
Business Keeper AG
info@business-keeper.comBKMS® Benchmarking Report
10 interessante Fakten rund um die Nutzung von Hinweisgebersystemen in Europa
Seit 5 Jahren erstellen wir jährlich mit unseren Kunden eine umfassende Studie, die spannende Analysen und Statistiken zur Nutzung von Hinweisgebersystemen liefert.
In unserem kurzen Whitepaper fassen wir erstmalig besondere Insights und Statistiken unserer europäischen Kunden für die Öffentlichkeit zusammen – kurz und knapp für Sie als Download erhältlich.
Wie unterscheidet sich das BKMS® Benchmarking von anderen Studien zum Einsatz von Hinweisgebersystemen?
- Als einziger Anbieter von Hinweisgebersystemen können wir nachweislich nicht auf die Daten in den Kundensystemen zugreifen, was wir uns von unabhängigen Stellen durch regelmäßige Audits und Zertifizierungen bestätigen lassen.
- Unser Benchmarking wird daher durch werthaltige Informationen, die wir in Zusammenarbeit mit unseren Kunden im Rahmen einer anonymen Umfrage erhalten, ermöglicht.
10 Fakten über die Nutzung von Hinweisgebersystem in Europa
Fakt #1: Hinweisgebersysteme werden so gut wie gar nicht missbraucht
Hinweise von Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten können einen maßgeblichen Einfluss darauf haben, ob und inwiefern Missstände, unethisches Verhalten und Diskriminierung in Unternehmen und Organisationen aufgedeckt werden. Somit können Unternehmen nicht nur das Vertrauen stärken, sondern auch erhebliche finanzielle Risiken und Reputationsschäden minimieren.
Obwohl vielen Unternehmen diese Vorteile inzwischen bewusst sind, haben dennoch einige die Befürchtung, dass der Einsatz von Whistleblowing Systemen missbraucht werden könnte.
Als mögliches Beispiel sei hier u. a. das Anschwärzen von unliebsamen Kollegen genannt, da die Hemmschwelle für solche Arten von Meldungen aufgrund der Anonymität sinken kann.
Anonyme Meldungen sind wichtig!
Die Frage, ob anonyme Meldungen über ein Hinweisgebersystem möglich sein sollen oder nicht, ist lange Jahre intensiv diskutiert worden. Seit einigen Jahren ist dies jedoch kein wirkliches Thema mehr, denn die Möglichkeit anonym zu melden ist heute ein Standard und in der aktuellen Gesetzgebung weltweit etabliert.
Nicht zuletzt ist sie eindeutig gefordert, so auch in der EU-Whistleblowing-Richtlinie.
Die Bedeutung der Anonymität spiegelt sich auch deutlich in den Zahlen wider: Fast 80 % der Befragten geben an, dass der Anteil der anonym empfangenen Meldungen bei mehr als einem Viertel liegt, bei 44 % sind es sogar die Hälfte oder mehr.
Die „Sorge“ der Unternehmen, dass es durch die Möglichkeit, anonym zu melden, zu einem vermehrten Missbrauch von Hinweisgebersystemen kommen könnte, ist den Zahlen zufolge unberechtigt:
Bei 66 % der Befragten liegt der Anteil missbräuchlicher Meldungen bei weniger als 2 %, bei insgesamt 84 % der Befragten immer noch unter 5 %.