „Corruption Perceptions Index (CPI)“ listet Länder nach dem Grad auf, in dem dort Korruption bei Amtsträgern und Politikern wahrgenommen wird.
Vor drei Jahren wurde das Hinweisgebersystem BKMS® System bereits in Kenia für einen vergleichbaren Anwendungsbereich implementiert und wird seitdem sehr erfolgreich genutzt.
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8. Neues Bundesdatenschutzgesetz betrifft auch die Korruptionsbekämpfung
Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vom 1. September haben sich die Regeln zum Umgang mit Arbeitnehmerdaten im Unternehmen geändert. Für die Aufdeckung doloser Handlungen durch interne Abteilungen oder externe Dienstleister sind insbesondere die Neufassung des § 32 BDSG (Arbeitnehmerdatenschutz) und die Änderung des § 11 BDSG (Auftragsdatenverarbeitung) zu beachten.
Der § 32 BDSG findet Anwendung bei Beschäftigtenverhältnissen und verdrängt die in diesen Fällen bislang anzuwendenden Vorschriften des § 28 BDSG. Auch zur Aufdeckung von Straftaten und Bekämpfung von Korruption dürfen Arbeitgeber die Daten des Arbeitsnehmers nur dann für eine elektronische Überprüfung verwenden, wenn ein konkreter Verdacht auf eine Straftat vorliegt. Die Verdachtsmomente sind zu dokumentieren.
Der § 11 BDSG thematisiert die Fremdbeauftragung, bei der personenbezogene Daten durch Dritte ausgewertet werden. Neben der Pflicht zur schriftlichen Auftragsvergabe besteht nun auch Formzwang in Bezug auf die inhaltliche Darstellung des Auftrags. Der Auftraggeber muss die Einhaltung des Datenschutzes beim Auftragnehmer regelmäßig überprüfen.
Bei der Verwendung personenbezogener Daten zur Korruptionsbekämpfung ist nun wichtig, sich frühzeitig mit allen Beteiligten innerhalb und außerhalb des Unternehmens abzustimmen. Revisionsmitarbeiter sollten den innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten, Betriebsrat und zuständige Aufsichtsbehörden rechtzeitig über ihr Vorgehen informieren und außerdem Ziel der Aktion, alle Beteiligten und Vorgehensweisen genau dokumentieren.
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9. Veranstaltungen
Fachkonferenz für Journalisten: Korruption aufdecken
30. Oktober - 01. November, Berlin
Vor welchen Herausforderungen Journalisten stehen, die Korruptionsfälle aufdecken wollen, welche Recherchetechniken und Wege es gibt, soll in der Fachkonferenz geklärt werden.
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3rd Session of the Conference of the States Parties to the United Nations Convention against Corruption
9. - 13. November, Doha, Katar
Länder, welche die UN Konvention gegen Korruption unterzeichnet und ratifiziert haben, entsenden hochrangige Delegierte zur Diskussion über die Kontrolle der Implementierung, Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung und benötigte Hilfen.
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Transparency International, Verein zur Korruptionsbekämpfung und WU Wien: Podiumsdiskussion Compliance- mehr als ein Schlagwort?
30. November 2009, Wien, Österreich
Compliance-Regeln – die Richtlinien für ethisch verantwortungsvolles Handeln – werden für Unternehmungen immer wichtiger. Neben mitarbeiterbezogenen Themen und der Ökologie – beides unter Corporate Social Responsibility zusammengefasst – erfordert nachhaltiges Wirtschaften auch das Bekenntnis zu integrem Wirtschaften. Hier wird zu einer Diskussion dieses aktuellen Themas mit namhaften Experten eingeladen, auch die Business Keeper AG nimmt an dieser Veranstaltung teil.
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ACFE und DIIR: Anti-Fraud Tagung 2009
30. November - 01. Dezember, Kassel
Die Association of Certified Fraud Examiners (ACFE) German Chapter veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Deutsches Institut für Interne Revision (DIIR)-Arbeitskreis „Abwehr wirtschaftskrimineller Handlungen“ erstmals eine Tagung zum Thema Fraud. Unter dem Motto „Ganzheitliches Anti-Fraud Management in Theorie und Praxis“ werden die Prozesse Fraud Prevention und Fraud Detection im Gesamtkonzept sowie einige der relevanten Anwendungen, Systeme und Werkzeuge vorgestellt. Auch Kenan Tur, Gründer und Vorstand der Business Keeper AG, wird hier seine Expertise vortragen.
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10. Literatur
Weiße Kittel, dunkle Geschäfte: Im Kampf gegen die Gesundheitsmafia
Dina Michels
Rowohlt, September 2009. ISBN 978-3871346439
Die Autorin ist Chefermittlerin der KKH-Allianz und deckt mit ihrem Team illegale Machenschaften von Ärzten, Apothekern, Sanitäts- und Krankenhäusern auf. Anhand zahlreicher unveröffentlichter Fälle zeigt sie, wie die Betrüger vorgehen - und wie unser Gesundheitssystem dies sogar begünstigt. Die KKH-Allianz setzt zur Unterstützung der Betrugsbekämpfung das BKMS® System ein.
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Compliance und Arbeitsrecht
Anja Mengel
C. H. Beck 2009. ISBN 978-3-406-58118-2
Die Autorin stellt die arbeitsrechtlichen Aspekte bei der Implementierung und Durchsetzung von Compliance- und Ethikrichtlinien vor. Außerdem werden ausgewählte Compliance-relevante Arbeitsgebiete wie der Persönlichkeitsschutz, der Datenschutz und die Telekommunikationssicherheit erläutert.
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Whistleblowing: Wirksame Korruptionsprävention durch Einsatz anonymer Hinweisgebersysteme am Beispiel deutscher Krankenhäuser
Martin Lehne
VDM Verlag Dr. Müller, Januar 2009. ISBN-13: 978-3639118599
Im Rahmen des vorliegenden Buches soll am Beispiel deutscher Krankenhäuser gezeigt werden, inwieweit implementierte anonyme Hinweisgeber- bzw. Whistleblowingsysteme, an die korrupte Handlungen anonym gemeldet werden können, als Instrument der Compliance Korruption präventiv verhindern können.
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Korupsi – Korruption in Indonesien
Simon L. Koenen
Kellner-Verlag 2009. ISBN 978-3-939928-06-5
Dieses Buch skizziert auf persönliche und einfache Art und Weise die grenzüberschreitende Problematik der systematischen Korruption in Entwicklungsländern für deutsche wie europäische Unternehmen bei Auslandsgeschäften.
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Global Compact International Yearbook 2009 (englisch)
Das internationale Global Compact Jahrbuch ist ein nicht-kommerzielles Projekt aller Teilnehmer, der gesamte Gewinn der Buchverkäufe geht an die Global Compact Stiftung. Hauptthemen dieser Einführungsausgabe sind der Klimawandel und die globale Finanzkrise.
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Die korrupte Republik: Über die einträgliche Kungelei von Politik, Bürokratie und Wirtschaft
Hans-Martin Tillack
Verlag-Hoffmann und Camp 2009. ISBN 978-3455501094
Korruption gedeiht, wo das Geheimnis regiert - und unter den Mächtigen Deutschlands gibt es viele Geheimnisträger. In der Korruptionsbekämpfung ist die Bundesrepublik ein Entwicklungsland. Dubiose Geschäfte, oft auf Kosten des Steuerzahlers, sind zum Alltagsphänomen geworden, doch die Politiker tun immer noch so, als hätten sie damit nichts zu tun.
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11. Zitat
Wir müssen die Änderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.
Mahatma Gandhi