So setzen Sie das Beschwer­de­ver­fahren im Liefer­ketten­gesetz mit dem BKMS® System um

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist zum 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten. Somit müssen jetzt Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden verschiedene Sorgfaltspflichten zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der Lieferkette erfüllen.

Erfahren Sie, wie Sie das BKMS® System bei der Umsetzung unterstützt.

Illustration zur Lösung für das Be­schwer­de­ver­fahren im Liefer­ket­ten­gesetz
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Für wen gilt das Gesetz?

Seit dem 1. Januar 2023 gilt es für Unternehmen mit Sitz in Deutschland mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden, ebenso für ausländische Firmen mit Hauptsitz in Deutschland. Ab 2024 werden auch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden vom Gesetz betroffen sein.

Das Einrichten eines Beschwerdeverfahrens stellt dabei eine der zentralen Anforderungen des LkSG dar. Es soll Betroffenen die Möglichkeit geben, Menschenrechtsverletzungen oder umweltbezogene Verstöße, die auf das Handeln eines Zulieferers zurückzuführen sind, an das belieferte Unternehmen zu melden.

Welche Anforderungen müssen für das Beschwerdeverfahren umgesetzt werden?

Es soll ein Meldesystem ein­ge­rich­tet werden, welches fol­gen­de Anfor­der­ungen erfüllt:

Öffentlich zugänglich für Beschwerden entlang der gesamten Lieferkette

Gewährleistung des Schutzes der Identität des Hinweisgebenden

Sprachliche Barrierefreiheit, verfügbar in allen notwendigen Sprachen und leicht formuliert

Verschwiegenheit und Unabhängigkeit der für das Beschwerdeverfahren zuständigen Person

Gewährleistung des Schutzes vor Repressalien

Möglichkeit zur Eingangs­meldung & Erörterung des Sachverhalts mit Hinweis­­gebenden

Das LkSG verlangt eine lückenlose Dokumentation zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten unter Wahrung der DSGVO und Geschäftsgeheimnisse:

Öffentlich zugängliche Be­richte unter Wahrung persön­licher Daten & Geschäfts­geheimnisse​

Jährlicher Bericht zur Erfül­lung der Sorgfalts­pflichten, insbesondere der Meldungen und Folgemaß­nahmen

Sieben Jahre Aufbewahrung der Dokumentation

Jährliche Wirksamkeits­überprüfung des Beschwer­deverfahrens

Die Sorgfaltspflichten verlangen die Information und Schulung von Mitarbeitenden und Zulieferern:

Verfügbarkeit der Verfahrens­ordnung in Schriftform

Bereitstellen von Informationen
über Existenz & Erreichbarkeit des Meldekanals

Bekanntmachen der Zuständigkeit für das Beschwerdeverfahren

So erfüllen Sie mit dem BKMS® System die Anforderungen des Beschwerdeverfahrens

Sie implementieren einen sicheren Meldekanal entlang Ihrer Lieferkette

Das BKMS® System bietet einen öffentlich zugänglichen sowie zertifiziert barrierefreien Meldeprozess mit der Möglichkeit, Meldungen anonym abzugeben. Es wird in einem Tier3+ Hochsicherheitsrechenzentrum betrieben und ist in über 60 Sprachen verfügbar. Darüber hinaus ermöglicht das BKMS® System eine Dialogfunktion mit dem Hinweisgebenden inklusive Erinnerung für Rückmeldefristen.

Sie bearbeiten eingehende Meldungen anonym und revisionssicher

Im BKMS® System ist eine Meldungsbearbeitung zur fortlaufenden Speicherung und Dokumentation der Hinweise integriert. Zudem haben Sie die Möglichkeit, sensitive Daten aus Meldungen zu entfernen und diese zu anonymisieren. Ihnen stehen außerdem ein Reporting und Echtzeit-Auswertungen zur Verfügung.

Sie kommunizieren problemlos Ihre Maßnahmen an Mitarbeitende und Zulieferer

Sie können im BKMS® System auf die Verfahrensordnung auf Ihrer Webseite verweisen oder diese direkt im System anführen. Außerdem profitieren Sie von unserem EQS Service, wodurch sie Kommunikationsmaterialien erhalten sowie an Kommunikationsworkshops teilnehmen können.

Sie entscheiden, wie Sie Ihren Meldekanal aufsetzen möchten

Egal, ob Sie bereits das BKMS® System im Unternehmen nutzen oder noch implementieren möchten: Wir bieten Ihnen mehrere Möglichkeiten, wie Sie mit Compliance- und LkSG-relevanten Themen im Meldekanal umgehen können:

  • Option 1: Sie nutzen für die Meldungsabgabe und -bearbeitung zwei komplett voneinander getrennte Meldesysteme.
  • Option 2: Sie nutzen für die Meldungsabgabe zwei voneinander getrennte Systeme, haben aber eine zentrale Meldungsbearbeitung.
  • Option 3: Sie nutzen nur einen Meldekanal mit einer zentralen Meldungsbearbeitung.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung des Beschwerdeverfahrens im LkSG. Holen Sie sich jetzt Ihre Demo und überzeugen Sie sich selbst vom BKMS® System!