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In Berlin findet vom 30.6.-2.7. der 4. Jahreskongress „Corporate Compliance 2009“ statt.
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Das Seminar „Compliance von A – Z” findet am 1.7. in München statt.
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Der Lehrstuhl für Wirtschaftsethik der Universität Halle-Wittenberg vergibt ein Promotionsstipendium. Bewerbungen sind bis zum 1.7. möglich.
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Wichtiger Bestandteil eines umfassenden Risikomanagements in Unternehmen und Verwaltungen ist die Nutzung des internen Whistleblowings.

Nach der Prävention ist die wichtigste Aufgabe eine frühzeitige Auflösung von internen Missständen, um Risiken für Bilanz und Image zu minimieren. Bereits heute werden rund 40% der Betrugsfälle durch Hinweisgeber enthüllt, wobei nicht nur eigene Mitarbeiter, sondern auch Kunden und Lieferanten zur Aufdeckung beitragen. Aktuelle Studien sehen Hinweisgebersysteme als effektivste Aufklärungsmethode vor allem bei hoch dotierten Fällen. Unternehmen, die kein Hinweisgebersystem einsetzen, erleiden im Durchschnitt mehr als doppelt so hohe Verluste durch Betrugsdelikte als Unternehmen, die einen sicheren Kommunikationskanal etabliert haben.

Da Hinweisgeber in vielen europäischen Ländern rechtlich noch nicht ausreichend geschützt sind, ist die Zusicherung der absoluten Anonymität unumgänglich, um Insider-Informationen zu Risiken und Missständen nutzen zu können. Bisher eingesetzte Hinweisgebersysteme können jedoch entweder die Anonymität des Hinweisgebers nicht ausreichend sichern oder haben den Nachteil, keinen weiterführenden Dialog mit dem Hinweisgeber zu ermöglichen, der insbesondere zur schnellen Konkretisierung notwendig ist.

Das BKMS® System schafft erstmals die Verbindung dieser scheinbaren Gegensätze: Anonymität und Dialog. Gleichzeitig bietet es die höchstmögliche Sicherheit für brisante Daten.