Deutschland: Deutscher Corporate Governance Kodex von 2019
Die in Deutschland geltenden Regeln für Unternehmensleitung und -überwachung werden für nationale wie internationale Investoren transparent gemacht, um das Vertrauen in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu stärken. Der Kodex besitzt mit der Entsprechungserklärung gemäß §161 AktG eine gesetzliche Grundlage.
Börsennotierte Unternehmen müssen mit ihrem Jahresabschluss erklären, inwieweit sie den Empfehlungen nachkommen, Abweichungen müssen begründet werden.
In der aktuellen Fassung von 2019 wird in A.2 zum Thema Compliance gefordert: „Der Vorstand soll für ein an der Risikolage des Unternehmens ausgerichtetes Compliance Management System sorgen und dessen Grundzüge offenlegen. Beschäftigten soll auf geeignete Weise die Möglichkeit eingeräumt werden, geschützt Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmen zu geben; auch Dritten sollte diese Möglichkeit eingeräumt werden."